Dr. Bernd Buchholz
Herr Minister, sind Sie mit mir einer Auffassung, dass der Bund dann, wenn Sie die 4 Milliarden Euro Eigenkapitalerhöhung von den 18 Milliarden Euro insgesamt abziehen, die der Bund insgesamt in das Schienennetz investiert, nicht mit null, sondern mit 14 Milliarden Euro, die er investiert, herausgehen würde? Die Behauptung, der Bund würde sich hier einen schlanken Fuß machen und nichts investieren, ist einfach schlank falsch. – Dann formuliere ich das anders. Das, was ich damit sagen wollte, ist, dass die Eigenkapitalanlage, die dort eingelegt und verzinst werden muss, dadurch natürlich intelligent angelegt ist, weil diese Summe nicht mit in die Schuldenbremse eingerechnet wird und damit vollkommen zum Bund zurückkommt. Man hätte tatsächlich als Antwort auf das Ganze das bringen können, was Sie in Ihrem Dreiminutenbeitrag gebracht haben, nämlich zu sagen: Ein direkter Zuschuss und keine Kapitalerhöhung wäre die Lösung dieses Problems, und wir müssten heute nicht diskutieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, wir stellen hier aber auch gemeinsam fest, dass wir hier in Schleswig-Holstein das schlechteste Schienennetz aller Länder mit vielen Ausfällen und Verspätungen wegen maroder Gleise haben. Gleichzeitig sind die Trassenpreise jetzt schon so hoch. Schleswig-Holstein allein zahlt über die Verkehrsunternehmen rund 150 Millionen Euro an die DB InfraGo. Wenn die Trassenpreiserhöhung im Nahverkehr um 23,5 Prozent tatsächlich kommt, wären das zusätzliche Kosten von etwa 35 Millionen Euro für Schleswig-Holstein. Wir brauchen hier dringend ein besseres Anreizsystem für die Bahn und auch für den Bund. Es kann nicht sein, dass die Bahn die Hand aufhält und unsere Schienen immer weiter verfallen. Die Lösung Eigenkapitalerhöhung bedeutet schlicht, dass das Problem auf die Eisenbahnunternehmen und auf die Länder umgeschichtet wird – auf dieselben Länder, die ohnehin schon wegen der ausbleibenden Erhöhung der Regionalisierungsmittel vor großen Problemen stehen, dieselben Länder, denen der Bund die Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Millionen Euro statt 2025 erst 2026 auszahlen will. Der Bund stiehlt sich aus der finanziellen Verantwortung. Mit gutem Recht kann man auch fragen, ob es nach dem Grundgesetz überhaupt zulässig ist, dass die Länder über diesen Umweg gezwungen werden, auch die Investitionen in die Schienenwege des Bundes zu bezahlen. Man kann das Vorgehen des Bundes clever finden. Schließlich umgeht er die Schuldenbremse und kann sich weiterhin für Rekordinvestitionen feiern lassen. Blöd ist nur, wenn der Patient Eisenbahn diese Operation nicht überlebt. Denn dieses Vorgehen bedeutet am Ende, dass Güterverkehr auf der Schiene unattraktiv wird, dass Fernverkehr noch teurer wird und dass wir noch mehr Probleme bekommen, unseren Nahverkehr zu finanzieren. Das ist ganz sicher nicht im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Derzeit stößt der Schienengüterverkehr weniger als ein Fünftel der Treibhausgase aus, die auf der Straße anfallen. Steigen die Trassenpreise weiter, werden sich die Unternehmen überlegen, ob sie nicht doch lieber wieder Lkw fahren lassen. Deswegen werden wir uns natürlich dafür einsetzen, dass es keine Erhöhung der Trassenpreise gibt. Im Antrag ist auch davon die Rede, Teile der Schienen in den Besitz der Bundesländer zu geben. Mit Schienennetzen in anderer Trägerschaft hat man in Teilbereichen schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Das heißt aber nicht, dass das ein Selbstgänger ist. Die grundsätzliche Idee ist gut, aber natürlich stellen sich Fragen nach der Finanzierung und nach dem Betrieb der Strecken. Trotzdem ist das eine Option, die wir weiter prüfen werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
