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Dr. Bernd Buchholz

FDP 31.01.2025 Sitzungen 20/80

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen, dass man auch außerhalb der Pandemie, außerhalb von Notlagen, auch digital an Gemeindevertretungssitzungen teilnehmen kann. Das Ziel eint uns. Die Umsetzung war an bestimmten Stellen ein bisschen holprig, weil im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war: An Wahlen kann man natürlich nicht teilnehmen. Diese Regelung ist alternativ- (Dr. Bernd Buchholz) los. – Ich bin ganz dankbar, liebe Frau Innenministerin, dass Sie, nachdem wir unsere Änderungsvorschläge vorgelegt haben, die Formulierungshilfe aus dem Innenministerium erneuert haben und in Wahrheit alle unsere Änderungsvorstellungen – bis auf eine – in der Formulierungshilfe wiedergegeben sind. Das macht das Gesetz insgesamt besser, und ich bin dankbar, dass die Koalitionsfraktionen das aufgegriffen haben. Denn in Wahrheit, meine Damen und Herren, gab es an dem Gesetzentwurf schon einiges zu verändern. Vorne war unklar, ob man eigentlich Verhinderungsgründe angeben muss und ob sie geprüft werden. Wir haben das klargestellt: Man kann ohne jede Begründung schlicht und ergreifend sagen, man will digital teilnehmen. Es kommt also darauf nicht an. Die Möglichkeit der elektronischen Abstimmung durch ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem ist jetzt im Gesetz vorgesehen. Ehrlich gesagt, warum sollte das auch nicht möglich sein, wenn man so was anschaffen kann? Auch wichtig war uns, dass Sie keine praktischen Showstopper, wie der Kollege Holowaty sagen würde, in die entsprechenden Regelungen einbauen. Es ist jetzt nicht mehr Voraussetzung, dass sich im Sitzungsraum alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter jederzeit akustisch und optisch gleichzeitig wahrnehmen können, weil Sie zu Recht festgestellt haben: Das ist auch in diesem Sitzungsraum nicht möglich, denn der Kollege Koch kann die hinter ihm sitzenden Menschen nicht wahrnehmen und dann muss er jetzt auch nicht einen extra Bildschirm kriegen. (Zurufe CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Das gilt für den Kollegen Vogt auch, meine Damen und Herren. Es ist halt so. Wir haben das alles verbessert, und das finde ich gut. Deshalb ist der Inhalt des Gesetzentwurfs jetzt von den Regelungen her für uns okay, und den können wir auch annehmen. Wir verstehen aber schlicht und ergreifend nicht, dass Sie das Ganze ab heute dann für den 1. Januar 2027 verpflichtend für alle Kommunen in Schleswig-Holstein machen wollen. Wir reden von 1.041 Gemeinden und 63 Städten. Wir reden über die technische Ausstattung, die dafür notwendig ist. In der Stadtvertretung in Ahrensburg zum Beispiel gibt es in dem Sitzungssaal bisher keine Mikrofone, die videotechnisch nutzbar wären, es gibt keine Videoaufzeichnungsanlagen. Der Bürgermeister schätzt, dass es einen hohen sechsstelligen Betrag kosten wird, diese Anlagen und die Instrumentarien dazu anzuschaffen. Im Kreistag Pinneberg redet man von einem kleinen siebenstelligen Betrag, den man dafür ausgegeben hat, die entsprechende Videotechnik anzuschaffen. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist das Konjunkturprogramm von Schwarz-Grün!) Das heißt, Sie verpflichten die Kommunen zu etwas, für das in den meisten Kommunen überhaupt keine Finanzmittel vorhanden sind. Das jetzt verpflichtend zu machen, halte ich, ehrlich gesagt, für völlig widersinnig, zumal wir bei allen technischen Einführungen eigentlich gelernt haben: Lasst uns doch die Kinderkrankheiten, die wir mit bestimmten Systemen haben, erst mal alle durchspielen, um dann zu sagen: Okay, jetzt können wir stabil mit einem System, das dann die ITV.SH über das Land ausbreiten kann, sicherstellen, dass das alle gewährleisten können. Sie werden jetzt eine Diskussion erleben, bei der ich Ihnen eine gute Reise wünsche. Deshalb werde ich dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Herr Jepsen, dass die Konnexitätsfrage bei diesem Gesetzentwurf geklärt wäre, glauben Sie auf der Basis eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes. Die kommunale Familie glaubt Ihnen das nicht. Sie haben in Ihrer Stellungnahme schon gesagt, dass Sie sehr wohl davon ausgehen, dass Artikel 43 der Landesverfassung einschlägig ist. Ich wünsche der Frau Innenministerin mit ihrer Kollegin Finanzministerin freundliche Beratungen, wenn hier die Verpflichtung des Landes entsteht, die technische Ausstattung der Kommunen zu finanzieren. Denn in der Anhörung war einer dabei, den man nicht unterschätzen sollte. Er ist vom Lorenz-vonStein-Institut und blöderweise der Präsident des Landesverfassungsgerichts. Er hat sehr klar zu Protokoll gegeben, dass er anders als der Wissenschaftliche Dienst sehr wohl der Auffassung ist, dass diese Regelung, obwohl sie eine Organisationsregelung für die Kommunen ist, durch ihre Größenordnung sehr wohl Konnexität auslösen kann. (Birte Glißmann [CDU]: Sie waren doch bei der Anhörung dabei!) – Ich war bei der Anhörung dabei. (Birte Glißmann [CDU]: Die mündliche, genau!) – Liebe Frau Kollegin Glißmann, genau das hat er unter Hinweis auf die nicht ganz anders liegende Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Frage der Feuerwehr im Fehmarnbelttunnel gesagt. (Dr. Bernd Buchholz) Da ist die Frage extra offengelassen worden, ob es nicht auch für Organisationsfragen Konnexität gegeben sein kann, wenn die Umstände insgesamt so sind, dass die Kommunen es alleine nicht stemmen können. Genau da bewegen Sie sich herein. Deshalb verstehe ich die Eile nicht. (Zuruf Birte Glißmann [CDU]) Deshalb höre ich jetzt Ihre Ankündigung nach dem Motto: Wenn wir dann im nächsten Jahr sehen, dass es doch alles nicht so schnell geht, dann stochern wir ein bisschen hinterher.

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