Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann vielleicht darüber streiten, ob die SPD an der einen oder anderen Stelle ihres Antrags übers Ziel hinausschießt, aber bei der Problemdiagnose liegt sie aus meiner Sicht völlig richtig. Es ist wirklich peinlich, dass das Land Schleswig-Holstein es seit Jahren nicht mehr schafft, die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen zu erfüllen. Das ist wirklich peinlich. (Beifall SSW, SPD und FDP) Seit 2021 wird zwar auch vonseiten der Landesregierung die gute Absicht betont, aber leider auch die Ausgleichsabgabe entrichtet, weil man seine Ziele verfehlt. Wenn wir ehrlich sind, dann gehört noch eine weitere traurige Erkenntnis zur Wahrheit dazu: Faktisch ist der Grund dafür, dass diese Bilanz nicht völlig verheerend ausfällt, der, dass mancher Beschäftigte im Landesdienst im Verlauf seiner Karriere eine Schwerbehinderung erwirbt und so für eine höhere Quote sorgt. Wenn wir uns einmal die Zahl der Einstellungen anschauen, stehen wir ziemlich schlecht da. Ich hoffe, dass wir uns alle darin einig sind, dass das Land hier in einer Vorbildrolle ist. Das habe ich heute mehrfach gehört. Wenn Sie mich fragen, dann darf das Land diese Rolle – losgelöst von der Diskussion über bestehende oder notwendige Maßnahmen oder den Aufbau von Doppelstrukturen – gern noch aktiver ausfüllen. Das sage ich ausdrücklich auch vor dem Hintergrund des Alternativantrags der Koalitionsfraktionen, die nicht zu Unrecht auf den Fokus-Landesaktionsplan und die hier hinterlegten Maßnahmen verweisen. So richtig dieser Verweis und die Sorge vor Parallelstrukturen auch sein mögen: Unterm Strich kann das Land bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nahezu allen Bereichen noch eine Schippe drauflegen. Diesen Eindruck bestätigen ja gerade auch die recht aktuellen Ergebnisse der Staatenprüfung durch den zuständigen UN-Fachausschuss, auf den die Koalition in ihrem Antrag selbst hinweist. Natürlich können wir uns vor allem darüber unterhalten, ob wir weitere Aktionspläne, Monitoring, Maßnahmen oder ein erweitertes Berichtswesen brauchen oder ob die bestehenden Strukturen ausreichen. Das wird dem Thema der inklusiven Landesverwaltung aber kaum gerecht. Denn die nackten Zahlen und auch die erwähnten Ergebnisse 6678 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) der Staatenprüfung machen nun einmal unmissverständlich deutlich, dass wir bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung deutlich besser werden müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Deshalb halte ich es für dringend geboten, über die ganz konkreten Hürden und Probleme zu sprechen, die die Menschen mit Schwerbehinderung bei uns im Land am Zugang zum öffentlichen Dienst hindern. Davon gibt es nämlich bis heute mehr als genug. Das zeigen mir Gespräche mit Betroffenen immer wieder. Das wurde mir vor Kurzem noch einmal von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung bestätigt. So gibt es zum Beispiel beim Thema Ausschreibung mit Blick auf die Auswahlverfahren und schwerbehinderte Beschäftigte offenbar bis heute keine landesweite systematische Vernetzung und vor allem keine systematische Prüfung. Dies könnte aber enorm dabei helfen, Menschen mit Schwerbehinderungen über den eigenen behördlichen Tellerrand hinaus beschäftigen zu können. Nach meiner Einschätzung könnten Behörden relativ einfach melden, wer verfügbar wäre, und andere wiederum, welche Ausschreibungen geplant sind. Das setzt eben eine entsprechende Vernetzung voraus. Leider fehlt es mitunter noch an Verständnis und Rücksicht im Kollegium. Aus meiner Sicht muss vor allem vonseiten der Führungsebene das Verständnis vermittelt werden. Mir wird berichtet, dass es zumindest nicht überall die Einsicht zu dem entsprechenden Schulungsbedarf herrscht, manchmal auch nicht zu dem eigenen. Das muss man deutlich sagen. Das ist ein großes Problem, das wir aus meiner Sicht dringend durch verbindliche Module und mehr Aufklärung angehen müssen. Dies würde dazu beitragen, die noch immer vorherrschenden Vorurteile gegenüber schwerbehinderten Menschen abzubauen. Denn diese Menschen sind de facto beispielsweise weder öfter krank noch weniger belastbar als alle anderen, sofern sie an den jeweils richtigen, für sie passenden Stellen eingesetzt werden. Da müssen wir hinkommen, meine Damen und Herren. Wir können also ganz grundlegend festhalten, dass noch viele Schritte notwendig sind, wenn wir uns dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft und damit einer inklusiven Landesverwaltung zumindest weiter nähern wollen. Das ist alles andere als ein Selbstläufer. Das weiß ich. Aber und nicht zuletzt mit Blick auf den Fokus-Landesaktionsplan muss uns klar sein, dass dieser stetig weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen und Bedarfe angepasst werden muss. Ohne diesen Willen zur Weiterentwicklung und ohne ein insgesamt hohes Ambitionsniveau der Landesregierung werden wir bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben bei uns im Land nicht weiterkommen. Das ist die absolute Grundvoraussetzung. Meine Damen und Herren, daran werden wir die Landesregierung in Zukunft immer wieder erinnern. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
