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Dr. Bernd Buchholz

FDP 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Herr Minister, ich habe nur eine Nachfrage, ob ich es richtig verstehe. Das heißt, dass der Schausteller, wenn er bei der Kieler Woche seinen Stand hat und wenn er auf dem Weihnachtsmarkt seinen Stand auf dem Rathausmarkt hat und wenn er zum Flohmarkt einen Stand in der Wik hat, drei verschiedene Genehmigungen braucht, also für jeden anderen Standort in Schleswig-Holstein auch jedes Mal eine einzelne Genehmigung braucht. Habe ich das richtig verstanden? – Das haben Sie richtig verstanden, solange es sich nicht um den gleichen Festplatz handelt. Aber er kann jeweils einen Dauerantrag stellen, mit dem er über Jahre Ruhe hat. – Ja, Sie haben schon die nächste Frage.

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