Lukas Kilian
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerade in der Adventszeit, aber auch bei vielen Jahrmärkten und Kinderfesten ist es so, dass es das Schaustellergewerbe schafft, manchmal etwas triste Marktplätze in unserem Land in eine wohlige Atmosphäre zu tauchen, jetzt in der Adventszeit zu wahren Weihnachtswunderländern zu gestalten. (Beifall CDU) Gut gelaunte Menschen drängen sich um Handbrote, Bratwürste und gebrannte Mandeln. Kinderaugen leuchten vorm Karussell, und ich selbst freue mich immer, bei den kalten Temperaturen mit einem heißen Glühwein ausgestattet zu sein. Manch einer ist so beseelt von der Atmosphäre, dass er so viel Glühwein trinkt, dass er am Ende des Abends nur noch Herrnhuter Sterne sieht. Und ja, ich muss Ihnen sagen, Herr Stender – auch ein CDU-Generalsekretär muss anerkennen –: In der Adventszeit gibt es ein paar nette rote Dinge. (Vereinzelte Heiterkeit CDU) Aber: Schaustellergewerbe darf man nicht mit Laienschauspielertum verwechseln, denn das sind Profis. Was Sie hier vorschlagen, ist allerdings nicht besonders professionell, weil Ihnen ja die Antwort in der Kleinen Anfrage schon gegeben wurde. (Kianusch Stender [SPD]: Nee!) Sie haben ganz bewusst auf Nordrhein-Westfalen verwiesen. Deswegen muss ich Ihnen sagen: So beschwingt wir manchmal in der Adventszeit sind, selbst nach einem Glühweinmarathon müssen wir doch festhalten: In Deutschland gilt auch auf Weihnachtsmärkten Recht und Gesetz. Da ist sich ganz Deutschland einig. (Beifall CDU) Nur: Nordrhein-Westfalen hat etwas karnevalistisch eine Ausnahme von diesem Grundsatz vorgenommen. Um zu verstehen, warum sich Juristen auf dem Weihnachtsmarkt an geistigen Getränken erfreuen, gebe ich Ihnen hier etwas von meinem knochentrockenen Alltag preis. Das Stichwort, um das sich alles dreht, nennt sich Verwerfungskompetenz. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zum Ablauf: Parlamente, beispielsweise ein Landtag oder ein Bundestag, beschließen ein Gesetz. Das machen wir auch hier. Diese Gesetze werden von Gerichten angewendet. Stark vereinfacht sind das die Spielregeln unserer Gesellschaft. Wenn nun ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält, kann das Gericht das Verfahren aussetzen und dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, weil nur das Bundesverfassungsgericht eine Verwerfungskompetenz hat und dieses Gesetz für ungültig erklären kann. Was man allerdings nicht machen kann, ist zu sagen: Wir halten ein Gesetz für verfassungswidrig, erlassen deswegen einen Erlass und machen das anders. – Das ist rechtlich unmöglich. Dazu können wir sagen: So toll wir es finden, was NRW in manchen Dingen so macht, so einig ist sich die Bundesrepublik Deutschland auch darin, dass es nicht geht, dass man aufgrund eines Gutachters, eines Juristen, sagt, „Wir halten die Norm für verfassungswidrig, deswegen machen wir im Erlassverfahren etwas anderes!“. Das geht nicht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Verfassungswidrig?) Herr Kollege Buchholz, ich erinnere an die Debatte – weil Sie jetzt auch schon leicht aufgeregt wirken –: Sie standen hier noch vor zwei Tagen und sagten, keiner steht über Recht und Gesetz und deswegen müssen wir das ordentlich machen. (Beifall CDU – Zuruf: So ist das! – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei uns gilt das Gaststättengesetz des Bundes. Das Bundesgaststättengesetz erlaubt gerade das, was Sie beantragen, nicht. Es gibt also zwei Lösungen, wie man vorgehen könnte. Entweder wir erlassen ein eigenes Gaststättengesetz für Schleswig-Holstein – ich glaube, das (Lukas Kilian) würde noch viel länger dauern –, oder wir schauen an, was an Entbürokratisierung gemeinsam mit den Schaustellern möglich ist: Was können wir in Schleswig-Holstein hinbekommen? (Unruhe) Da sind wir bei den Dingen, die unsere Landesregierung plant. Beispielsweise ist der Erlass in der Endabstimmung, mit dem Schaustellern die Dauererlaubnis ermöglicht wird. Aktuell muss man, wenn man sich auf einem Marktplatz bewirbt, für jeden einzelnen Stand immer wieder eine Erlaubnis beantragen, wenn man nicht genau an der gleichen Stelle steht. Das macht nur wenig Sinn, weil man nie genau an der gleichen Stelle steht. Deswegen wird zukünftig quasi marktplatzbezogen, standortbezogen diese Dauererlaubnis ermöglicht. (Kianusch Stender [SPD]: Was heißt denn „zukünftig“? Wann denn?) Das ist etwas, was – (Serpil Midyatli [SPD]: Gibt es jetzt Glühwein, oder was?) – Es befindet sich in der Endabstimmung. (Kianusch Stender [SPD]: Ja, was heißt denn das?) – Frau Midyatli, ich lade Sie herzlich zum Glühwein ein, (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) auch wenn Sie von mir schon ein Weihnachtsgeschenk bekommen haben, nämlich Ihre Landesliste. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN –Serpil Midyatli [SPD]: Ja, ja!) Ich sage Ihnen: Ich freue mich, dass wir es schaffen, in der Adventszeit ein solches wichtiges Thema anzugehen, hier auch weiter zu entbürokratisieren. Aber es muss sich alles an Recht und Gesetz halten. Wir sollten vielleicht auch überlegen, ob das bundesrechtlich angepasst wird, weil alle Bundesländer das gleiche Problem haben – bis auf NordrheinWestfalen. (Zuruf SPD – Wortmeldung Niclas Dürbrook [SPD]) Aber jetzt danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. Wir sehen uns auf dem Weihnachtsmarkt!
