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Dr. Bernd Buchholz

FDP 11.12.2024 Sitzungen 20/75

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eins vorausschicken: Die Landesregierung hat das Recht, auch ohne Begründung Staatssekretäre rauszuschmeißen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Zuruf SSW: Ja!) Das haben Sie jederzeit. Aber Sie haben nicht das Recht, intransparent und nicht dokumentationsfähig Vorgänge zu schaffen, die im Anschluss zu Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten führen, die diese Landesregierung und Personal bindet und damit zu einem Schaden für das Land führt. (Beifall FDP und SPD) Dieses Recht haben Sie nicht. Kollege Petersdotter, genau darum geht es. Es geht nicht darum, dass hier kleine Petitessen veranstaltet worden sind, sondern es geht darum, dass man mit Dokumentation und Transparenz wesentliche Vorgänge der Verwaltung nachprüfbar abzulegen hat. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und nachvollziehbar!) – Und nachvollziehbar. Ich erinnere an den Vorgang aus dem Juli des Jahres 2023, in dem ein Gespräch über die Entlassung, über die Auflösung des Dienstverhältnisses zwischen der Ministerin und der Staatssekretärin stattgefunden hat. Selbst das Personalreferat des Ministeriums hat zwei Monate später die Frage gestellt: Was zum Verrecken ist da eigentlich vereinbart worden? Niemand weiß es. Ist es der Wunsch gewesen, dass die Dame selbst entlassen würde? Soll sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden? Haben wir irgendwelche Erkenntnisse, was da passieren sollte? – Nein. Im Ministerium wusste man es nicht. Im Übrigen konnte sich auch die ehemalige Staatssekretärin an die getroffene Vereinbarung nicht mehr erinnern, weshalb dann eine neue Vereinbarung geschlossen wurde – nicht mehr zum Ende der Sommerpause, sondern nun zum Ende des Jahres. Aber auch das hat man nicht veraktet. Nichts davon ist transparent und dokumentiert worden. Wieder eine Vereinbarung, die man geschlossen hat, weil man nun den Zeitpunkt des Ausscheidens neu festlegte, ohne dass in irgendeiner Form irgendeine Sache davon aktenkundig gemacht wird. Aber Presseerklärungen hat man dazu herausgegeben. Wieder ein Personalreferat desselben Ministeriums, das sagt: Wie wir damit umgehen sollen? Keine Ahnung; auch nicht mit der Frage, wie es mit einer schriftlichen Entlassungsbitte der Staatssekretärin wäre, die man dann irgendwann hätte zu den Akten nehmen müssen, damit man irgendwas dokumentiert hat. Der Dokumentationsanspruch gerade im Bereich des Beamtenrechts ist extrem streng. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Er ist extrem streng, weil es um Dienstverhältnisse, um Statusfragen geht. Deshalb ist die Dokumentationspflicht wichtig. Zum Schluss muss im Oktober des Jahres, nachdem die Geschichte um den israelkritischen Post stattgefunden hat, der Chef der Staatskanzlei in die Übergabeurkunde für die Entlassung, also in das (Dr. Bernd Buchholz) Empfangsbekenntnis, etwas hineinformulieren wie: Auf Ihren Wunsch sind Sie heute entlassen worden. Das dient der Dokumentation vor dem Verwaltungsgericht, dass man auf Ihren Wunsch entlassen wurde. Wahrscheinlich reicht das beamtenrechtlich nicht aus, meine Damen und Herren. Sie sagen immer, das sei Kleinkram. Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst befragt, ob diese Sachen so seien. Im Ergebnis heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Eine Kommunikation zwischen einer Ministerin oder einem Minister des Landes Schleswig-Holstein mit einer Staatssekretärin oder einem Staatssekretär über die Beendigung des Dienstverhältnisses, in der konkrete Verabredungen entweder über den Zeitpunkt oder die Modalitäten der Beendigung getroffen werden, auf jeden Fall zu verakten. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wenn im Übrigen, meine Damen und Herren, diese Veraktung nicht stattfindet – nur, damit wir einmal gesagt haben, worüber wir hier reden – und die entsprechenden Chatnachrichten, die die Dokumentation darstellen, hinterher gelöscht werden, kommt der Wissenschaftliche Dienst zu dem Schluss, dass es sich um die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der Urkundenunterdrückung nach § 274 Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch handelt. Der subjektive Tatbestand, der eine Absicht voraussetzt, mag nicht erfüllt sein. Es ist nicht mein Ding, das zu prüfen, aber es ist keine Kleinigkeit, Herr Petersdotter. (Beifall FDP und SPD) Wenn Sie sagen, wir hätten nur gesucht, um bei einem Ganzkörperscan irgendwas zu finden, dann muss ich ehrlich gesagt sagen, dass wir die Suche sofort eingestellt hätten, wenn uns am ersten Tag alles geliefert worden wäre und man sehen könnte, was da ist. Dann wäre überhaupt nichts passiert. Denn es bleibt dabei: Sie können entlassen, wen und wann Sie wollen, und ich bezweifle nicht, dass es aus Ihrer und vielleicht auch aus meiner Sicht richtig war, die Staatssekretärin zu entlassen. Die Art und Weise des Vorgehens war so aber nicht möglich. Lassen Sie mich zum Schluss eines sagen, Herr Petersdotter, auch wenn es um die Beantwortung von Kleinen Anfragen geht: Unser Selbstverständnis als Parlament sollte es sein, die Verfassung dieses Landes zu achten. In Artikel 29 Absatz 1 der Landesverfassung heißt es, dass Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen durch die Landesregierung oder ihre Mitglieder nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten seien. Dass das in diesem Fall nicht erfolgt ist, Frau Kollegin Schiefer, ist eindeutig. Sie haben hier eine Rede nach dem Prinzip gehalten, wenn Sie mir das gestatten, zu sagen: Das Recht ist von allen einzuhalten, nur nicht von uns. – Das kann nicht sein. Das Recht gilt auch für Sie. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD – Lukas Kilian [CDU]: Ach Quatsch!)

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