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Dr. Bernd Buchholz

FDP 29.01.2025 Sitzungen 20/78

Frau Ministerin, angesichts der Aussage zu den Notkrediten und dem Notlagenbeschluss des heutigen Tages und der Frage des Abgeordneten Koch an die SPD, warum sie denn gegen diesen Haushalt nicht klagt, frage ich Sie, wie die Landesregierung denn damit umgehen würde, wenn im Sommer des Jahres das Landesverfassungsgericht die Unzulässigkeit von Notkrediten bereits für das Jahr 2024 feststellte. Welche Auswirkungen hätte das aus Ihrer Sicht auf den Haushalt 2025? – Das ist für mich als Juristin immer eine interessante Frage, denn viele der rechtlichen Fragestellungen, die von den Antragstellern in eine Richtung bewertet werden, sind so klar gar nicht. Es gibt gerade nicht so viele verfassungsrechtlich klare Vorstellungen und Entscheidungen dazu. Das heißt, ich bin gespannt, wie die ersten Hinweise am 14. Februar 2025 durch das Landesverfassungsgericht sind, erst recht, wie die Entscheidung ist, und dann machen wir uns Gedanken darum, was das gegebenenfalls für den Haushalt 2025 bedeutet. Wir schauen also sehr wachsam dahin. Ich bin noch nicht so sicher, dass Sie mit all Ihren Punkten durchgreifen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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