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Christopher Vogt

FDP 11.12.2024 Sitzungen 20/75

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die Ministerin für den Bericht. Frau Ministerin, ich hatte nur eine Verständnisfrage. Vielleicht können wir solche Wortmeldungen im Plenum in Zukunft zulassen, das hätte beim Verständnis geholfen. Was mit den Kommunen tatsächlich schon geeint ist und was nur die Vorstellungen der Landesregierung sind, ist mir aus Ihrem Bericht nicht hundertprozentig klargeworden. Es mag an mir liegen, aber es wäre nett, wenn wir uns in der Debatte austauschen könnten. (Beifall FDP und SPD) Die Ministerin hat gesagt, der Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein sei nicht nur eine bedeutende gesellschaftspolitische, sondern eine große bildungspolitische Chance – wenn die Landesregierung ein ernsthaftes Interesse daran hätte. Denn dass rund 20 Prozent der Grundschulkinder beim Lesen, Rechnen und Schreiben nicht mehr die Mindeststandards erreichen, ist katastrophal für die Chancen einzelner Kinder und für uns als Gesellschaft insgesamt. Deshalb müsste die Landesregierung eigentlich ein sehr großes Interesse daran haben, dass diese große Chance ergriffen wird. Leider deutet bisher alles darauf hin, dass die Bildungsministerin diese Chance nicht im erforderlichen Maße nutzen wird. Für den bereits im Jahr 2026 startenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der bereits im Jahr 2021 beschlossen wurde, sind leider noch immer keine ansatzweise ausreichenden landesweiten Vorbereitungen getroffen worden – und das ist schon ein paar Tage her. Das jetzt kürzlich gestartete Investitionsprogramm ist, wenn ich es richtig sehe, bereits völlig überzeichnet. 196 Millionen Euro – das ist jetzt schon ungefähr das Dreifache, wenn ich das richtig sehe. Viele Schulträger haben aber noch gar keine Anträge gestellt. Das postalische Antragsverfahren wurde von mir heute Morgen schon angesprochen. Das erspare ich Ihnen, aber es hat die Stimmung bei den kommunalen Vertretern natürlich nicht verbessert. (Beifall FDP, SPD und SSW) Deswegen muss man kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass dieses klar unterdimensionierte Investitionsprogramm noch für viel Ärger im Land sorgen wird. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn ich mit verschiedenen Vertretern der Kommunen spreche, dann sagen sie, wenn die Zusage für die 85 Prozent nicht kommt, betrifft das oft Bauprojekte im Millionenbereich. Dann lassen wir es einfach, weil wir gar nicht wissen, wie wir es machen sollen. Das ist ein Thema für viele Kommunen, das auch haushaltspolitisch elementar ist. Deswegen wird es noch für sehr viel Ärger sorgen, wenn man dort nicht irgendwie nachsteuern kann. Es wurde zu spät gestartet, es wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Bisher fehlt vor allem das inhaltliche Konzept für den Ganztagsausbau, das diesen Namen verdienen würde. Was Ende November 2024 von der Ministerin präsentiert wurde, war meines Erachtens ein schlechter Witz. Wir hatten schon seit Monaten die Debatte und mit vielen Akteuren gesprochen. Wir haben gesagt, Ende November kommt das Konzept. Dann kam Ende November 2024 die Veranstaltung. Die Erwartungen an die Landesregierung waren schon nicht rasend groß, doch selbst diese geringen Erwartungen wurden enttäuscht. Die Ministerin hat dazu heute einiges gesagt. Es ist noch immer nicht geklärt, welches Personal im Ganztag eigentlich was genau tun soll. Mir ist nicht ganz klar, ob das mit den Kommunen schon halbwegs geeint ist. Anderthalb Jahre vor dem Start des Rechtsanspruchs gibt es kein landesweites Konzept für das Sportangebot, kulturelle Bildung oder eine schulische Nachhilfe am Nachmittag. Sie haben gesagt, das solle ein Bestandteil sein. Ich hielte das für richtig. Das Ganze läuft deshalb aus meiner Sicht so, weil die Landesregierung eine riesengroße Angst hat, dass sie durch die Regeln des Konnexitätsprinzips finanziell überfordert werden könnte. (Christopher Vogt) Auch bei den Betriebskosten – wir reden nicht über 85, sondern über 75 Prozent – muss langsam mal konkret und verbindlich definiert werden, was eigentlich bei diesen 75 Prozent vom Land mitgetragen wird und was nicht. – Frau