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Lars Harms

SSW 17.10.2024 Sitzungen 20/70

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Bundesratsinitiativen hat die Landesregierung eingereicht: eine, die gleichzeitig für Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sorgen soll, und eine, die das Strafgesetzbuch mit Blick auf die Terrorismusbekämpfung verbessern soll. Das sind unverkennbar Maßnahmen, die aus dem NRW-Papier übernommen worden sind. Als wir im September 2024 die Papiere aus Schleswig-Holstein und NRW übereinandergelegt haben, hatten wir die fehlenden Bundesratsinitiativen im Schleswig-Holstein-Antrag eigentlich sozusagen als grünen Verhandlungserfolg gewertet. (Lachen Sybilla Nitsch [SSW]) Von daher waren wir als SSW schon milde überrascht, als der Ministerpräsident uns dann in seiner Regierungserklärung darüber informierte, dass Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eben jene Bundesratsinitiativen plane. Keine zwei Stunden später wurden sie dann ja auch als Unterrichtung an uns alle verschickt. – Das, meine Damen und Herren, bewerte ich dann doch eher als Durchsetzungsfähigkeit des Ministerpräsidenten in seiner Koalition. Sie wollen für mehr Dublin-Überstellungen sorgen, die Bundesregierung weitere Rücknahmeabkommen abschließen lassen und sogar nicht näher definierte Straftäter nach Syrien und Afghanistan abschieben. Es soll natürlich auch der Terrorismus besser bekämpft werden können. Aber vor allem bei zwei Punkten muss ich sagen: Das hat uns dann doch aufhorchen lassen. Es sind der Punkt 8 zur zügigen Umsetzung der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und der Punkt 9 zu den beschleunigten Asylverfahren per Automatismus für Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen. Fangen wir mit Punkt 9 an. Wir befürworten es nicht, wenn für einen immer größer werdenden Kreis von Menschen pauschal verkürzte Verfahren eingeführt werden sollen. Wir sind immer noch der Auffassung, dass die Feststellung von sogenannten sicheren Herkunftsstaaten dazu führt, dass das individuelle Asylrecht untergraben wird. Denn entgegen der Behauptung in Ihrer Bundesratsinitiative ist davon das individuelle Recht auf Asyl natürlich berührt. Wir sind immer noch der Meinung, dass jeder einzelne Antrag für sich behandelt werden muss und es eben keine Einschränkung im Verfahren geben darf, nur weil man womöglich aus einem falschen Land kommt. Aber auch die Asylverfahren an den EU-Außengrenzen machen uns Sorgen; das ist der Punkt 8 in der Bundesratsinitiative. Erst im Frühjahr hat die Europäische Kommission mit GEAS eine Reform verabschiedet. Migranten sollen zwar einreisen können, aber an der Grenze in Einrichtungen gesammelt werden, dort ein Verfahren starten und dann entweder weitergeleitet oder eben doch abgeschoben werden. So weit, so gut – theoretisch. Allerdings wissen wir nicht, welcher Asylrechtsbegriff an den EU-Außengrenzen gelten soll. Andere Staaten haben gänzlich andere Regelungen, und manchmal soll sogar – wie in Polen – das Asylrecht völlig ausgesetzt werden. Da kann man dann nicht eine Bundesratsinitiative starten, ohne wirklich zu wissen, ob unser Asylrecht nicht doch ausgehebelt wird. (Lars Harms) (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Vorgestern legte Ursula von der Leyen bereits einen weiteren Zehnpunkteplan vor. Mit diesem sollen Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU verlagert werden, ganz nach dem Vorbild von Giorgia Melonis Abkommen mit dem EU-Beitrittsland Albanien, womöglich aber mit Abschiebezentren in afrikanischen Staaten wie Ruanda. Ich möchte daher einmal eines festhalten: Das deutsche Asylrecht ist in Artikel 16 a Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Darin heißt es: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das hat seine historischen Gründe, meine Damen und Herren. Während des Zweiten Weltkriegs hätten mehr Jüdinnen und Juden und weitere von den Nazis verfolgte Menschen gerettet werden können, hätten mehr Staaten sie als Flüchtlinge aufgenommen. 1938 gab es auf Initiative von US-Präsident Roosevelt hin eine Konferenz in Évian mit Vertretern von 32 Staaten, um gemeinsame Aufnahmemöglichkeiten zu finden. Kaum ein Land war damals dazu bereit. Menschen, die von den Nazis politisch verfolgt wurden und in andere Staaten hätten fliehen können, hatten keinerlei rechtliche Möglichkeiten, dies wirklich tun zu können. Dass wir das Grundrecht auf Asyl 1949 in das Grundgesetz aufgenommen haben, ist eine direkte Reaktion darauf. Politisch Verfolgte sollen bei uns Schutz finden. Das ist der Grundsatz, meine Damen und Herren. Wir befinden uns leider wieder in Zeiten, in denen wir dieses Recht scheinbar verteidigen müssen. Ich kann Ihnen sagen, wir als SSW werden genau das tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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