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Dr. Bernd Buchholz

FDP 27.03.2025 Sitzungen 20/85

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen. Die erste Vorbemerkung ist: Eine Batteriezellenfertigung nach Europa zu holen oder holen zu wollen, war, ist und bleibt richtig, ohne jeden Zweifel. (Beifall FDP, CDU, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die zweite Vorbemerkung ist: Als Landesregierung Schleswig-Holstein und als Landtag Schleswig-Holstein dafür zu kämpfen, dass an der Westküste Schleswig-Holsteins, in Heide, etwas passiert und Industriearbeitsplätze entstehen, war, ist und bleibt richtig, und das bleibt auch für die Zukunft richtig. Niemand stellt das infrage. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und SPD) Deshalb waren Bemühungen sowohl des Bundes als auch des Landes, Northvolt nach SchleswigHolstein zu holen, völlig in Ordnung und völlig legitim und im Interesse des Landes Schleswig-Holstein – über 3.000 Arbeitsplätze, eine Bruttowertschöpfung, von der man an der Westküste sonst nur träumen konnte, alles richtig. Deshalb ist es bedauerlich, und ich sage das ausdrücklich, dass dieses Start-up-Unternehmen, das es dann doch irgendwie war, nicht mit dem Wachstum und der eigenen Wachstumsgeschwindigkeit klargekommen ist. Es ist bedauerlich, dass die Verzettelung in unterschiedliche Standorte und die nicht in den Griff zu bekommende Produktionssituation dazu geführt haben, dass man zunächst einmal in organisatorischen und betrieblichen Trouble geraten ist und dann in finanzielle Schwierigkeiten, weil es in Wahrheit über den Verlauf des Prozesses eben nicht möglich war, in ökonomisch ausreichender Art und Weise Batteriezellen so zu fertigen, dass man in der genügenden Qualität und Quantität produzieren konnte. Das ist bedauerlich. Umso bedauerlicher ist es, dass der Konzern dann in Schweden vor 14 Tagen Insolvenz anmelden musste. Wir bedauern das hier alle gleichermaßen. Die Tatsache, dass nun dieses Insolvenzverfahren nicht den Standort Heide und damit die deutschen Entities von Northvolt betrifft, ist in der Tat zwar formal richtig, das ist natürlich nur formal richtig. Der Minister hat es in einem Halbsatz gesagt. Denn in Wahrheit ist die Insolvenz des schwedischen Mutterkonzerns natürlich mit dem, was dieser Mutterkonzern mit seinen Produktionsaktivitäten in Schweden können sollte, die Blaupause dafür, was in Heide eigentlich hätte entstehen sollen. Es ging darum, das Produktions-Know-how aus Schweden nach Heide zu übertragen und hier die Fertigung aufzubauen. Das wird nicht mehr möglich sein. In Wahrheit fand schon im Chapter-11-Verfahren in Houston in den USA das statt, was man gemeinhin als die sanierungsmäßige Zerschlagung des Konzerns bezeichnet, nämlich die Einleitung, die unterschiedlichen Teile des Konzerns aufzuteilen und unterschiedlich zu veräußern. Das Joint Venture mit Volvo ist bereits vor der schwedischen Insolvenz an Volvo verkauft worden. Die Batteriezellenferti- (Dr. Bernd Buchholz) gung für die Nutzfahrzeuge ist an Scania verkauft worden. Das war alles bestens nachzulesen. All das geschah mit Zustimmung des amerikanischen Richters in Houston, Texas, der quasi schon da der Aufteilung des Konzerns und der Zersplitterung zugestimmt hat. Deshalb ist die Hoffnung, dass der Mutterkonzern die Aktivitäten für Heide weiterführen könnte, eine naive Hoffnung, der wohl niemand mehr anhängt. Die Hoffnung besteht darin, dass sich jemand findet, der entweder die Gesamtaktivitäten, die noch da sind, oder die deutschen Gesellschaften erwirbt, allerdings dann ohne das eigentlich notwendige schwedische Know-how, das man zur Batteriezellenfertigung zwingend bräuchte. Das heißt auch, es wird jemand sein müssen, der das Know-how zur Batteriezellenfertigung von sich aus mitbringt. Das sind in der Regel südostasiatische, vor allem chinesische, Unternehmen, die so etwas können. Das wirft weitere Fragen auf, zu denen ich gleich noch komme. