Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab noch einmal auf den Auslöser für die gesamte fast schon krisenhafte Situation rund um die Entlassung der Staatssekretärin Samadzade eingehen. Dass eine Staatssekretärin politische Haltung öffentlich äußert, ist total okay. Es dürfen sogar abweichende Haltungen von der Regierungsmeinung sein, und wir alle wissen, wie man solche abweichenden Meinungen formuliert. Es geht aber nicht, dass man politische Meinungen äußert, die als antisemitisch gedeutet werden können, und man dem Staat, dem man selbst dient, unterstellt, dass er in irgendeiner Art und Weise gruppenfeindlich agiere. Genau das ist durch den Post von Frau Hasters geschehen, den Frau Samadzade geteilt hat. Israelisches Handeln aufgrund des Terroreingriffs der Hamas wurde mit dem Terror der Hamas verglichen, und Deutschland wurde antimuslimischer und antipalästinensischer Rassismus vorgeworfen. Hier gilt es dann, auch für eine Landesregierung zu handeln. Die dadurch vorgezogene Entlassung der Staatssekretärin ist aus unserer Sicht folgerichtig, und in diesem Fall hat Frau Touré die richtige Entscheidung getroffen. Der ursprüngliche Grund für die Entlassung lässt sich allerdings nicht zweifelsfrei feststellen, da es zur Entlassung kaum schriftliche Unterlagen gibt. So wurden Handychats der Ministerin mithilfe einer Automatikfunktion auf dem Handy gelöscht, ohne sie ganz oder teilweise zu den Akten zu nehmen. Erst nach langen Befragungen im Ausschuss und nach Vorlage der Handychats durch die ehemalige Staatssekretärin konnte der Landtag versuchen, (Lars Harms) sich ein Bild über die Hintergründe der Entlassung der Staatssekretärin zu machen. So etwas müsste eigentlich nach Aktenlage ohne weitere intensive Befragungen und Recherchen möglich sein. Dass das nicht der Fall war, ist zu missbilligen. Ja, es ist richtig, dass eine Staatssekretärin ohne offizielle Begründung entlassen werden kann. Der Landtag hat aber die Aufgabe, die Landesregierung in ihrem Handeln zu kontrollieren. Da geht es auch um die Frage, wie Positionen besetzt werden, ob sozusagen handverlesene Personen, zum Beispiel eine Staatssekretärin, in ihren Rechten verletzt werden oder ob eine Ministerin aus anderen Gründen gehalten war, jemanden zu entlassen oder anderweitig zu sanktionieren. Um das zu kontrollieren, bedarf es auch einer Aktenlage, die eben nicht vorgelegen hat. Etwas besser sah die Aktenlage in Bezug auf eine Stellenbesetzung für eine Stabsstelle aus. Das Besetzungsverfahren war von Anfang an irgendwie in der Schieflage. Am Ende mussten wir feststellen, dass ein Bewerber, der in einem persönlichen Verhältnis zur Staatssekretärin stand, im Vorwege einen Gesprächstermin mit der Ministerin bekam und die anderen Bewerber nicht. Das Ganze sah schon sehr danach aus, dass die Entscheidung im Vorwege getroffen war und das offizielle Bewerbungsverfahren eher nur noch nachgeschoben wurde. Auch hier gilt wieder, dass die Ministerin für eine Stabsstelle Mitarbeiter ohne offizielles Verfahren bestimmen kann. Dann muss man allerdings damit rechnen, dass die Medien oder die Opposition möglicherweise nachfragen. Wenn man aber lieber ein offizielles Bewerbungsverfahren durchführt, dann müssen alle Bewerberinnen und Bewerber die gleichen Chancen und natürlich alle ein Vorabgespräch mit der Ministerin wie der erste Bewerber zugestanden bekommen. Genau das ist aber nicht geschehen. Am Ende kann man sagen, dass es richtig war, dieses verkorkste Bewerbungsverfahren vollständig zu stoppen. Abschließend kann man feststellen, dass es – freundlich formuliert – nicht klug war, dass das Besetzungsverfahren und das Entlassungsverfahren der Staatssekretärin offensichtlich ohne die enge Begleitung von im Personalwesen sachkundigen Personen erfolgt ist. In Zukunft, meine Damen und Herren, sollten diese fachlichen Ressourcen im Ministerium doch besser genutzt werden. Auch automatische Löschfunktionen auf Handys sollte man lieber nicht nutzen, sondern zumindest die Teile der Kommunikation, die aktenrelevant sein könnten, entsprechend zur Akte nehmen. Es hat hier Versäumnisse gegeben, und wir erwarten, dass solche Versäumnisse nicht wieder vorkommen, und vor allem, dass gesagt wird, dass dies nicht wieder vorkommt. Der Kollege Buchholz ist bereits auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eingegangen. Ich finde, all die Schlussfolgerungen, die dort getroffen wurden, führten automatisch dazu, dass wir einen solchen Antrag stellen mussten. Ich finde auch, dass man dem Antrag zustimmen kann, aber ich weiß natürlich um Politik, dass man das nicht tut, meine Damen und Herren. Dennoch ist es wichtig, dass hier eine Äußerung kommt, die lautet: Okay, ich habe einen Fehler gemacht. Dieser Fehler wird nicht wieder vorkommen. Das nächste Mal mache ich es besser. – Wenn das passiert, wäre ich schon hochzufrieden. Es wäre aber auch angebracht, wenn wir alle unserem Antrag entsprechend zustimmen würden. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
