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Lars Harms

SSW 26.09.2024 Sitzungen 20/67

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Vorwege erst einmal eines feststellen: Ich habe aufgrund der Debatte den Eindruck, dass zumindest alle bereit wären, über ein zentrales Rückführungsmanagement nachzudenken. Das empfinde ich erst einmal als etwas Positives. So weit waren wir vor einem oder zwei Monaten noch nicht. Das muss man erst einmal festhalten. Wenn ich mir den Anfangsplan der Regierung ansehe, dass man alle Daten der jeweiligen Personen zusammenfasst, die ausreisepflichtig sind und die man zentral rückführen möchte, stellt sich für mich erst einmal rein verwaltungstechnisch die Frage, welche Daten das denn sind. Wer macht das, und (Lars Harms) wer wühlt sich durch die Aktenberge und schickt die irgendwie herum? Das hört sich für mich erst einmal nach Verwaltungsaufwand an. Wenn man das aber tut und am Ende diese Daten zentral gesammelt hat, dann aber sagt: „Na ja, aber wir wollen nicht alle diese Daten zentral nutzen, sondern nur ganz bestimmte Daten, nämlich von denjenigen, die besonders straffällig geworden oder Intensivtäter sind“, dann frage ich mich, warum man alle Daten vorher gesammelt hat. Dann hätte man ja auch nur die Intensivtäterdaten sammeln können. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Daran merkt man, dass – so will ich es einmal formulieren – die Idee erst am Anfang steht. Ich glaube aus eigener Erfahrung, die vielleicht viele gemacht haben, dass eine gesplittete Verwaltungszuständigkeit nicht so richtig clever ist. Die Erfahrung zeigt, dass es, wenn zwei verschiedene Verwaltungen für die gleichen oder für ähnliche Sachverhalte zuständig sind, immer Reibungen und dadurch dann die entsprechenden Reibungsverluste gibt. Deswegen macht es Sinn, noch einmal in Ruhe mit den kommunalen Landesverbänden genau über diese Frage zu reden, ob nicht das, was wir wollen, zentral gemeinsam besser gelöst werden kann. Wie die Organisationsform ist, ist eigentlich egal. Wir sollten vielleicht versuchen, die drohenden Reibungsverluste zu vermeiden. Ich habe noch einen anderen Punkt, der mir gerade eben in den Sinn kam. Wäre ich Anwalt, würde ich erst einmal, wenn diese Organisation da jetzt neuerdings für meinen Klienten zuständig ist, der beispielsweise als Intensivtäter deklariert worden ist, nach der rechtlichen Grundlage fragen, ob die überhaupt abschieben dürfen, oder ob nicht andere zuständig sind. Die Intensivtäterschaft ist bis heute nicht rechtlich festgelegt, auch nicht, wer denn ein schwerer Straftäter ist. Wir wissen, was eine schwere Straftat ist. Diese Diskussion haben wir damals nach Brokstedt geführt. Da haben wir gesagt: Wenn wir eine feste Definition gehabt hätten, hätte man gewusst, welche Menschen wann, wie, wo entsprechend zu behandeln sind. Das haben wir jetzt noch nicht. Diese Vorgehensweise, dass wir da splitten, führt auch dazu, dass wir möglicherweise am Ende enttäuscht sind, weil natürlich ein Jurist das anders nutzen wird. Das ist auch richtig, dass ein Jurist das im Interesse seiner Klienten benutzt. Ich glaube, da sind viele Fragestellungen drin, wenn man tiefer reingeht, die etwas schwieriger sind. Deswegen ist es gut, wenn sich die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zusammensetzt.

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