Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 3. August 2014 hat die Terrororganisation Islamischer Staat an den Jesidinnen und Jesiden in der Sindschar-Region im Nordirak ein unvorstellbares Massaker verübt. 5.000 Menschen, Jesidinnen und Jesiden, wurden ermordet, Tausende von Frauen und Kinder verschleppt. Lassen Sie mich das sagen: Ich glaube, es hat viel zu lang gedauert, bis der Deutsche Bundestag dies fast zehn Jahre später tatsächlich als Völkermord anerkannt hat. Die Lage dort war nicht nur im Jahr 2014 schrecklich. Auch die Jahre danach, bis zum Jahr 2017, waren eindeutig eine Perpetuierung dieses Völkermordzustandes, und zwar mit permanenter Verfolgung einer religiösen Gruppe im Nordirak. Wir unterstützen den Antrag, den die Koalitionsfraktionen gestellt haben, und doch muss ich sagen: Seit 2017 haben sich die Dinge möglicherweise etwas verändert. Ich kann das nicht beurteilen, ich habe keine eigene Einschätzung dazu. Doch ich lese die Einschätzung von anderen, die dafür zuständig sind. Unter anderem las ich vom Beauftragten der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit – Frank Schwabe von der SPD –, der am 15. Mai dieses Jahres im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sagte, dass sich die Sicherheitslage in der Region, die im Grenzgebiet zu Syrien liegt, in den letzten Jahren etwas verbessert habe. Der IS kontrolliert dieses Territorium nicht mehr. Trotzdem bleibt die Lage sicherlich schwankend: Politische Konflikte in der Region, in denen Akteure wie die kurdischen Peschmerga, die Arbeiterpartei Kurdistans – PKK – und die Popular Mobilization Forces – PMF – verwickelt sind, machen die Lage in der Region weiterhin schwierig. Ob dies allerdings für das Innenministerium ein ausreichender Grund ist, einen generellen Abschiebestopp anzunehmen – das Innenministerium in Berlin steht unter der Führung von Nancy Faeser –, diesen Eindruck habe ich derzeit nicht. Ich möchte ausdrücklich sagen: Ich unterstütze den Antrag; denn wenn es so ist, dass in der Region eine solche Situation vorherrscht, dann müssen wir alles dafür tun, um unserer humanitären Pflicht nachzukommen. Doch im Sommer dieses Jahres hat sich das Innenministerium – nachdem das BAMF bereits im Jahr 2017 den Status der Gruppenverfolgung nicht mehr anerkannte – zur Lage im Nordirak derart geäußert, dass es dort zwar eine schwierige Lage sei, aber keine Gruppenverfolgungssituation mehr gebe. Annalena Baerbock ist als Bundesaußenministerin im Frühjahr dieses Jahres erneut in den Nordirak gereist. Wenn ich das sagen darf – denn das ist ja eigentlich positiv anzuerkennen –: Das Auswärtige Amt fördert unterschiedlichste Projekte zum Wiederaufbau, aber auch zur Rückkehr in die Heimatgebiete. Wenn die Rückkehr in die Heimatgebiete (Dr. Bernd Buchholz) möglich ist, dann denke ich, dass wir mit unserem Antrag beim Bundesinnenministerium Schwierigkeiten haben werden; denn auch dies ist Teil der Wahrheit. Unser Aufenthaltsgesetz besagt: Wenn sich die Situation nach Jahren verändert, dann müssen wir diese veränderte Situation zur Kenntnis nehmen. Wie gesagt: Ich unterstütze den Antrag, weil ich die Situation selbst überhaupt nicht beurteilen kann. Ich habe gelesen, dass Luise Amtsberg im Sommer ebenfalls im Nordirak gewesen ist. Ich unterstütze es sehr, wenn die Expertise, die dort zusammengetragen wird, dazu kommt, dass man dem Innenministerium klarmacht, dass wir als Land Schleswig-Holstein nicht allein einen solchen Abschiebestopp verhängen können. Dieser müsste wirklich für alle Jesidinnen und Jesiden in Deutschland gelten. Das hatte nach dem kurzfristig verhängten Abschiebestopp in Nordrhein-Westfalen – die haben zweimal hintereinander für jeweils drei Monate Abschiebestopps verhängt – keinen Erfolg. Es bedarf daher offensichtlich Erkenntnisse, wie die Lage in der Region ist. Ich kann nur diejenigen, die Expertise haben, bitten, diese einzubringen. Der Flüchtlingsrat hat in diesem Haus eine Veranstaltung dazu gemacht und auf die Lage hingewiesen. Von Pro Asyl gibt es Einschätzungen dazu, wie die Lage ist. Diese Einschätzungen scheinen sich allerdings mit den Einschätzungen des Auswärtigen Amtes nicht in allen Teilen zu decken. Deshalb noch einmal, meine Damen und Herren: Wir wollen Jesidinnen und Jesiden helfen. In Wahrheit sind diejenigen, die alle schon hierhergekommen sind, schon so lange hier, dass es gut wäre, sie hierzubehalten. Wenn man nicht über den Abschiebestopp nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zu Regelungen kommt, dann müsste man über andere Regelungen – ein Chanceneinwanderungsrecht oder andere Dinge – versuchen, den Status dieser Jesidinnen und Jesiden bei uns zu verfestigen. Ich bin sicher, Frau Ministerin, dass Sie dafür Möglichkeiten und Wege finden. Der zweite Teil meiner Rede soll sich mit Ihrer Integrationsstrategie beschäftigen. Kollegin Midyatli sagt zu Recht: Na ja, die Aneinanderreihung der Dinge, die wir machen, ist eine wirklich saubere Fleißarbeit. Viele Dinge davon sind auch gut. Ich unterstütze ausdrücklich das, was jetzt neu zum Thema Arbeitsmarktintegration in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen getan wird: die Skills erheben, um die Menschen, die dorthin kommen, gezielt, möglichst schnell in Arbeitsmarktintegration zu bringen. Aber ich möchte an einer Stelle ein wenig mahnen. Diese Integrationsstrategie, die aus meiner Sicht keine ist, geht an einigen der zentralen Fragen ein Stückchen vorbei. Ich zitiere das Bundesinnenministerium zum Thema, was gelungene Integration bedeutet: „Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, wie wir in der Gesellschaft zusammenleben. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus – wie auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelandes zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.“ Ich habe heute Morgen zitiert, wie es um die Aufnahmebereitschaft der Menschen im eigenen Land steht. Die größte Bemühung, die Integrationsbemühung, die wir anstrengen müssten, ist, die Notwendigkeit der Einwanderung nach Deutschland und die Aufnahmebereitschaft von Menschen in unserer eigenen Bevölkerung deutlich zu erhöhen – denn wir haben diese Aufnahmebereitschaft nicht. Frau Ministerin, wenn Sie im Integrationsbericht auf vieles eingehen, müssen Sie auch auf die kritischen Dinge eingehen. Man kann zum Thema Wohnen in die Integrationsstrategie schreiben: Wir wollen, dass möglichst alle dezentral untergebracht werden. – Natürlich wollen wir das. Aber in Wahrheit ist die Realität heute eine völlig andere –
