Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint hier zweierlei. Erstens, wir monieren alle das schlechte Schienennetz in Schleswig-Holstein. Dass da Investitionsbedarf ohne Ende ist: keine Frage. Zweitens, Kollege Kilian, die Tatsache, dass das Trassenpreissystem, wie es zurzeit angelegt ist, dringend reformiert werden muss, (Beifall Lukas Kilian [CDU]) allerdings nicht so, wie Sie es vorschlagen. Das wird nämlich nicht funktionieren. Die Qualitätserfassung des gesamten Schienennetzes in Deutschland müsste dann anschließend zu was führen? Zu (Dr. Bernd Buchholz) einer Kategorisierung in unterschiedliche Preiszonen bei der Trassenentgeltfestsetzung? Ich halte das für äußerst zweifelhaft. Aber lassen Sie mich zunächst auf etwas anderes kommen, weil Sie in Ihrem Antrag monieren, dass der Bund nun auf diese Art und Weise unter anderem mit den 4 Milliarden Euro Eigenkapitalerhöhung bei der DB AG auch ein Stückchen dafür sorgt, dass diese Trassenentgelte steigen. Immerhin, Herr Kollege, erhöht der Bund seine Gesamtausgaben für die Infrastruktur in Straße und Schiene in diesem Jahr auf insgesamt rund 35 Milliarden Euro. Der Bund erhöht seine Ausgaben für das Schienennetz auf sensationelle 18 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie in den Vorjahren. Um wie viel erhöht das Land Schleswig-Holstein seine Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Straße und Schiene? Können wir das einmal einfach nur feststellen, um wie viel Sie das erhöhen? Ich habe bis jetzt nur Einsparungen bei den Infrastrukturausgaben gesehen. Sie erhöhen nichts für die Infrastruktur, erwarten aber von anderen, die tatsächlich erheblich erhöhen, dass Sie noch mehr erhöhen sollen und das auf irgendeine Art und Weise vorbei an der Schuldenbremse machen sollen. Es tut mir leid, das funktioniert nicht. Zweites Thema: In den Trassenpreisen steckt ein Thema drin, über das hier keiner geredet hat. Es gibt nämlich für den Schienenpersonennahverkehr eine sogenannte Trassenpreisbremse. Die sorgt übrigens dafür, dass die Szenarien nach dem, was im Regionalisierungsgesetz steht, die Sie mit zusätzlichen 23,5 Prozent beschreiben, im nächsten Jahr gar nicht stattfinden können, weil die Trassenpreise für das nächste Jahr schon feststehen. Sie werden für den Schienenpersonennahverkehr um 0,6 Prozent steigen. Das bewirkt die Trassenpreisbremse. Diese Trassenpreisbremse, Herr Kollege Kilian, wird von der DB InfraGO und von der DB AG beklagt, weil sie möglicherweise nicht europarechtskonform ist. (Wortmeldung Lukas Kilian [CDU])
