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Jan Kürschner

GRÜNE 31.01.2025 Sitzungen 20/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich halte heute die Rede für die erkrankte Abgeordnete Bina Braun. In der Anhörung im Ausschuss zu unserem Gesetzentwurf haben wir weitere wichtige Hinweise bekommen, wie wir ihn verbessern könnten, zum Beispiel in Bezug auf den Datenschutz. Dafür möchte ich mich auch im Namen der erkrankten Kollegin Braun ausdrücklich bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch ich möchte hervorheben: Die Zusammenarbeit mit der Opposition im Innen- und Rechtsausschuss war sehr konstruktiv und hat den Gesetzentwurf in der Tat ebenfalls verbessert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Im Grunde sind wir alle uns einig: Wir möchten, dass hybride Sitzungen möglichst bald durchgeführt werden können. Uneinigkeit herrscht nur in (Jan Kürschner) einem einzigen Punkt; dieser betrifft die Verbindlichkeit der Einführung von hybriden Sitzungen auf Wunsch einzelner Gremienmitglieder ab 2027. Zur Verdeutlichung möchte ich das gern erläutern: Ab sofort ist vorgesehen, dass Gremien hybride Sitzungen durchführen können, wenn sie einen Mehrheitsbeschluss dazu fassen und ihre Hauptsatzung ändern. Dazu braucht es eine einfache Mehrheit im jeweiligen Gremium. Ab 2027 soll man eine solche Mehrheit nicht mehr brauchen, wenn ein einzelnes Mitglied oder mehrere Mitglieder digital teilnehmen möchten. Der Hintergrund ist folgender: Dieser Punkt, dass ab 2027 auch einzelne Mitglieder des Gremiums digital teilnehmen können, sofern die technischen Möglichkeiten dazu schon bestehen, ist der Punkt, in dem wir uns in diesem Haus nicht einig sind. Es gab in der Tat gute Argumente dagegen, keine Frage, und die haben wir uns auch angehört und abgewogen. Aber es gab eben auch gute Argumente dafür. Uns geht es darum, mit dieser Regelung mehr Menschen den Zugang zu einem kommunalen Mandat zu ermöglichen. Damit möchten wir eine verbesserte Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Familie erreichen. Nun sind aber die Menschen, die jetzt das Mandat innehaben, dabei nicht unbedingt die Menschen, an die wir dabei denken. Denn eines müssen wir uns immer wieder vor Augen führen: 72 Prozent in den kommunalen Gremien sind Männer. Das soll sich ein wenig ändern. Wenn wir also den Frauenanteil in Gremien signifikant erhöhen möchten, dann frage ich Sie, ob es dann sinnvoll ist, die Entscheidung darüber dauerhaft denjenigen zu überlassen, die jetzt dort sitzen. Mit der verbindlichen Regelung ab 2027 schaffen wir Sicherheit und Planbarkeit für Frauen, die sich bei der nächsten Kommunalwahl 2028 auf ein Mandat bewerben wollen. Wie wichtig die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme für das kommunalpolitische Engagement von Frauen ist, ist zum Beispiel auch in den schriftlichen Stellungnahmen deutlich geworden, zum Beispiel von der Europäischen Akademie für Frauen in Wirtschaft und Politik, kurz EAF, die Stellungnahme des Landesfrauenfachverbandes und der Stellungnahme der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Diese sprechen sich einheitlich für eine verbindliche Regelung aus, und die EAF fordert die Einführung der verbindlichen Regelung sogar schon ab 2026. (Wortmeldung Sybilla Nitsch [SSW])

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