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Birte Pauls

SPD 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Frau Ministerin, Sie haben uns nicht sagen können, in welchem Monat Sie dieses Gesetz einbringen werden. Das nehme ich ein bisschen verstört zur Kenntnis, wenn Sie hier solche Haushaltsanträge stellen. Wird denn sichergestellt, dass die Zahlungen an die Betroffenen rückwirkend zum 1. Januar 2025 geleistet werden, oder erfolgt die Auszahlung erst, wenn Sie mit dem Gesetz kommen, im Mai oder Juni 2025? – Wir werden Ihnen das rechtzeitig darstellen mit einer Formulierungshilfe, und dann werden Sie die Information bekommen, wie wir das konkret ausgestalten werden. Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass es bei mir im Haus schon losgeht, dass man sich daranmacht und das ausgestaltet. Wir werden Ihnen die Antwort kurzfristig übermitteln. (Birte Pauls [SPD]. Auch da werden wir dann genau hingucken!) Sehr geehrte Damen und Herren, 80 Prozent der Wahrnehmung finden über den Sehsinn statt. Gleichzeitig leben wir in einer Gesellschaft, die nur an wenigen Orten für sehbehinderte Menschen barrierearm ist. Das heißt, dass der Zugang zu vielen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens für blinde und stark sehbehinderte Menschen deutlich erschwert ist. Sie stoßen in fast allen Lebensbereichen auf Hindernisse statt auf Möglichkeiten, sei es im öffentlichen Raum, beim Zugang zu Bildung oder bei der Teilhabe. Wir müssen als Gesellschaft besser darin werden, die Teilhabe von blinden und stark sehbehinderten Menschen zu ermöglichen. Barrierefreiheit darf nicht die Ausnahme, sondern muss die Regel sein. Landesblindengeld wird Blinden monatlich nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von 300 Euro und Blinden, die das 18. Lebensjahre noch nicht vollendet haben, in Höhe von 200 Euro gewährt. Taubblinde Personen erhalten in SchleswigHolstein 400 Euro. Was gibt es an weiteren staatlichen Leistungen? Es gibt steuerliche Nachteilsausgleiche, sozialgesetzliche Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus dem Integrationsamt. Darüber hinaus gibt es also das Landesblindengeld für sehbehinderte und taubblinde Personen als freiwillige Geldleistung des Landes. Es ist einkommens- und vermögensunabhängig. Das Blindengeld unterstützt Menschen bei der Teilhabe, indem es den finanziellen Mehraufwand ausgleicht, der durch die Blindheit entsteht. Es kann beispielsweise für Haushaltshilfen genutzt werden, aber auch, um Texte in Blindenschrift übertragen zu lassen. All diese Maßnahmen zusammen sind notwendige staatliche Unterstützungsleistungen, die Teilhabe ermöglichen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt jedoch: SchleswigHolstein ist beim Landesblindengeld Schlusslicht. Der bundesweite Schnitt liegt bei etwa 470 Euro. Die Sätze in Schleswig-Holstein wurden in den letzten zehn Jahren nicht erhöht. Deshalb kann ich die Forderungen nach einer Erhöhung inhaltlich nachvollziehen und teile sie, insbesondere weil die Kosten in nahezu allen Lebensbereichen gestiegen sind. Wir haben uns deswegen im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir das Landesblindengeld in dieser Legislatur erhöhen wollen, und daran halten wir fest. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Konkret: 25 Euro für blinde, stark sehbehinderte Menschen und taubblinde Menschen. Davon profitieren rund 2.900 Menschen in Schleswig-Holstein. Die Koalitionsfraktionen kündigen mit ihrem Antrag an, das entsprechend für den Haushalt anzumelden. Gerade in dieser Haushaltssituation ist das nicht selbstverständlich.

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