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Lukas Kilian

CDU 17.10.2024 Sitzungen 20/70

Anstatt meine Frage zu beantworten, wollten Sie mir eine Gegenfrage stellen. Ich darf die von hier aus ja nicht beantworten. Ich möchte Ihnen nur sagen, was Sinn und Zweck dieses Antrags ist. Weil Sie den HVV gerade als Modell beschrieben haben, wo es gut läuft: Selbst da gibt es unterschiedliche Regelungen pro Verkehrsträger. Ich glaube nicht, dass die Fahrgäste vor Fahrtantritt wissen, was man wo genau mitnehmen darf. Ich glaube, wir brauchen Einheitlichkeit. Ich glaube, das hilft am Ende den Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Und da bin ich, lieber Herr Kilian, bei Ihnen: Wenn alle Leute meinen, dass sie das einheitlich regeln sollten, dann ist in der Tat – das ist übrigens in der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereits angelegt – eine andere DINNorm, allerdings nicht die, auf die Sie Bezug nehmen, sondern die die Nachfolgeregelung der bisherigen alten Regelung ist, dafür vorgesehen. Das können wir dann einheitlich machen. Nur eines werden Sie nicht verhindern können: Ein Fahrgastunternehmen hat die Freiheit, nach eigenen Bedingungen Dinge zu befördern oder nicht zu befördern. Wenn Sie die höchste DIN-Norm für die Sicherheitsstufen ausrufen, kann Ihnen irgendein Busunternehmer trotzdem sagen: Ja, aber in meinen Mitnahmebedingungen regele ich das anders. – Das können Sie gar nicht verhindern. Insoweit schicken Sie Ihren Landesminister nicht los, irgendetwas zu machen, was der gar nicht regeln kann. Es gibt kein staatliches Mitnahmeverbot für E‑Scooter. Es gibt keine Regelung, die das aussetzt. Es gibt aber auch von den Sicherheitsbestimmungen her eigentlich alles, was wir brauchen, um das E‑Scooter-Mitnehmen zu ermöglichen, und das finde ich auch wichtig, denn ich finde, das ist ein gutes, wichtiges und modernes Verkehrsmittel.

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