Dr. Bernd Buchholz
Der war schon auf dem Weg, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Bedeutung die Schaustellerinnen und Schausteller in unserem Land haben – für unser Land, für die Atmosphäre auf Weihnachtsmärkten –, das kann man dieser Tage überall sehen. Denen das Leben zu erleichtern, muss und sollte unser aller Aufgabe sein. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW) Deshalb eint uns der gemeinsame Wille, dass einer, der durchs Land zieht und auch alkoholische Getränke ausschenkt – auf dem einen Jahrmarkt, auf dem nächsten Weihnachtsmarkt –, nicht jedes Jahr bis zu 30 verschiedene Genehmigungen einholen muss und dafür jeweils auch noch Kosten in Höhe von zwischen 50 und 100, 150 Euro hat, die einfach Bürokratiekosten sind. Wir sollten gemeinsam versuchen, das abzubauen und dazu zu kommen, das möglichst mit einer, hilfsweise – das scheint mir der Weg der Landesregierung sein – mit jeweils einer Genehmigung für jeden einzelnen Ort – ich bin nicht so ganz sicher, was Sie mit Ihrem Erlass wollen – hinzubekommen. Denn, meine Damen und Herren – jetzt kommt der zweite Teil meiner Rede –, beide Anträge hinterlassen mich ratlos, (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) und zwar deshalb, lieber Kollege Stender, weil hier so getan wird – da hat der Kollege Kilian nicht ganz unrecht –, als könne man sich mit einem Erlass über die Rechtslage hinwegsetzen, obwohl die Landesregierung in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage geschrieben hat, dass man da rechtliche Bedenken hat. Diese rechtlichen Bedenken würde ich gerne verstehen. Die rechtlichen Bedenken verstehe ich insoweit, als dass das Gutachten dieses Münchner Professors auf eine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit abstellt und aussagt, dass das Ganze verfassungswidrig sei. – Daran habe ich so meine Zweifel. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Was ich nicht verstehe ist, dass offensichtlich den Betreibern reisegewerblicher Gaststätten, die von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen und hier nicht selbst eine Niederlassung führen, aufgrund des absoluten Verbotes nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie keine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes abverlangt werden darf. Das hieße: Wenn das richtig ist, dass man von denjenigen, die aus Dänemark bei uns stehen, keine Gestattung verlangen darf, während man den Inländern eine Gestattung abverlangen und Gebühren dafür nehmen kann, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) klingt das nach einer europarechtswidrigen Regelung. Insoweit könnte das Bundesgaststättengesetz mit dem Europarecht nicht in Übereinstimmung zu bringen sein, und dann ist in der Tat Europarecht höherrangiges Recht. Es geht nicht um die Verfassungswidrigkeit, sondern es geht um die Frage, ob das Europarecht insoweit das Gaststättengesetz schlägt. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Deshalb bitte ich Sie alle darum, dass wir uns im Januar 2025 in einer Ausschusssitzung mit der Rechtslage beschäftigen, in der uns auch das Ministerium den Entwurf des Erlasses präsentiert. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Dann müssen Sie auch auf den Weihnachtsmarkt!) – Wir können uns dann beim Neujahrsempfang der Schausteller ein Jahr, nachdem das Thema das erste Mal thematisiert worden ist, das zweite Mal damit beschäftigen. Aber ich glaube ehrlich gesagt: Das, was die Landesregierung hier anstrebt, ist eine Regelung, die per Erlass dazu führen würde, dass sie zwar jetzt nicht permanente Doppelgenehmigungen brauchen, aber dass trotzdem für jeden einzelnen Standort jeweils eine Genehmigung erzeugt werden müsste. Ehrlich gesagt halte ich das bei Menschen, die über (Dr. Bernd Buchholz) eine Reisegewerbekarte verfügen und die ihre Zuverlässigkeit permanent nachgewiesen haben, nicht für erforderlich, weil der Betreiber des Marktes oder der – wie heißt das so schön? – Lustbarkeit an dieser Stelle schon sagen kann: Pass mal auf, deine Zuverlässigkeit ist nachgewiesen! Also, ich würde mir eine umfassendere Regelung wünschen, das kann ich aber derzeit nicht beurteilen. Deshalb beantrage ich, Frau Präsidentin, beide Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, (Zuruf SSW: Oh ja!) um eine Regelung herbeizuführen, die im nächsten Jahr auf den Weihnachtsmärkten dafür sorgt, dass die Schaustellerinnen und Schausteller nicht mehr darüber klagen müssen, permanent Gebühren für Genehmigungen ausgeben zu müssen. Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie heute, morgen oder übermorgen auf einem Weihnachtsmarkt Ihres Vertrauens den Glühwein nicht auf Ihren Mantel kippen, sondern in sich hinein. – Herzlichen Dank. (Beifall und Heiterkeit FDP und SSW)
