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Christopher Vogt

FDP 11.12.2024 Sitzungen 20/75

So, wie ich ihn kenne, hat er Geduld. Wir haben ja Zeit. Ich hatte eben darauf hingewiesen: Bisher läuft, die Beiträge einzuziehen, über das Kommunalabgabengesetz. Das geht bisher, weil es keine Pflicht ist. Wenn es aber einen Rechtsanspruch gibt – ich habe auf das rechtliche Problem ja verwiesen –, meinen (Tobias Koch) Sie nicht, wenn Sie sagen, Sie machen keine gesetzliche Regelung, dass es, so wie Sie es regeln wollen, ein rechtliches Problem gäbe? Oder sehen Sie das Problem gar nicht? – Nein, das sehe ich nicht. Es gibt einen Rechtsanspruch, und der Kommune steht es zukünftig weiterhin frei, ob sie Elternbeiträge erhebt. Das Konzept hatte ich gerade schon erläutert. Wir knüpfen die Förderung von 75 Prozent an einen landesweit einheitlichen Elternbeitrag. Wenn die Kommune diesen nicht erhebt – hatte ich gerade schon erläutert –, müsste das von ihr kompensiert und ausgeglichen werden. Insofern ist es nach wie vor im Rahmen des bestehenden Regelwerks möglich, Elternbeiträge wie bisher zu erheben. Förderbedingung wäre im Grunde, diesen Elternbeitrag zu erheben. Wenn die Kommune davon abweicht, weil sie es nicht möchte, verändern sich entsprechend die Finanzierungsanteile. (Christopher Vogt [FDP] kehrt zu seinem Platz zurück) Das ist, glaube ich, im Rahmen des jetzigen Rechts regelbar. – Aber nehmen Sie gern schon Platz.

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