Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich komme nicht aus der Sauna. Ich glaube, dass der Kollege Dürbrook recht hat, dass es wichtigere Probleme als das gibt, was wir hier gerade erörtern. (Beifall FDP und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten sich einmal der Frage zuwenden: Warum ist es eigentlich so, dass nur einige Busunternehmen keine E‑Scooter mitnehmen? Im HVV ist das nicht so. Im HVV werden die mitgenommen, auch in den Bussen. In Schleswig-Holstein machen das 13 Unternehmen nicht, und zwar, weil der VDV einmal etwas herausgegeben hat, was der TÜV-Verband in Deutschland für völlig idiotisch hält. Er sagt – da habe ich 2019 mitgewirkt – in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung unter § 7 Nummer 8, dass die Prüfung der Batterien Bestandteil der Betriebszulassung eines E‑Scooters ist. (Christopher Vogt [FDP]: Aha!) Deshalb sagt der TÜV auch: Es ist überhaupt kein Problem, die Dinger sind genauso sicher wie Pedelecs mit ihren Batterien. Das ist überhaupt kein Thema. Das Thema ist, dass es Menschen gibt, die irgendwelche Grauimporte entweder nachträglich einbauen oder die Dinger ohne Betriebszulassung betreiben. Dass solche Dinger in Brand geraten könnten, kann im laufenden Betrieb passieren, und das muss man verhindern. Aber es gibt hier in Deutschland keinen Regelungsbedarf. Bitte schicken Sie Ihren Landesminister nicht dahin, wieder eine extra DINNorm zu regeln. Schicken Sie ihn vielmehr einmal zu allen Busunternehmen, die keine E‑Scooter mitnehmen, um sie zu fragen: Liebe Leute, habt ihr mit dem TÜV einmal darüber gesprochen, dass das nicht sein muss? Dann wäre die Sache vielleicht erledigt. Jetzt einmal zur Sprache. Der Antrag ist ja interessant, er spricht von E‑Rollern. Kollege Kilian, Sie wissen schon, was E‑Roller sind? E‑Roller sind die Dinger, die wie eine Vespa aussehen. Sie brauchen eine Zulassung. Sie meinen gar nicht E‑Roller, Sie meinen E‑Tretroller. Das sind die sogenannten E‑Scooter. Der E‑Tretroller unterscheidet sich vom Roller dadurch, dass er eine völlig andere Geschwindigkeit fährt. Er darf nämlich nur zwischen 6 und 25 Stundenkilometer fahren, während der E‑Roller bis zu 45 oder sogar bis zu 90 Stundenkilometer fahren kann.
