Christian Dirschauer
Kære fru landsdagspræsident! Kære kollegaer! 2016 hatte die Küstenkoalition – ich finde, die muss eigentlich zu jedem Plenum hier genannt werden – (Beifall SSW und SPD) einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes vorgelegt. Es ging seinerzeit auch darum, den Küsten- und Hochwasserschutz zu stärken und weiterzuentwickeln. Das war die Reaktion auf vorausgegangene Hochwasser- und Sturmflutereignisse. Das gleiche gilt nun für den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Auch der Gesetzentwurf heute steht ganz im Zeichen des Klimawandels und der damit einhergehenden Extremwetterereignisse. Geprägt von der Ostseesturmflut des letzten Jahres sowie den Hochwasserkatastrophen in Mittel- und Süddeutschland gilt es auch für Schleswig-Holstein, Antworten auf die Herausforderung des Klimawandels zu geben. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass der Küstenschutz eine Stärkung erfahren soll. Wir begrüßen, dass in § 63 klargestellt wird, dass diese Bauten im überragenden öffentlichen Interesse liegen und sie der öffentlichen Sicherheit dienen. Das haben wir hier mehrfach gehört, hier scheint ein Konsens zu bestehen. Mit einer solchen Änderung können Planungsverfahren künftig im Sinne des Küstenschutzes beschleunigt werden. Aus der Erläuterung geht aber hervor, dass es sich dabei um eine Privilegierung handele. Hier möchte ich deutlich sagen: Küstenschutz ist keine Privilegierung, er ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir Leib und Leben sowie Sachwerte an unseren Küsten und bis ins Landesinnere schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW – Lars Harms [SSW]: Sehr gut!) Unklar bleibt der Entwurf allerdings zu § 68, wenn es um die Umwidmung von Landesschutzdeichen geht. Hier drehen wir uns doch im Kreis, wenn die Umwidmung von Regionaldeichen zu Landesschutzdeichen eben nicht vereinfacht wird. So wie es jetzt ist, bleibt die Mammutaufgabe der Ver- (Christian Dirschauer) stärkung des Deiches auf Landesschutzdeichniveau beim bisherigen Unterhaltungspflichtigen. So lese ich das, und das finde ich schräg. Denn damit lassen Sie viele Verbände und Kommunen eben im Regen stehen. Das kann doch eigentlich nicht gewollt sein. – Nun ist der Minister gerade am Handy. Die Sturmflut des letzten Jahres an der Ostsee hat deutlich gezeigt, dass viele Campingplätze und Sportboothäfen ungeschützt waren und es dort zu ganz erheblichen Zerstörungen und Sachbeschädigungen kam. Die Betreiber sollen laut Entwurf nunmehr die Nutzerinnen und Nutzer künftig auf die Gefahren von Sturmfluten insbesondere im Winterhalbjahr hinweisen. Damit macht es sich die Landesregierung an der Stelle doch ein Stück weit zu einfach. Der Landesgesetzgeber muss hier doch wesentlich deutlicher formulieren, in welcher Form, wie und wann darauf hinzuweisen ist und wie das Ganze zu dokumentieren ist. Wir können doch die Betreiber da nicht im Unklaren lassen. Den neuen § 84 a, Projektmanager im Planfeststellungsverfahren, begrüßen wir total. Es geht hier eben nicht um regulatorische Maßnahmen, sondern um die Übertragungsmöglichkeit von Verfahrensschritten, um damit eben auch den Verwaltungsapparat ein Stück weit zu entlasten und um weiterzukommen. Durch die zunehmenden Wetterextreme wie Dürren und Starkregen braucht es für die Zukunft auch Regelungen, um den Wasserhaushalt an Land zu stärken. Das haben wir hier und heute auch gehört. So brauchen wir einen vorsorgenden Hochwasserschutz, um das Wasser aus Starkregenereignissen aufzufangen und eben zurückzuhalten. Das heißt, wir brauchen Retentionsflächen in den Flussarmen und Niederungen. Das ist ein neuer Weg, den wir einschlagen müssen. Bisher war das Motto ja immer: Das Wasser muss raus. – Jetzt wird der Wasserrückhalt ein neues Element der Gewässerunterhaltung. Dass an der Stelle die Umsetzung nicht unumstritten ist, ist klar. Daher bin ich auf die Anhörung im Ausschuss gespannt. Mit der Verrieselung oder ortsnahen Versickerung von Regenwasser stärken wir das Grundwasser und entlasten die Gewässer. Zudem entlastet es die kommunalen Entwässerungssysteme bei Starkregenereignissen. Die Erstellung von Starkregenkarten sehen wir ebenfalls als sehr sinnvoll an, damit Kommunen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen können, um Hochwasserereignissen vorbeugend entgegenwirken zu können. Die Änderung des Wasserabgabengesetzes in Form der geplanten Höhe der Wasserabgabe ist aus unserer Sicht durchaus akzeptabel, sie wurde lange nicht mehr erhöht. Alle müssen demnach mehr zahlen. Darum stellt sich aber schon die Frage, warum es gerade für den Sand- und Kiesabbau eine besondere Regelung geben soll. Die vorliegenden Anhörungsergebnisse machen an der Stelle deutlich, dass die geplante Erhöhung der Wasserabgabe nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Niemand zahlt gerne mehr. Der Kollege Kumbartzky hat es gesagt: Daher sollten wir jetzt auch nicht die bisherige Systematik verlassen, was die Erhöhung und das Festlegen der Preise angeht, und dies zukünftig am Parlament vorbei über den Verordnungsweg festlegen. Damit werden dem Parlament an der Stelle schlichtweg Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten entzogen. Ich glaube, bei einem solch politischen Thema ist das tatsächlich nicht gut. Das kann nicht gewollt sein. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Abschließend möchte ich noch auf das Hafen- und Wasserverkehrsrecht eingehen. Die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Vorschriften für die Genehmigung von Häfen und Hafeninfrastruktur halten wir als SSW prinzipiell und absolut für sinnvoll. Aber hier stellt sich aus unserer Sicht dann trotzdem die Frage: Wofür werden denn künftig Vereinfachung und Entbürokratisierung benötigt? – Darüber müssen wir im Ausschuss noch mal reden, denn wir haben es erlebt, als das Erdgasterminal in Brunsbüttel durchgedrückt wurde. Sie kennen die Position des SSW. Das ist nicht der Weg, den wir gehen wollen. Solche Vereinfachung lehnen wir an der Stelle dann ab. Eine Klarstellung ist daher aus unserer Sicht absolut notwendig, um vergleichbare Vereinfachungen, beispielsweise für Anlagen oder Infrastruktur zur Verpressung von CO auszu2 schließen. – Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)
