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Marc Timmer

SPD 21.11.2024 Sitzungen 20/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich in der vorletzten Woche in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses und Petitionsausschusses erlebt habe, war ein außergewöhnliches Schauspiel. Die Richterverbände, Sozialverbände, Gewerkschaften haben sich unisono gegen die von der Landesregierung geplante sogenannte Gerichtsstrukturreform ausgesprochen. Es war ein stiller Sturm der Entrüstung, ein heftiger Gegenwind, und die Spannung war in der Ausschusssitzung wirklich greifbar. Spätestens da war für mich klar, dass die Abkehr vom eingeschlagenen Weg des Kabinetts alternativlos ist, nicht aber die Gerichtsstrukturreform, wie Sie, Frau Ministerin, allen weismachen wollten. (Marc Timmer) (Beifall SPD, FDP und SSW) Es war eine Irrfahrt des gesamten Kabinetts. Es ist schon merkwürdig und für mich wirklich befremdlich, sich nun hier hinzustellen und den Eindruck zu vermitteln: Prima, alles läuft wie geplant. Ich wollte immer einen ergebnisoffenen Prozess und habe diesen gefördert. Nein, so war es nicht. Sie glauben doch selbst nicht, dass Ihnen das einer abkauft, der Ihren belehrenden Vortrag auf der Straße vor dem Landeshaus gehört hat und zuletzt bei den Anhörungen dabei gewesen ist. (Beifall SPD, FDP und SSW) Statt sich mit dem Eingeständnis eines Fehlers ein Stück weit Autorität zu bewahren, wollen Sie sich jetzt an die Spitze der Bewegung setzen. Das nimmt Ihnen leider keiner ab. Fehler einzugestehen, Einsicht zu zeigen, zu sagen, dass das vielleicht der falsche Weg war, den ich eingeschlagen habe, dass der Kabinettsbeschluss Mist war, dass man einen versöhnlichen Weg einschlägt, das fände ich angebracht. Da bin ich tatsächlich bei Herrn Buchholz, der sagt, vor dem anderen Weg steht einfach die Einsicht und auch die klare Entschuldigung, dass das, wie es abgelaufen ist, nicht geht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die teilweise Umkehr ist der Beleg dafür, dass der gefasste Kabinettsbeschluss falsch ist. Das kann man dann auch gerne einmal sagen. Es ist auch wirklich nicht schlimm, das zu sagen. Sie tun es aber leider nicht. Da werde ich noch einmal kurz bei der Begründung helfen. Erstens: Die Art und Weise des Vorgehens war verletzend. Alles lief ohne Einbeziehung derjenigen, die es betrifft. Es mag sein, dass man bei der Bewertung juristischer Sachverhalte Emotionen zurückhalten sollte, nicht jedoch bei Vorgängen, die wie diese Gerichtsstrukturreform unmittelbar auf Menschen einwirken, bei Vorgängen mit dem Ziel, Organisationen zu verändern. Change-Management oder Veränderungsmanagement stellt in modernen Zeiten zu Recht die Mitarbeitenden in den Mittelpunkt. Es ist eine eigene Disziplin. Es geht darum, in einem fairen Prozess Menschen von Veränderungen zu überzeugen. Hier sind Argumente, Kommunikationsstrategien, Anreize und Empathie gefragt. Das ist etwas, das ich bei Ihnen – Herrn Günther beziehe ich ein – leider nicht erkennen konnte. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie haben stattdessen die Gerichtsbeschäftigten außen vor gelassen und wie Spielfiguren hin und her geschoben. Das geht so nicht. Ich habe es in meiner ersten Rede bereits gesagt und wiederhole es an dieser Stelle gern: Wer so vorgeht, verursacht nur eins: eine innerliche Verweigerungshaltung. Diese bricht sich dann eben Bahn, und genau das haben wir hier gesehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Zweitens: Die Belange der Gerichtsbeschäftigten sind völlig verkannt worden. Lange Anfahrten der Beschäftigten waren Ihnen egal. Die Unsicherheiten, die Ihr Kabinettsbeschluss für Hunderte Menschen inklusive der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausgelöst hat, waren es ebenso. Dies hätten Sie sehen müssen. Durch diese Verunsicherung haben Sie bei den Gerichtsbeschäftigten unzweifelhaft an Vertrauen verloren. Ich gehe sogar so weit, dass die Funktionsfähigkeit tatsächlich in Gefahr gestanden hätte, wenn es zu den gesamten Abgängen, die in Rede standen, gekommen wäre. Indem man Einsicht zeigt und die Fehler aufarbeitet, wirkt man diesem Vertrauensverlust dort entgegen. Aber das sehe ich leider nicht bei Ihnen – auch nicht bei Herrn Günther. Das ist wirklich enttäuschend. (Beifall SPD, FDP und SSW) Drittens: Die Rechtssuchenden wurden alleingelassen. Ihre Pläne waren eine Zumutung für alle Rechtsuchenden und das insbesondere in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Wenn sich der Staat vom Bürger entfernt, dann darf sich der Staat nicht wundern, wenn der Bürger sich vom Staat entfernt. Das ist ein Kernsatz, den ich wirklich wichtig finde. Ihre Ausführungen in der Ausschusssitzung vor zwei Wochen zu den äußeren Grenzen des effektiven Rechtsschutzes empfand ich als befremdlich, empathielos und nicht einmal rechtlich interessant. Wir wollen doch unseren Bürgerinnen und Bürgern staatliche Leistungen nicht in so