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Christian Dirschauer

SSW 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht abergläubisch, sodass auch dieser Freitag, der 13., leidenschaftslos an mir vorübergehen könnte. Leider ist das diesmal aber anders. Denn das, was uns die Landesregierung hier in Sachen Blindengeld als generöse Geste und großen Erfolg in Zeiten knapper Kassen verkaufen will, kann man durchaus als vergiftetes Geschenk bezeichnen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Natürlich hört sich eine pauschale Erhöhung von 25 Euro erst mal gut an oder zumindest besser als nichts. Aber der Blindenverband selbst fühlt sich durch diesen Schritt verhöhnt. Das sind seine Worte, und das aus guten Gründen. (Christian Dirschauer) Wenn wir ehrlich sind und etwas länger zurückblicken, sehen wir, diese 25 Euro taugen nicht einmal als Inflationsausgleich. (Annabell Krämer [FDP]: Richtig!) Das Blindengeld ist schließlich seit zwölf Jahren unverändert. Wenn ich mir hierzu noch die Aussagen der Koalitionäre vor Augen führe, steht zu befürchten, dass man sich nun gegenseitig auf die Schulter klopft und das Thema für erledigt erklärt. So gesehen ist dieser Freitag, der 13., also wirklich eher ein Unglückstag für die blinden und sehbehinderten Menschen bei uns im Land, denn der Schritt der Koalition reicht bei Weitem nicht aus, um die berechtigten Bedarfe der Betroffenen zu decken. Das ist doppelt bitter, wenn man bedenkt, dass CDU und Grüne nicht mal die verfügbaren Mittel innerhalb dieses Haushaltstitels ausschöpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Von den rund 2,5 Millionen Euro, die hier verfügbar wären und auch in den vergangenen Jahren waren, werden durch diese Erhöhung bekanntlich nur 870.000 Euro genutzt. Damit bleibt die Koalition ohne Not hinter ihren Möglichkeiten zurück, und damit ist klar, dass Schleswig-Holstein bis auf Weiteres Schlusslicht unter allen Bundesländern bleibt. Wir können also festhalten, dass Blinde und Sehbehinderte in Schleswig-Holstein gegenüber Betroffenen in anderen Bundesländern benachteiligt sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP – Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Leider können und müssen wir wohl davon ausgehen, dass das auf absehbare Zeit auch so bleibt. Nur zur Einordnung: Diese geringfügige Erhöhung des Blindengeldes hat die Koalition nicht etwa aus freien Stücken, sondern vielmehr als Antwort auf unseren Antrag von Ende November beschlossen. In den Antworten auf entsprechende Haushaltsfragen wurde noch kurz zuvor auf laufende Verhandlungen und die noch nicht beendete Wahlperiode verwiesen. (Zuruf SSW: So ist es!) Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass seit über zwei Jahren ein Antrag meiner Fraktion auf Erhöhung des Blindengeldes zumindest auf das Durchschnittsniveau aller Bundesländer vorliegt. Doch weder hierzu noch zur damit von uns verknüpften Forderung nach einem Gehörlosengeld hat sich die Koalition bis heute konkret geäußert. Wenn ich mir den aktuellen Alternativantrag anschaue, befürchte ich, dass sich beides nun aus Sicht von CDU und Grünen nach dem Motto „Wir liefern doch, und für den Rest setzen wir uns für eine Lösung auf Bundesebene ein“ erledigt hat. Ich will mir ganz sicher nicht anmaßen, auch nur ansatzweise zu wissen, was es bedeutet, gehörlos, blind oder stark sehbeeinträchtigt zu sein. Ich kann auch nicht bemessen, was genau es braucht, um behinderungsbedingte Nachteile dieser Menschen auszugleichen. Aber ich tausche mich regelmäßig mit ihnen aus, und ich kann aus voller Überzeugung sagen, dass ich ihre Argumente für absolut nachvollziehbar halte, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wer blind oder gehörlos ist, hat nachweislich mehr Kosten, die auf die jeweilige Behinderung zurückzuführen sind. Es fallen zum Beispiel erhöhte Strom‑, Internet- oder Versicherungskosten an oder Zusatzausgaben für Gebärdendolmetscher_innen oder für Taxifahrten. Zwar führt Geld allein nicht in die inklusive Gesellschaft, die wir uns wünschen, aber in manchen Fällen macht eine finanzielle Unterstützung doch einen Unterschied. Weil gesellschaftliche Teilhabe leider in vielen Fällen von den finanziellen Ressourcen der Betroffenen abhängt, fordern wir hier einen echten Nachteilsausgleich. (Beifall SSW, SPD und FDP) Man kann es sich in dieser Frage leichtmachen und auf den Bund verweisen. Schließlich war dort ein Teilhabegeld im Gespräch, das auch auf weitere Gruppen mit Beeinträchtigungen zielt. Aber diese Pläne wurden längst – das wissen wir – kassiert. Und jetzt haben wir Neuwahlen. Es spricht wenig dafür, dass diese Leistung auf Bundesebene in absehbarer Zeit noch kommen wird. Wenn sich das Land in dieser Angelegenheit also nicht weiterbewegt, dann sind die rund 2.900 Blinden und Sehbehinderten und die rund 1.700 Gehörlosen bei uns die Gelackmeierten. Sie können sich dann im Zweifel nicht im Verein, in einer Partei oder in einem Ehrenamt engagieren, an kulturellen Angeboten teilnehmen oder sich weiterbilden. Aus Sicht des SSW müssen aber genau diese Dinge für alle Menschen in Schleswig-Holstein möglich sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Beifall SSW, SPD und FDP) und zwar auch für jene, die blind, sehbehindert oder taub und damit kommunikationsbeeinträchtigt sind. (Christian Dirschauer) Deshalb bleiben wir dabei: Ein adäquates Blindenund Gehörlosengeld sind nicht irgendein Luxus, den man mit der Begründung knapper Kassen vom Tisch wischen kann; sie sind ein essenzieller Beitrag für eine inklusive Gesellschaft. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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