Christopher Vogt
Gefühlt, ja!) Wenn man sich die Geschichte der Missbilligungsanträge der letzten 14 Jahre anschaut, dann ist das schon interessant, weil es immer um den gleichen Sachverhalt geht. Damals ging es beispielsweise oft um Wara Wende; die SPD hatte dabei ein ganz anderes Verhältnis zum Missbilligungsantrag, (Christopher Vogt [FDP]: Was?) wenn man in die Plenarprotokolle und in die Begründungen schaut. Man hat damals ganz anders draufgeschaut. Das Einzige, was wirklich immer das Gleiche ist: Egal wer ihn gestellt hat, ein Missbilligungsantrag wurde in den letzten 14 Jahren jedes Mal abgelehnt – so wie heute auch. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!) (Lasse Petersdotter) Ich bin bis heute nicht vom Aufklärungsinteresse der Opposition überzeugt. Das war vielleicht auch nie Ihr Ansinnen, mich in der Sache zu überzeugen, aber ich halte es bis heute nicht für nachvollziehbar. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Ursprungssituation war auf der einen Seite die Kleine Anfrage des Kollegen Vogt. Damals ging es darum, dass die Trennung von der Staatssekretärin früher erfolgt ist als ursprünglich angekündigt. Mit der Beantwortung war man dann nicht ganz zufrieden. (Christopher Vogt [FDP]: Das kann man so sagen!) Ich kann das nachvollziehen, dass man gern noch mehr Begründungen hätte. Auf der anderen Seite finde ich es nachvollziehbar, dass man nicht in eine ausführlichere Begründung geht, wenn eine Staatssekretärin auf eigenen Wunsch ausscheidet. Übrigens, das war damals bei Wara Wende auch ein Anlass bei einem Missbilligungsantrag, dass man die tatsächlichen Gründe der Entlassung – oder wie auch immer genannt – wissen wollte. Das war der Sachverhalt aus einer Kleinen Anfrage. Der zweite Sachverhalt ist die Aktenordnung. Dazu muss man aber sagen: Die Trennung von einer Staatssekretärin – in welchem Verhältnis auch immer das auseinandergeht – muss nicht begründet werden. Das ist anders als bei anderen Auflösungen von Arbeitsverhältnissen; bei einer Staatssekretärin ist das nicht notwendig. (Zurufe Martin Habersaat [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Dann lohnt es sich natürlich zu schauen, wofür man eine Akte führt. Ich habe dabei in diesem Prozess viel dazugelernt, mich intensiv mit der Aktenordnung, mit den Gutachten, die gestellt wurden, auseinandergesetzt. Für mich wirkt es so, als wäre eine Akte im Wesentlichen dafür da, eine Entscheidung nachvollziehbar zu machen. Deshalb lautet die Frage, die wir uns jetzt stellen können: War die Entscheidung nicht nachvollziehbar, die getroffen wurde? Ich halte sie für nachvollziehbar, die meisten von uns halten sie wahrscheinlich für nachvollziehbar. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das andere, was eine Akte zu leisten hat, ist, Wissenskontinuität zu liefern. Ich glaube, das ist in diesem Sachverhalt etwas anders gelagert als bei einer anderen Akte, die man anlegen würde. Also, wenn man sich von einer Staatssekretärin trennt, ist dafür so viel Wissenskontinuität für Amtsnachfolger und Ähnliche wahrscheinlich nicht notwendig. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dass die Aktenordnung an vielen Stellen nicht immer ideal zu jeder Situation unserer Wirklichkeit passt, ist eine weitere Diskussion, die man ewig führen könnte. Aber ich habe so ein bisschen den Eindruck, das ist so, wie ich das aus der Medizin kenne. Dort ist es unseriös oder moralisch verwerflich, wenn man einen Ganzkörperscan bei einer gesunden Person macht, weil man die Person damit nur verrückt machen würde. Der Eindruck würde entstehen, dass sie irgendwas schon haben wird; damit hätte man hat eine Überdiagnose einer Person. So hat es sich für mich hier im weiteren Verlauf – nach der zweiten, dritten Sitzung zumindest – angefühlt, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Es kommt nicht auf Ihre Gefühle an, Herr Kollege!) weil man irgendwann angefangen hat, eine Akteneinsicht zu begehren, nur um Fehler in der Aktenführung zu finden. Ich glaube, wenn man mal jeden Vorgang in einer Verwaltung durchgeht, um zu schauen, ob er eins zu eins zur Aktenordnung des Landes SchleswigHolstein passt, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) dann wird man eine ganze Menge finden. Und das sollte nicht unser Aufklärungsziel sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe Birte Pauls [SPD], Beate Raudies [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ein weiteres Thema, auf das ich eingehen möchte, ist die politische Debatte um das automatische Löschen von Chatnachrichten. Ich kann das verstehen; das ist eine Diskussion, die relativ neu ist. Ich halte das automatisierte Löschen von Chatnachrichten auch aus Cybersicherheitsgründen für dringend notwendig. Ich mache das in meinen Chats überall automatisch und würde wetten, dass das viele von Ihnen ganz ähnlich machen, (Beate Raudies [SPD]: Wir sind keine Ministerin! – Birte Pauls [SPD]: Wir sind keine Regierung!) weil es durchaus ungewöhnlich wäre, wenn man jeden Chat auf alle Ewigkeit dokumentieren würde. (Lasse Petersdotter) Jetzt ist natürlich die Frage: Welche Bedeutung hat das denn für die Aktenordnung, wenn man zum Beispiel Ministerin ist? (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Man muss die Dinge, die aktenrelevant sind, verakten; das ist unbenommen. Aber nicht alles ist aktenrelevant und muss deshalb dauerhaft dokumentiert werden. Das Dilemma, dass Dinge erst später aktenrelevant sein könnten und sie es nicht unmittelbar sind, kennen wir auch aus analogen Verfahren, beispielsweise wenn ein Brief weggeschmissen oder nicht jeder Brief in einem Ministerium auf ewig dokumentiert wird. (Beate Raudies [SPD]: Oh! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Insofern finde ich, dass hier dafür ein ungewöhnlicher Maßstab angelegt wird. Wir lehnen den Missbilligungsantrag ab.