eben noch rechtlich möglichem Rahmen zukommen lassen, sondern im bestmöglichen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir müssen doch unsere Ansprüche an eine bürgernahe Gerichtsbarkeit selbst bestimmen. Wir wollen doch eine bürgerfreundliche und den Bürgern dienende Verwaltung, die sagt: Was kann ich für Sie oder dich tun? – Dazu gehört die gute Erreichbarkeit als absolute Mindestanforderung. So verstehe (Marc Timmer) ich übrigens auch Ihr Versprechen im Koalitionsvertrag, nachdem die Gerichte in der gegenwärtigen Form erhalten bleiben sollen. Viertens hat mich die mangelhafte Entscheidungsgrundlage des Kabinettsbeschlusses tatsächlich fassungslos zurückgelassen. Da legt die Ministerin eine Berechnung vor, die Einsparpotenzial von ungefähr 60 Millionen Euro bis 2040 ausweist. Dann machen sich einige Gerichtsbeschäftigte auf den Weg und prüfen die Zahlen. Das Ergebnis: keine Einsparungen, sondern Mehraufwendungen von circa 20 Millionen Euro – eine Differenz von 80 Millionen Euro, das muss man sich mal vor Augen halten –, und das bei einer Entscheidung des Kabinetts von derart großer Tragweite für die Beschäftigten. Da wird mir tatsächlich ein wenig Angst und Bange, wenn dies die typische Sorgfalt in Vorbereitung von Entscheidungen im Kabinett ist. (Beifall SPD, FDP und SSW) Natürlich fragt man sich da: Was lief da falsch? Welche Zahlen lagen beim Kabinettsbeschluss tatsächlich vor? Wie und durch wen wurden sie überprüft? Für Murks spricht auch, dass Sie nach kurzen Gesprächen mit den Richterverbänden jetzt auf deutliche Einsparungen kommen – in einer relativ kurzen Zeitspanne. Unterm Strich kann man den Gerichtsbeschäftigten nicht oft genug Danke sagen. Sie waren es, die diese krasse Fehlkalkulation korrigiert und tatsächlich einen Justizirrtum vermieden haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Trotz dieser großen Versäumnisse der Landesregierung, der überbordenden Unsicherheit und Frustration bei den Gerichtsbeschäftigten und der kostenlosen Nachhilfearbeiten haben sich alle Verbände die ganze Zeit konstruktiv gezeigt und hielten die Tür für Sie, Frau Ministerin, ganz weit auf. Dieses konstruktive Verhalten hat mich sehr bewegt, gerade weil die Stimme der Verbände in einer zunehmend polarisierten Welt als Stimme der Vernunft daherkam. Es sind Stimmen, die auf Ausgleich, auf Miteinander ausgerichtet sind – in dem Bewusstsein, dass man gemeinsam zu besseren Ergebnissen kommt. Im Ausschuss haben die Verbände Ihnen oft zugeflüstert: Hier sind wir, wir haben gute Ideen, beziehen Sie uns bitte ein! Hören Sie auf Ihre Mitarbeiter im Haus, aber auch auf die der Gerichte und im Justizvollzug. Zeigen Sie sich offen, auch wenn es einmal schwerfällt. Bitte lassen Sie sich nicht von der Staatskanzlei oder wem auch immer an der Nase herumführen. Das ist auch für das wichtig, was noch kommt; denn wir sind noch nicht durch. Die Zentralisierungsbemühungen scheinen aufgehoben, aber nur mit Blick auf die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Gut, vergessen wir nicht Neumünster: Neumünster steht nun schlechter da als zuvor. Das ist natürlich sehr bitter für die Menschen dort. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Das Ziel – ein Amtsgericht pro Kreis – besteht fort. Ich denke, es wäre heute ein guter Moment, auch hier reinen Tisch zu machen und die Zielvorgabe zurückzunehmen. Ich würde mir wünschen, wenn das erklärt werden würde. Wie widersinnig die oberflächliche Zielformulierung für die Kreise ist, zeigt das Beispiel Nordfriesland. Hier gibt es einen Standort in Husum, ein klassisches Amtsgericht, in einem denkmalgeschützten Gebäude, bis auf den letzten Platz belegt. Es gibt keine Erweiterungsmöglichkeit. Das Amtsgericht in Niebüll leidet seit Jahren unter einem Sanierungsstau, aber die Frage der Sanierung ist naturgemäß standortunabhängig. Es gibt kein die Beschäftigten aufnehmendes Gerichtsgebäude in Nordfriesland. Stattdessen wäre es sinnvoll – da kostengünstig –, den Status quo in Niebüll mit kleineren baulichen Maßnahmen zu erhalten. Das spart dieser Tage Geld. Ich bin davon überzeugt, dass die tollen Mitarbeitenden in Niebüll fein damit wären. Unabhängig hiervon wird Niebüll als Standort gebraucht. 50 Prozent der Grundbuchangelegenheiten haben Bezug zu den nordfriesischen Inseln, ein Drittel der Familiensachen gehen von dort aus, und so weiter und so fort. Ähnlich sieht es bei anderen Amtsgerichten auch aus. Frau Ministerin, sammeln Sie die noch offene Zielvorgabe mit Blick auf die Amtsgerichte ein, gehen Sie in Gespräche mit den Beschäftigten vor Ort, und schauen Sie sich die konkrete Situation an. Bitte werfen Sie Ihre Hartnäckigkeit zugunsten der Gerichtsbeschäftigten in die Waagschale, nicht zu deren Lasten. Machen Sie also bitte alles anders als bisher. Dieser Appell richtet sich leider auch an Herrn Günther. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)

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