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Dr. Bernd Buchholz

FDP 27.03.2025 Sitzungen 20/85

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr 2004 gibt Ihnen einen Anhaltspunkt dafür, dass die Herausgabe der Akten nicht nur eine Freude wäre, sondern zwingend rechtlich geboten ist. – Herzlichen Dank.

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