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Jasper Balke

GRÜNE 17.10.2024 Sitzungen 20/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle einmal von meiner ursprünglich geplanten Rede abweichen und kurz drei Punkte machen. Ich möchte erst einmal an den Kollegen Dirschauer gerichtet Danke sagen, dass Sie das Thema der Kinderkrankengeldreform in den Landtag bringen, denn ich finde, es gibt gerade beim Thema Kinderkrankengeld – § 45 SGB V – einige Punkte, über die wir unbedingt sprechen müssen. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und es gibt viele Punkte, bei denen die Ausgestaltung des Kinderkrankengeldes tatsächlich Beeinträchtigungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet. Ein Punkt möchte ich als Beispiel nennen: Wenn mein Kind krank ist, braucht mein Arbeitgeber schon am allerersten Tag eine Krankschreibung des Kindes, bevor ich Anspruch auf das Kinderkrankengeld habe. Das erschließt sich mir ehrlicherweise nicht, weil ich als Arbeitnehmer andererseits drei Tage Zeit dafür habe. Das sind ist ein Punkt, da gehört es einfach zur Praktikabilität dazu, dass er unbedingt angepasst werden muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Niclas Dürbrook [SPD]: Das schadet der Wirtschaft, wenn man das anders macht!) Ein weiterer Punkt ist, dass man über die Lohnfortzahlung diskutieren kann, die aktuell in Höhe von 90 Prozent erfolgt. Ich finde, man kann darüber sprechen, ob es 10 Prozent weniger sein müssen oder ob man nicht bei 100 Prozent bleiben kann. Das sind alles Punkte, die aktuell diskutiert werden. Im Ampel-Koalitionsvertrag haben sich die AmpelParteien deswegen darauf verständigt, beim Kinderkrankengeld nachzuziehen. Deswegen wurden die Grenzen bei der Anzahl der Tage auf 15 und 30 Tage angehoben. Das ist genau der richtige Schritt und wird ab dem 1. Januar 2024 sehr vielen Familien sicherlich helfen. Jetzt ist aber der vorgelegte Antrag des SSW kein Antrag zur grundsätzlichen Reform des Kinderkrankengeldes, sondern es geht ganz konkret um die Altersgrenze, bis zu der ich für ein krankes Kind Kinderkrankengeld beantragen kann. Ich habe es dem Kollegen Dirschauer schon gesagt: Altersgrenzen sind immer relativ schwierig zu diskutieren. Aktuell liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass die grüne Bundestagsfraktion in den Jahren 2020, 2021 den Vorschlag gemacht hat, diese Altersgrenze auf 14 Jahre anzuheben. Ich würde sagen, ob das jetzt bei 13, 14, 15 oder 18 Jahren oder vielleicht doch niedriger angesetzt werden muss – da gibt es überall ein Für und Wider. Die Argumentation, die wir jetzt hier ins Feld führen, ist die, dass wir sagen: Na ja, diese Entscheidung, ob das jetzt bei 16 Jahren oder bei einer anderen Zahl sein soll, wird auf Bundesebene entschieden. Das wird gerade zwischen zwei Ressorts evaluiert. Das ist eine gute Sache. Ich finde die Argumente an dieser Stelle einfach noch nicht ausreichend, um mich auf das Alter 16 Jahre festzulegen. Ich habe noch nicht genügend Argumente für genau diese Altersgrenze.

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