Oliver Kumbartzky
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Änderung des Landeswassergesetzes und weiterer wasserrechtlicher Vorschriften – dabei handelt es sich um alles andere als ein trockenes Thema. Es ist ein sehr umfangreiches Gesetzespaket und hat große Auswirkungen auf die Bürger, auf die Unternehmen, auf die Verbände und auf die Kommunen. Man staunt wirklich sehr – da schließe ich mich dem Kollegen Hölck an –, dass dieses umfassende Paket im Eiltempo von Schwarz-Grün durch den Landtag gebracht werden soll. Man fragt sich: Wo hat es denn vorher gehakt? Sie reden ja schon länger darüber. Schon die Anhörungsrunde nach der ersten Kabinettsbefassung war bemerkenswert knapp. Sehr kurze Fristen, mitten in den Sommerferien. Das fanden die Verbände nicht lustig. Nun droht sich das Szenario quasi zu wiederholen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle: Tobias Goldschmidt ist mit allen Wassern gewaschen. (Oliver Kumbartzky) (Heiterkeit Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW]) Das ist auch dem Koalitionspartner CDU bekannt. Wenige Minuten vor Beginn dieser Debatte erreicht uns eine Pressemitteilung des CDU-Kommunalpolitikers Thomas Klömmer, Bürgermeister der Gemeinde Erfde. (Zuruf SSW: Oh!) Ich zitiere mal ein wenig daraus. Er spricht von einem flächendeckenden Enteignungsrecht. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ach so?) Er schreibt: „Die Landesregierung nutzt diesen Gesetzentwurf, um grüne ideologische Vorstellungen auf Kosten der ländlichen Räume durchzusetzen.“ (Beifall FDP und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ein weiteres Zitat – mir wurden ja zwei Minuten geschenkt –: „Minister Goldschmidt und sein Ministerium haben diesen Entwurf dazu genutzt, fragwürdige Forderungen und unnütze Vorschriften durch die Hintertür in Gesetzesform zu gießen und in Teilen die Umsetzung der Niederungsstrategie gesetzlich abzusichern.“ Vorsicht an der Bahnsteigkante, kann man da nur sagen. Wir werden das in der Anhörung noch mal genau beleuchten, die uns übernächste Woche erwartet. Ich will aber auch in Richtung CDU-Fraktion eins ganz klar hervorheben: Wenn man den Gesetzentwurf Fassung eins mit der jetzt vorliegenden Fassung vergleicht, hat sich deutlich etwas verändert, Sie haben Anpassungen vorgenommen. Es ist auch gut, dass Sie den Umweltminister an diesen Stellen ausgebremst haben. Auch Tobias Goldschmidt kann nicht übers Wasser gehen, und das haben Sie ihm noch mal deutlich gemacht. (Heiterkeit SSW und Beifall FDP und SSW) Ich möchte das an drei Beispielen verdeutlichen, damit auch der Landtag sieht, wie sich die CDU da durchgesetzt hat. Beispielsweise nenne ich hier die Streichung der vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz und Natur vorgeschlagenen Ausweitung des Anwendungsbereichs auf private Gräben; das war ja ernsthaft vorgeschlagen. Das wäre ein tiefer Eingriff in das Eigentum aller Landwirte gewesen. Gut, dass das weg ist. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Na, schön!) Zweiter Punkt ist der Vorschlag, die Wasserrückhaltung, also, das Gegenteil des Wasserabflusses, zum begrifflichen Gegenstand der Gewässerunterhaltung zu machen. Klingt nach Loriot, war aber tatsächlich vorgeschlagen. Dritter Punkt aus der ersten Anhörungsrunde. Es hieß dort noch in der Begründung zum Gesetz: Eine weitere Änderung der Randstreifenregelung erfolgt zunächst nicht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Damit sollte wohl eine politische Drohkulisse aufgebaut werden, und Ordnungsrecht ließ wieder grüßen. (Heiterkeit SSW) Aber gut, das ist aus der Begründung raus. Ich hoffe, es ist auch aus den Köpfen raus, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und SSW) Ich komme nun noch mal zum Gesetzentwurf. Auch uns ist der Schutz unserer natürlichen Wasserressourcen wichtig, ebenso wie der Küstenschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Es ist richtig, dass das Gesetz an aktuelle Entwicklungen und insbesondere an die Bedrohung durch Starkregenereignisse angepasst wird. Einen weiteren Kernpunkt der Novelle stellt die Einführung kommunaler Wasserversorgungskonzepte dar. Natürlich ist die Versorgungssicherheit essenziell, und das Bewusstsein auch für den Wasserverbrauch muss steigen. Aber wie sollen unsere Gemeinden ohne ausreichende Unterstützung neue Konzepte erarbeiten? Auch darauf weist Herr Klömmer hin. Der Zeit- und Kostenaufwand für diese Aufgabe ist enorm, und ohne ausreichende finanzielle und personelle Unterstützung wird diese Verpflichtung gerade für kleinere Gemeinden zur bürokratischen Überforderung. (Beifall FDP und SSW) Das Thema der Konnexität blenden Sie auch komplett aus. Auch das werden wir noch mal in der Anhörung besprechen müssen. Das Gesetz schafft also hier Probleme statt Lösungen und widerspricht dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Dann kommen wir noch zur geplanten Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe. Die angehobenen Sätze bedeuten zusätzliche Kosten für Unternehmen und Privathaushalte. Sie stellen sich hier hin und (Oliver Kumbartzky) sagen: Ja, es ist alles moderat; es ist eine Inflationsbereinigung. Wir reden hier über eine Erhöhung von 24 Prozent. Das ist schon ein ganz großer Sprung, den Sie nach oben machen. Man fragt sich auch: Was ist eigentlich mit der Zweckbindung, also wo versickert im wahrsten Sinne des Wortes das Geld nachher? (Heiterkeit SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich würde mir wünschen, dass das auch wirklich für dieses Thema verwendet wird und nicht im allgemeinen Naturschutzhaushalt versickert. (Beifall FDP und SSW) Auch da könnte man über die Verteilung reden. Es gibt jetzt die 70/30-Regelung. Früher war sie mal 50/50, dann gab es wieder die Änderung auf 70/30. Auch hier kann man noch mal über eine Anpassung sprechen. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Für höchst problematisch halten wir zudem die Einführung einer Verordnungsermächtigung für die Anpassung der Abgabesätze. Komischerweise ist das hier in den Reden von der Koalition gar nicht erwähnt worden. Aber Sie wollen damit allen Ernstes die Abgabensätze und die Festlegung dieser am Parlament vorbei schon mal per Verordnungsermächtigung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz und Natur geben. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unerhört! – Beifall FDP, SPD und SSW) Abschließend lässt sich also für die FDP-Fraktion sagen: Wir werden das weitere Verfahren kritischkonstruktiv begleiten. Wir stehen für einen echten Interessenausgleich zwischen Umwelt, Wirtschaft und den Bedürfnissen unserer Bürger. Ein unausgereiftes Gesetz, das Bürger, Wirtschaft und Kommunen überfordert, darf aber nicht einfach so durchgewunken werden. Ich möchte abschließend Ministerin von der Decken zitieren. Sie hat heute Morgen einen sehr wichtigen Satz gesagt: „Anhörungen nehmen wir in Schleswig-Holstein ernst.“ Das sollten wir auch bei uns im Umwelt- und Agrarausschuss tun. Darauf freue ich mich. Dieses Gesetz ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)
