Oliver Brandt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Haushaltslage in Schleswig-Holstein weiterhin herausfordernd. Dies zeigt sich auch an dem vorliegenden Haushalt 2025 deutlich; denn es mussten Einsparungen von über 200 Millionen Euro erbracht werden. Der Landesregierung ist es aus meiner Sicht trotzdem gelungen, einen Haushaltsentwurf aufzustellen, der Schwerpunkte setzt, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Wohnungsbau, innere Sicherheit und Energiewende. Es wird weiter in die Zukunft des Landes investiert. Für uns als regierungstragende Fraktionen stand diesmal – es ist heute bereits mehrmals betont worden – das Thema Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt besonders im Fokus. Hervorheben möchte ich hier noch einmal die rund 2,4 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel, mit denen wir Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und das Hochrisikomanagement – durch eine außerordentliche Erhöhung des Vorwegabzugs im kommunalen Finanzausgleich – stärken. Damit halten wir Wort: Die Zuweisung wird bedarfsgerecht angepasst. Zusätzlich überführen mit dem Hochrisikomanagement eine neue, enorm wichtige Aufgabe in das FAG und sorgen damit für Sicherheit und Planbarkeit auf Trägerseite. (Oliver Brandt) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dazu gehört auch eine automatische Dynamisierung der Mittel. Parallel schaffen wir neue Stellen bei der Polizei für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Hochrisikomanagements. Hierfür gibt es einen breiten Konsens aller Fraktionen im Landtag, wofür ich auch der Opposition ausdrücklich danken möchte. Durch den einvernehmlichen Verzicht auf eine zusätzliche Lesung bei dieser Gesetzesänderung konnten wir das Verfahren heute zum Abschluss bringen; denn das Haushaltsbegleitgesetz haben wir bereits beschlossen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Nun möchte ich auf die Änderungsvorschläge der Opposition eingehen, insbesondere was die Gegenfinanzierung angeht. Zunächst möchte ich sagen, dass ich mich freue, dass auch SPD und FDP in diesem Jahr überhaupt wieder eigene Anträge gestellt haben. Damit nehmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre demokratische Verantwortung wahr, tatsächlich denkbare Alternativen zur Haushaltspolitik der Regierung zu erarbeiten und aufzuzeigen, wie es anders gehen könnte, statt einfach nur zu allem komplett Nein zu sagen – wie im vergangenen Jahr. (Christopher Vogt [FDP]: Sie könnten auch zu irgendetwas Ja sagen! – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Die verfassungsrechtliche Überprüfung ist auch Aufgabe der Opposition!) Auch wenn eine Koalition die Oppositionsanträge üblicherweise komplett ablehnt, heißt das nicht, dass sie nicht trotzdem wichtig sind und wertvolle Ideen und Denkanstöße liefern können. So haben wir im Finanzausschuss einen Vorschlag der SPD aufgegriffen, indem wir die Finanzierung von zehn Stellen bei Polizei und Verfassungsschutz zur Spionageabwehr aus dem Notkredit in den normalen Haushalt überführt haben. Ich stelle fest, dass die SPD darüber hinaus keine Änderungsanträge zu den Notkredittiteln im Haushalt gestellt hat, obwohl sie vor dem Verfassungsgericht gegen den Haushalt 2024 genau wegen der Notkredite geklagt hat. (Zuruf SPD: Aber wir beschließen ja den Haushalt 2025! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und wir haben nicht gegen Notkredite geklagt, sondern gegen den Missbrauch von Notkrediten! Begreifen Sie das endlich mal!) Sitzung (neu) – Mittwoch, 29. Januar 2025 5909 In guter Tradition der vergangenen Jahre stimmen wir wieder einigen SSW-Anträgen zu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir haben auch diesmal gemeinsame Änderungsanträge im Bereich der Minderheitenpolitik gestellt. Dafür herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Nun aber zu den konkreten Vorschlägen der Opposition: Die Anträge der SPD setzen andere Schwerpunkte als die der Regierungskoalition. In einigen Fällen kann ich diese Vorschläge in der Sache sogar nachvollziehen. Der Knackpunkt ist allerdings die Gegenfinanzierung. Sie meinen, unsere Einsparungen seien nicht notwendig, wenn man durch Heraufsetzen diverser Einnahmeerwartungen bei Gebühren, Gerichtskosten und Ähnlichem und dem Senken diverser allgemeiner Ausgabeprognosen den Haushalt anpasse. Mit der globalen Minderausgabe müssen ohnehin bereits 190 Millionen Euro eingespart werden. Diese Summe wollen Sie um weitere 18,5 Millionen im Einzelplan 08 und im Einzelplan 13 erhöhen, sodass es über 200 Millionen Euro wären. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD])
