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Dr. Bernd Buchholz

FDP 21.11.2024 Sitzungen 20/73

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch einmal nach vorn gegangen, denn, Kollegin Schiefer, es gilt jetzt wirklich, hier keine Geschichtsklitterung zu machen. An der Stelle muss man eines sagen – der Kollege Lars Harms hat darauf hingewiesen –: Hier, von diesem Pult aus hat die Ministerin ausweislich des Protokolls der Plenardebatte an dem entsprechenden Tag im September gesagt, ihre Pläne seien alternativlos. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Alternativlos!) Mit Verlaub, wenn man in der aktuellen Presseerklärung liest, steht da auch hinten nicht drin, mit „alternativlos“ sei gemeint gewesen, dass irgendeine Form der Reform stattfinden müsste, sondern es war die Zentralisierung gemeint. (Zurufe SPD und FDP: Ja!) Dass die nicht alternativlos ist, zeigt das, was die Ministerin jetzt vorlegt. So schnell findet man Alternativen zur Alternativlosigkeit, Frau Schiefer. (Dr. Bernd Buchholz) Das Zweite ist: Ich habe mich geirrt und muss etwas korrigieren. Die von mir in den Ursprungsplanungen angenommenen Personaleinsparungen – Personaleinsparungen, Frau Kollegin! – betrugen nicht 3 Millionen Euro, sondern genau 3,724 Millionen Euro von damals in der Planungsgrundlage ausgewiesenen 5,7 Millionen Euro. Dann hat der Kollege Siebel-Huffmann in seinen Nachberechnungen auch noch festgestellt, dass man sich da verrechnet hatte und die Gesamteinsparung nur 4,7 Millionen Euro beträgt. Von den 4,7 Millionen Euro sind es 3,7 Millionen Euro an Personaleinsparungen. Wenn ich dazu einfach einmal zitieren darf, was Wulf Benning, der Präsident des Landesarbeitsgerichts, dazu aufgeschrieben hat – da heißt es: „Personalkosten in Höhe von ca. 3.724.524,28 Euro werden durch die Stellenverlagerung nicht eingespart. Sie fallen nur an anderer Stelle an.“ Man könnte es auch anders ausdrücken, Frau Kollegin Schiefer: Auf Kosten des Personalapparats in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sollten Staatsanwaltschaftsstellen bezahlt werden. Das ist die Wahrheit. (Zuruf: So ist es!) Meine Damen und Herren, das kann man ja machen, wenn tatsächlich Stellen wegfallen. Ich glaube, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit sagen selbst: Ja, es gibt vielleicht reduzierte Pensionen, und deshalb fällt die ein oder andere Stelle weg. – Das ergäbe sich aber sowieso. Die Personaleinsparungen, die hier gemeint sind, sind im Wesentlichen durch Synergieeffekte vorgerechnet worden, die nur an einem Zentralstandort entstehen könnten. Wenn Sie jetzt bei vier unterschiedlichen Standorten bleiben, bin ich gespannt, wie viel dieser Personalkosteneinsparungen denn zu realisieren sein werden – aus meiner Sicht nicht viel. Deshalb glaube ich noch nicht daran, dass diese Reform an dieser Stelle überhaupt den Effekt einer Einsparung hat. Also bleiben wir dabei: Wir werden das alles begleiten – kritisch begleiten. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass wir im Weiteren auch die eine oder andere Geschichte mit Neumünster angucken, ob das ein Standort ist, der dann in der Tat in Kiel aufgehen kann. So etwas halte ich durchaus für möglich; darüber muss man nachdenken. Aber wir sollten jetzt wenigstens eine Planungsgrundlage zur Kenntnis nehmen dürfen, die wir nicht wieder von allen möglichen Leuten, die sich ernsthaft damit beschäftigen, auseinandergenommen bekommen. Das können wir der Justiz nicht noch einmal zumuten. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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