Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Material für mindestens 20 Minuten Redezeit, ich versuche aber, das auf drei Minuten zu komprimieren. Die Tariftreueregelung sei europarechtlich angeblich fraglich. Diese Keule schwingt man seit ungefähr 30 Jahren, und seit 30 Jahren stellen wir fest, dass das nicht wirkt. Die ersten Tariftreuegesetze im deutschsprachigen Raum gab es Anfang der (Lars Harms) 90er-Jahre in Österreich. Dann fing man in Bayern an, das zu übernehmen, 1996. Seitdem gelten diese Regelungen. Ich habe das eben noch einmal nachgeguckt, ich werde sie gleich zitieren. Wir als SSW haben 2002 gesagt: Das Gesetz aus Bayern nehmen wir zum Anlass, es auch einmal in Schleswig-Holstein zu versuchen. Wir haben seinerzeit unter der rot-grünen Regierung tatsächlich eine Mehrheit dafür bekommen; seit 2004 hatten wir diese Regelung, die in der Küstenkoalition in der Tat noch ausgeweitet wurde, nicht um Tariftreueregelungen, sondern vor allem um vergaberechtliche Regelungen, was die Beschaffung des Materials angeht, dass keine Kinderarbeit darin stecken sollte, dass das alles sauber gemacht werden sollte. Das war eine ähnliche Diskussion wie die, die wir vorhin zu CCS hatten. Da wollten wir etwas im Vorwege umsetzen, damit wir nicht so viel CO 2 produzieren. Das alles ist schon so geregelt gewesen. Das Drollige ist: Dieses Gesetz gibt es in Bayern immer noch, es ist jetzt nur kein Gesetz mehr, sondern eine Vergabevorschrift, die sagt: In Bayern ist der Mindestlohn einzuhalten, und es ist ein Tariflohn einzuhalten, wenn er denn vorhanden ist. Für Markus Söder ist das alles völlig normal und okay. Söder ist sowohl auf SPD-Schleswig-Holstein-Kurs als auch auf SSW-Kurs. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Seit wann nehmen Sie sich Markus Söder zum Vorbild, Herr Kollege?) – Lieber Kollege Buchholz, vielleicht können auch Sie noch etwas von Herrn Söder lernen. – In der Vergabevorschrift gibt es noch einen Punkt, den ich sehr überlegenswert finde, über den man einmal nachdenken sollte, wenn wir über Tariftreue reden. Dort ist auch festgelegt worden, dass das Entgelttransparenzgesetz einzuhalten ist und für Männer und Frauen der gleiche Lohn zu zahlen ist. Das finde ich total klasse. (Beifall SSW und SPD) Das haben wir bei der Diskussion in der Vergangenheit ehrlicherweise nicht mit drin gehabt. Darüber sollte man wirklich einmal nachdenken. Warum braucht man das in einem Gesetz zur Vergabe? Wenn ich den Mindestlohn nicht einhalte, werde ich nach dem Mindestlohngesetz strafrechtlich verfolgt. Wenn das auch für ein Vergabeverfahren im Gesetz steht und Teil der Vergabebedingungen ist, hat der Auftraggeber, wenn man Teile der Vergabebedingungen nicht einhält, die Möglichkeit, entsprechende Sanktionen auszusprechen, wie bei allen anderen Vergabebedingungen auch, die wir dort erwähnen, dass sie sich an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen halten sollen. Das steht da drin. Es sind zwei verschiedene Rechtsbereiche, die man damit abdeckt. Somit gibt man dem Auftraggeber die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen. Ein Letztes. Herr Kilian, in unserem Gesetzentwurf steht drin, dass das für diese Leistung vorgesehene Entgelt nach einem Tarifvertrag zu zahlen ist. Es steht nicht drin, dass man in irgendeiner Art und Weise an einen Tarifvertrag gebunden sein soll. Man soll nur das Gleiche bezahlen. – Sie haben uns angesprochen, das ist also sachlich falsch. (Beifall SSW)
