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Oliver Brandt

GRÜNE 31.01.2025 Sitzungen 20/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es lohnt sich immer wieder, über das Thema Altersvorsorge zu diskutieren. Daher vielen Dank für die vorliegenden Anträge. Nachdem die FDP das Thema private Altersvorsorge in den Fokus genommen hat, können wir die Debatte mit dem Antrag von SPD und SSW heute um die gesetzliche Rente erweitern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Nicht über Robert reden?) Das ist ein relativ weites Feld. Deswegen werde ich auf einige Aspekte eingehen. Aber ich glaube, auf alle Aspekte einzugehen, würde den Rahmen von fünf Minuten sprengen. Zur Altersvorsorge gehört als dritte Säule eigentlich auch noch die betriebliche Altersvorsorge. Ich möchte einmal erwähnen: Es ist noch gar nicht so lange her, dass im Landtag über die Altersvorsorge diskutiert wurde. Das war vor etwa drei Jahren, damals auf Antrag des SSW. Es ging um den Sparer-Pauschbetrag. Ich habe dem Protokoll der damaligen Sitzung entnehmen können, dass die Abgeordnete Frau Krämer ihrem damaligen Koalitionskollegen Lasse Petersdotter eine richtig sozialistische Rede attestiert hat. Insofern: Ja, auch das war damals schon gang und gäbe. (Annabell Krämer [FDP]: Das hat sich nicht geändert! – Christopher Vogt [FDP]: Darüber hat er sich vielleicht gefreut!) – Ja, vielleicht. – Der Landtag forderte eine Erhöhung des Pauschbetrags auf 1.000 Euro, und so ist es tatsächlich auch gekommen. Eine maßvolle Anhebung, der auch wir zugestimmt haben. Grundlage der damaligen Debatte war unter anderem ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2019. Darin heißt es aber auch, dass eine deutliche Erhöhung des SparerPauschbetrags mit einer vergleichsweise geringen (Oliver Brandt) Abgeltungsteuer nicht vereinbar wäre, denn diese beträgt nur 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag – anders als bei der Einkommensteuer. Wir müssen insgesamt berücksichtigen: Arbeitseinkünfte werden in Deutschland immer noch höher als Kapitaleinkünfte belastet. Dazu kommt, dass es bereits andere Formen der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge gibt, zum Beispiel den zusätzlichen Sonderausgabenabzug von 2.100 Euro und die Grundzulage bei der Riester-Rente.

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