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Dr. Bernd Buchholz

FDP 27.03.2025 Sitzungen 20/85

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal kurz vier Punkte ansprechen. Der erste Punkt ist: Ich habe vorhin etwas vergessen. Ich habe nämlich vergessen, zu sagen, dass ich es ausgesprochen gut finde, dass Sie nach Schweden geflogen sind und sich mit den Insolvenzverwaltern getroffen haben, Herr Minister. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hatte ich gar nicht erwartet. Man hätte ja sagen können: Die einzige Forderung hat die KfW. Ich finde es aber genau richtig im Hinblick auf den Standort. Das wollte ich noch einmal ausdrücklich sagen. Zweitens wollte ich zu den Äußerungen von Herrn Koch und Herrn Kilian etwas sagen und klarstellen: Eine Wandelanleihe vergibt man nicht deshalb, weil man sagt, nur im Falle der Nichtrückzahlungsfähigkeit wird man dann wandeln. Das können Sie schon daran erkennen, dass das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Ausführungen im Finanzausschuss ausgeschlossen hat, dass man einer Wandlung insoweit zustimmt, als dass man sich das Recht vorbehalten hat, vorher zu verkaufen. Es geht also nicht darum, dass man hier schlicht und ergreifend irgendetwas ausschließt, um die Rückzahlungsfähigkeit zu besichern. Nein, das ist eine Unternehmensanleihe wie jede andere, allerdings mit dem Vorteil, dass sie in den Büchern wie ein eigenkapitalähnliches Instrument gehandelt werden kann, weil sie in Eigenkapital gewandelt werden kann. Das können Sie in den IFRS-Richtlinien zur Bilanzierung nachlesen. (Wortmeldung Tobias Koch [CDU]) – Herr Kollege Koch, stellen Sie dazu bitte keine Frage. Das wäre ein betriebswirtschaftliches Proseminar, das können wir an anderer Stelle einmal machen.

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