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet auch, dass die Rückzahlung der vom Bund über die KfW gegebenen Wandelanleihe, also quasi die unternehmerische Beteiligung der Northvolt AB am schwedischen Mutterkonzern, nahezu ausgeschlossen ist. Das müssen wir uns hier klar machen. Denn in der Insolvenz wird die Zerschlagung des Konzerns eine Rolle spielen. Dass man aus den Massenanteilen, die man da noch bekommt, genügend hätte, um die sehr nachrangig zu bedienende Wandelanleihe der KfW noch mit irgendwelchen Dingen zu belegen, glaubt ernsthaft kein Mensch. Wenn das so ist, dann ist der Bundesrepublik Deutschland ein Schaden von 600 Millionen Euro entstanden und dem Land Schleswig- Holstein durch das Eintreten mit der Bürgschaft ein Schaden von 300 Millionen Euro. Dieser Schaden ist nicht kleinzureden. Herr Minister, der Schaden lässt sich auch nicht kleinreden, indem Sie vor zehn Tagen im Ausschuss gesagt haben: Es ist nicht so schlimm. Das ist in den Boden von Schleswig-Holstein geflossen. – Das ist insoweit richtig, als dass das Geld hier verbaut worden ist. Aber wenn man eine Rückzahlungsverpflichtung hatte und diese nicht mehr bedient werden kann, ändert das nichts daran, dass das ein Schaden ist. Denn die 300 Millionen Euro waren nicht als Förderung gegeben, sondern sie waren eine Wandelanleihe und Unternehmensbeteiligung mit dem Rückzahlungsanspruch, der nun nicht mehr bedient werden wird. Vor dem Hintergrund wird nun bei 300 Millionen Euro Schaden durchaus etwas interessanter, wie die Entscheidungen dazu getroffen worden sind und auf welcher Grundlage wer wie entschieden hat. Ich sage es ganz deutlich: Natürlich hat ein Unternehmen, das wie Northvolt ein Start-up-Unternehmen war, ein unternehmerisches Risiko. Wenn man da eine Wandelanleihe zeichnet, weiß man, dass das kein geringes Risiko ist. Ich weiß noch um die Diskussion mit der Kollegin Krämer in meiner eigenen Fraktion, die ich überhaupt nur schwer dazu bringen konnte, zuzustimmen, als es darum ging, einem solchen Startup-Unternehmen eine Wandelanleihe zu zeichnen. Wenn allerdings das Parlament insoweit informiert wird, als dass es sich bei dem Unternehmen Northvolt – das war noch am 25. Januar 2024 die Formulierung, ausgesprochen vom Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, als es zur Entscheidung des Finanzausschusses kam – um ein mustergültiges Unternehmen handele, ohne dass irgendjemand aus der Landesregierung interveniert, darf das Parlament davon ausgehen, dass an dieser Mustergültigkeit keinerlei Zweifel bestehen. Diese Zweifel gab es aber, wie wir inzwischen wissen. Dese Zweifel gab es nicht zu knapp. Das wissen wir jetzt auch – auch wenn es sich um Verschlusssachen handelt. Ich will darauf eingehen, was ich hoffentlich darf, wenn der Minister zitiert, was in Unterlagen steht: In den Unterlagen, die dem Parlament im Sommer des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt worden sind, steht in einem Halbsatz drin, dass sich der Bund der Firma PwC als Mandatar bedient. Da steht mitnichten etwas davon, dass PwC ein Gutachten erstellt hat – schon gar nicht, dass dort ein Gutachten zu einer Due Diligence gemacht worden ist, mit der man die Unternehmensbewertung einer schwedischen Entity gemacht hätte. Mitnichten steht davon etwas darin. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) – Herr Kollege Kilian, lassen Sie mich das noch zu Ende führen: Bis zum 25. Januar zieht sich es sich hin: Die Präsidentin des Landesrechnungshofs stellt in der Sitzung die Frage an den Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, ob es denn ein Gutachten gebe. Auf die Nichtbeantwortung der Frage durch den Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums sagt sie anschließend: Sie haben meine Frage nicht beantwortet. – Daraufhin bekommt sie erneut keine Antwort. Die Tatsache, dass es ein Gutachten von PwC dazu gab, hat das Parlament im Sommer des Jahres 2024 (Dr. Bernd Buchholz) lange nach der Beschlussfassung erfahren. Das haben Sie richtig ausgeführt. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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