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Christopher Vogt

FDP 29.01.2025 Sitzungen 20/78

Warum ist das so?) Zum anderen – das war ja der Auslöser: die Frage, wie die Landesregierung dazu steht –, möchte ich betonen, dass Daniel Günther neben seiner Tätigkeit als Ministerpräsident auch Parteivorsitzender ist, der sich im Wahlkampf zu den entsprechenden Debatten äußert. Nur weil es zu diesem Thema einen Aufschlag eines Oppositionsführers gibt, ist eine Positionierung der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, das muss aber irgendwie zusammenpassen!) Das halte ich für diese Diskussion und ihre Rahmenbedingungen für sehr wichtig. Auf die Inhalte des Planes von Friedrich Merz eingehend, will ich ein paar Schwerpunkte setzen: Da gibt es zunächst den Vorschlag, dauerhafte Grenzkontrollen einzuführen. Dagegen könnte man organisatorisch einwenden: Wie soll das funktionieren? 4.000 Kilometer Grenze – wie sollen die dauerhaft kontrolliert werden? Die Polizei hat mit Blick auf das Organisatorische bereits ihre Kritik daran geäußert. Es geht aber auch um die Idee, die Europa von sich selber hat. Der Schengener Grenzkodex erlaubt es eben nicht, unbegrenzte, dauerhafte Grenzkontrollen einzuführen, sondern nur zeitlich begrenzte, wenn die öffentliche Ordnung und die Sicherheit eines Mitgliedstaates bedroht sind. Sitzung (neu) – Mittwoch, 29. Januar 2025 5813 Schauen wir dann auf die vorgeschlagene Zurückweisung aller, die illegal einzureisen versuchen: Das verstößt nach unserer Auffassung eindeutig gegen EU-Recht. Zudem bräuchte man dafür die Ausrufung eines Notstands – und es ist sehr schwierig, gerade dann, wenn die Zahl der Menschen, die nach Deutschland kommen, sinkt, mit einem Notstand zu argumentieren. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof genau diese Maßnahme noch nie bewilligt. Dann gibt es die Forderung, alle vollziehbar Ausreisepflichtigen in Haft zu nehmen. Auch hier: Wo? Wo sollen wir diese Menschen in Haft nehmen? Das wären allein in Schleswig-Holstein 10.000 Personen. Wo sollen diese Menschen in Haft genommen werden? Bezogen auf ganz Deutschland liegen die Zahlen noch deutlich höher. Ich will daran erinnern, dass der Freiheitsentzug das schärfste Schwert ist, das ein Rechtsstaat wie Deutschland hat. Da darf nicht einfach so gesagt werden: Das gilt jetzt für eine ganze Bevölkerungsgruppe. Der Freiheitsentzug wird in Artikel 104 Grundgesetz an sehr strenge Maßstäbe geknüpft. Dann gibt es weitere Forderungen: Der Bund soll die Länder bei der Vollziehung der Ausreisepflicht unterstützen – ich glaube, gerade diese Idee, Haftbefehle durch die Bundespolizei zu vollstrecken, muss man im Detail diskutieren –, aber auch hier, beim zeitlich unbefristeten Ausreisearrest für Straftäter, erinnere ich an Artikel 104 Grundgesetz. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Jetzt kann man natürlich sagen: Es ist einfach, die Maßnahmen zu kritisieren und nur darauf hinzuweisen, was nicht geht. Aber ich will, bevor ich Gegenvorschläge mache und auf das eingehe, was passiert ist, daran erinnern, dass wir auf unsere politische Kultur achten müssen. Ich habe gerade eben noch einmal explizit an die vergangene und an andere Taten erinnert. Ich will auch daran erinnern, dass Wut, Verzweiflung und der Wunsch nach Vergeltung schlechte politische Ratgeber sind. Wir alle haben die Verantwortung, uns immer wieder daran zu erinnern, weil wir nicht frei von solchen Impulsen sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich will noch einmal auf den konkreten Vorschlag von Merz zu sprechen kommen.

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