Prien, vielleicht können Sie das gleich noch einmal klarstellen, weil ich es in meinen Gesprächen mit den Kommunen etwas anders wahrgenommen habe. Mein Eindruck ist, dass da noch gar nichts geeint ist. (Beifall FDP, SPD und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Genau so!) Das ist rechtlich nicht einfach. Was die Kommunen sehr umtreibt, ist auch die Tatsache, dass nach wie vor eine erhebliche Unklarheit hinsichtlich der rechtlichen Zuständigkeit für den Anspruch besteht. Während die Landesregierung meint, die örtlichen Träger der Jugendhilfe würden für den Anspruch mit Blick auf das SGB VIII verantwortlich sein, sehen die kommunalen Landesverbände in der entsprechenden Vorschrift lediglich eine Aufgabenübertragung vom Bund an die Länder. Dabei haben sie meines Wissens gegenüber der Landesregierung mehrfach – auch gemeinsam – angeregt, schulgesetzlich die Schulträger zur Umsetzung des Anspruchs zu verpflichten. Denn die Träger der Jugendhilfe sind nach Auffassung der Landesregierung zwar Anspruchsverpflichtete, können aber aus dem Investitionsprogramm gar keine Mittel beantragen und sollen dies auch hinsichtlich der Betriebskosten nicht können, wenn ich es richtig sehe. Gleichzeitig könnten sie mangels einer Pflicht der Schulträger nicht auf diese einwirken und stünden dem möglichen Anspruch der Familien entsprechend ziemlich schutzlos gegenüber. Die Landesregierung verweigert bisher eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträger, obwohl die kommunalen Landesverbände meines Wissens ihr gegenüber deutlich gemacht haben, dass sie dabei keine weitergehenden Konnexitätsforderungen geltend machen würden, die über die grundsätzliche Vereinbarung aus dem Jahr 2023 hinausgehen würden. Die Kommunen fordern von der Landesregierung außerdem eine landesgesetzliche Regelung zu den wichtigen Punkten Elternbeiträge, Sozialstaffel und Schließzeiten. Ich finde das Wort Öffnungszeiten besser. Schließzeiten würden vielleicht für den Justizvollzug besser passen, aber ich finde, bei Kitas und Ganztag sollten wir von Öffnungszeiten reden. (Beifall FDP, SPD und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Das fordern sie aus meiner Sicht völlig zu Recht. Frau Prien hat gesagt, dass es landesweit einheitliche Elternbeiträge geben soll. Das wäre wirklich sinnvoll und notwendig, aber die Regeln für die Erhebung von Elternbeiträgen und für die Sozialstaffel aus dem SGB VIII gelten bisher nicht für den schulischen Ganztag, sodass es Stand heute keine richtige Grundlage für die Erhebung einheitlicher Elternbeiträge gibt. Bislang werden Elternbeiträge im Ganztag auf Grundlage des Formalabgabengesetzes erhoben, welches aber nur gilt, weil der Ganztag aktuell ein freiwilliges Angebot ist, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Auch für die Gewährung einer zumindest aus unserer Sicht notwendigen Sozialstaffel und einer Geschwisteränderung fehlt bisher jede landesrechtliche Grundlage. Die Kommunen wünschen sich bei diesen wichtigen Themen Rechtssicherheit und faire Lösungen. Das ist völlig zu Recht so und wird von uns als FDP-Fraktion unterstützt. Meine Damen und Herren, ich habe jetzt ein bisschen mehr Hoffnung für die nächsten Tage, aber dieser Streit mit den Kommunen muss vonseiten der Landesregierung endlich zufriedenstellend gelöst werden. Wenn man mit den Mitgliedern der AG Ganztag aus den verschiedenen Verbänden spricht, merkt man, wie enorm groß der Frust gegenüber der Landesregierung mittlerweile ist. Sie haben über einen langen Zeitraum mitgearbeitet, viele Veranstaltungen gemacht, und viele haben sich sehr enttäuscht geäußert, dass bisher so wenig Konkretes vorliegt. Das passt alles nicht zu dem Bild, das der Ministerpräsident heute Morgen von seiner Landesregierung zeichnen wollte. Mir ist absolut bewusst, dass es haushaltspolitisch derzeit wirklich schwierig ist, aber wie es bisher gelaufen ist, ist fahrlässig. Frau Prien, deswegen werden Sie jetzt sehr zügig konkrete und gute Lösungen finden müssen. Die Kommunen stehen bereit. Die wissen auch, dass es schwierig ist, aber das, was bisher stattgefunden hat, ist völlig unzureichend. Es ist nicht mehr viel Zeit, also kommen Sie zu Potte. – Vielen Dank.

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