Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin, ich finde, Sie haben als Vorsitzende der GMK im vergangenen Jahr tapfer und sehr engagiert für die Interessen der Länder beim KHVVG gekämpft. (Beifall FDP, CDU, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, das kann man sagen. Dann hat man Sie zum Dank für dieses Engagement im Dezember im Bundesrat in eine Enthaltung gezwungen, die fachpolitisch falsch und menschlich zumindest fragwürdig gewesen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin unserer finanzpolitischen Sprecherin extrem dankbar, dass sie eine Quelle gefunden hat, durch die wir tatsächlich dauerhaft und langfristig für die Krankenhausinvestitionen Vorsorge betreiben können. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich will ganz klar sagen: Die über 43 Millionen Euro, die in unseren Änderungsanträgen für 2025 stehen, sind wichtig. Sie müssen nämlich jetzt Entscheidungen treffen, und zwar beispielsweise auch für die großen Projekte wie Sana in Lübeck. Diese stehen an. Hier muss diese Regierung irgendwann eine entsprechende Entscheidung zumindest mittreffen. Noch wichtiger ist das, wenn es dann zur Umsetzung der Konsequenzen des Krankhausversorgungsstrukturgesetzes kommt. Die Priorisierung wird im Zweifel extrem schwierig, weil dann auf einmal eine ganze Reihe von Projekten gleich wichtig sind, wenn es darum geht, in die neue Struktur zu kommen. Deswegen ist die Verwendung der IB.SH-Gewinne für diesen Teil aus meiner Sicht ein ganz wunderbares Angebot der Opposition, und es müsste allen möglich sein, zuzustimmen. (Beifall FDP, SSW, Beate Raudies [SPD] und Birte Pauls [SPD]) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Kollegin Pauls hat bereits dazu ausgeführt: Eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen – neben der Gewährleistung der inneren Sicherheit im Land und neben der Sicherung guter Bildung – ist die Sicherung der Versorgung mit Gesundheits- und Pflegeleistungen, gerade in einer älter werdenden Gesellschaft. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) (Dr. Heiner Garg) Ich finde, wir haben in der vergangenen Legislaturperiode gezeigt, dass man auch bei dem Thema Versorgung nicht immer nur auf den Bund schauen muss. Diese Aussage gilt unabhängig davon, wer dort regiert. Auch ich weiß, dass im Rahmen des Sozialgesetzbuches V – auch des Sozialgesetzbuches XI – sehr viel auf der Bundesebene läuft und wir nur sehr wenig machen können. Dass wir nur so wenig machen können, hat uns damals brutalst gestört. Wir wollten Dinge selbst ausprobieren. Deswegen haben wir den Versorgungssicherungsfonds aufgelegt. Ich sage es gleich: Nicht jedes Projekt war erfolgreich. Das war übrigens gar nicht der Anspruch, und das kann gar nicht sein, wenn man Dinge ausprobiert. Aber es gab eine ganze Reihe von Projekten, die extrem erfolgreich gewesen sind. Ich nenne nur die Projekte TelemedNetz.SH, ViDiKi und eQuaMaDi. Das sind Dinge, die zum Teil in die Regelversorgung übernommen worden sind. Frau Ministerin, dass Sie sich diesen Gestaltungsspielraum wegnehmen lassen – er wird Ihnen komplett gestrichen –, ist falsch. Das ist eine versorgungspolitisch falsche Entscheidung. Ich finde sie insgesamt auch politisch – ich hätte beinahe gesagt: dumm – nicht besonders schlau. Für die Versorgung in Schleswig-Holstein ist sie wirklich eine Katastrophe. (Beifall FDP und SSW) Frau Ministerin, warum Sie es zulassen, dass der Mietkostenzuschuss für die Altenpflegeschulen faktisch reduziert wird, indem Sie den Eigenanteil von 10 auf 20 Prozent erhöhen, ist ebenfalls unklar. Damit lassen Sie es zu, dass der Zugang insbesondere für kleine Träger erschwert wird. Wir brauchen aber alle. Wir brauchen diese Schulen, um die künftigen Pflegekräfte, insbesondere Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten, ausbilden zu können. Deswegen gilt auch hier das Angebot der Opposition, diesen eklatanten Fehler heute noch zu reparieren. Es ist eine falsche Entscheidung, an der falschen Stelle zu sparen. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Zwei Punkte würde ich gern noch anbringen: Sie werden sich entscheiden müssen – zwar noch nicht im Haushalt 2025, aber im Haushalt 2026 –, wo Sie mit dem Pakt für den ÖGD landespolitisch hinwollen. Ich glaube nicht, dass der Bund – egal, wer nach dem 23. Februar 2025 die Regierung bildet – die Finanzierung über das Jahr 2026 hinaus eins zu eins fortsetzt. Deshalb werden Sie sich entscheiden Sitzung (neu) – Mittwoch, 29. Januar 2025 5891 müssen, ob der öffentliche Gesundheitsdienst, der für die Versorgung ebenfalls wichtig ist, gestärkt werden soll und ob sich das Land daran beteiligen soll. Was ich nach zweieinhalb Jahren Geduld der Opposition infrage stellen will, liebe Frau Ministerin, ist die Art und Weise, wie der Pakt für Gesundheitsund Pflegeberufe agiert. Ich bezweifle, ob es wirklich sinnvoll ist beziehungsweise der Verbesserung der Versorgung in Schleswig-Holstein dient, wenn sich die Vertreterinnen und Vertreter einfach nur immer wieder mal treffen und miteinander reden. Wir machen Ihnen – –
