Jasper Balke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede in Stellvertretung für die erkrankte Kollegin Eka von Kalben und möchte an dieser Stelle alles Gute und gute Besserung wünschen, ich denke, vom ganzen Hause. (Beifall) Ich werde gegebenenfalls an der einen oder anderen Stelle von der vorgeschriebenen Rede abweichen; das werden Sie dann sicherlich merken. Wir alle sind gleich, und jeder ist verschieden. Wir alle haben die gleichen Rechte, auch Menschen mit Behinderungen. Das sagt die UN-Behindertenrechtskonvention unmissverständlich. Sie ist geltendes Recht in Deutschland. Menschen haben unterschiedliche Fähigkeiten und verschiedene Schwächen, jede und jeder von uns. Es geht darum, diese individuell zu nutzen und individuell Unterstützung zu geben, wo diese erforderlich ist. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Teilhabeleistungen in allen Lebensbereichen, auch im Arbeitsleben. Menschen mit Behinderungen sind im Durchschnitt besser qualifiziert und ausgebildet als Menschen ohne Behinderungen. Das geht aus einem aktuellen Report der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024 hervor. 6676 Schleswig-Holsteinischer (Jasper Balke) Dennoch ist ihre Beschäftigungsquote mit 51,4 Prozent deutlich niedriger und ihre Arbeitslosenquote mit 11,6 Prozent höher als die von Menschen ohne Behinderungen. Das liegt unter anderem an fehlendem Wissen und Missverständnissen. Trotz aller Bemühungen wissen nicht alle Arbeitgeber_innen gut Bescheid. Ja, es gibt Lohnkostenzuschüsse, und individuelle Unterstützungsmaßnahmen können finanziert werden. Nein, Menschen mit Behinderungen sind nicht unkündbar, und viele Arbeitnehmer_innen mit Behinderungen sind frustriert, weil ihre Bewerbungen nicht berücksichtigt werden; sie werden zwar zum Vorstellungsgespräch eingeladen – weil sie es müssen –, erhalten am Ende aber immer wieder eine Absage. Die Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer_innen in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten soll dafür Sorge tragen, dass eine Mindestquote von fünf Prozent erfüllt wird. Das erfolgt in letzter Konsequenz aber nicht. Nur 38,5 Prozent aller Arbeitgeber_innen erfüllen 2024 die Pflichtquote; das muss verbessert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer die Quote nicht erfüllen kann oder will, muss die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Mittel fließen in den Landeshaushalt und stehen dort für Maßnahmen bereit, damit schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen in Erwerbstätigkeit kommen und an ihrem Arbeitsplatz individuell unterstützt werden; das ist gut. Das Land als Arbeitgeber sollte und muss mit gutem Beispiel und Ideen vorangehen. Dass es das tut, zeigen die beiden Fokusberichte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die von der SPD zitierte Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage: Die Zahlen sind über die Ressorts hinweg gar nicht so schlecht. Gemittelt über alle Ressorts erfüllt die Landesverwaltung die Beschäftigungsquote zwar nicht, schaut man sich die Ministerien jedoch einzeln an, ergibt sich ein etwas anderes Bild. Eine ganze Reihe von Häusern erfüllen die fünf Prozent und gehen sogar darüber hinaus. Für das Jahr 2024 liegt die Quote beim Sozialministerium bei elf Prozent und die Quote der Staatskanzlei sogar bei 12,26 Prozent. Da kann man nicht meckern. Schlusslicht ist das Bildungsministerium mit 3,2 Prozent; auch das Innenministerium erfüllt die Vorgabe mit 5,12 Prozent nur gerade so eben. Es ist seit Jahren so, dass sich diese beiden Häuser mit der Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen schwertun. Das liegt auch in ihrer Personalstruktur. Im Lehrkörper und bei der Polizei sind deutlich größere Herausforderungen zu bewältigen, um schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen adäquat zu beschäftigen. Ich sage nicht, dass das nicht geht, aber es ist komplizierter und braucht mehr Unterstützung. Polizeidienst findet nicht nur auf der Straße statt, und auch eine Lehrerin im Rollstuhl kann selbstverständlich unterrichten. Barrierefrei sollten Schulen ja sowieso sein. Ich freue mich, dass die SPD die Diskussion angestoßen hat. Wir können und wollen besser werden und die Beschäftigungsquote verlässlich erfüllen. Was wir schon tun und wie wir unsere Anstrengungen fortführen werden, steht in unserem Antrag. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen und diesen Weg weiterzugehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
