Dr. Bernd Buchholz
Das wird man dann bei den Gerichten sehen! Dann mache ich ein Gutachten, das kommt zu einem anderen Ergebnis! Das kriegen wir auch hin!) – Das wird man sehen. Wir wissen: zwei Juristen, drei Meinungen. Es ist aber ein sehr differenziertes Gutachten von über 90 Seiten, das für alle einsehbar ist und das ich für sehr überzeugend halte. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir diese Anmerkung: Es ist nur logisch, dass es bei der Reform generell zu Belastungsverschiebungen kommen wird. Das ist in allen Ländern so, das ist kein Schleswig-Holstein-Thema. Das ist im Übrigen unabhängig von dem gewählten Modell, also davon, ob es die elf Länder mit dem Bundesmodell sind oder ob die Länder ein eigenes Modell haben. Dieser Schluss ist zwingend, weil die bisherige Grundlage nicht verfassungskonform ist, was eine Neubewertung des Grundbesitzes zwingend erforderlich machte, wie der Abgeordnete Plambeck schon zu Recht gesagt hat. Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben unabhängig von den Belastungsverschiebungen übrigens immer betont, dass die Grundsteuerreform für einzelne Kommunen aufkommensneutral erfolgen sollte, unabhängig davon, dass die Hebesatzautonomie davon unberührt sein sollte. Es bedeutet im Umkehrschluss also nicht, (Ministerin Dr. Silke Schneider) dass die individuelle Betroffenheit, die individuelle Grundsteuer, damit gleichbleibt. Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, den die Abgeordnete Raudies angesprochen hat und der hier diskutiert wurde, nämlich die Steuermesszahlen und die Frage, ob neue Besen erneut ausfegen könnten. Die Steuermesszahlen haben wir hier in Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2025 deshalb nicht angepasst, weil dem bereits der Umsetzungsstand entgegenstand, dass wir zu dem Zeitpunkt bereits über 1 Million Bescheide rausgeschickt hatten, als sich die Belastungsverschiebung für uns konkret abzeichnete. Das heißt, wir hätten das gar nicht alles rechtzeitig noch einmal neu berechnen und drehen können. Für mich ist wichtig: Die Kommunen brauchen Planungssicherheit. Diesen Weg gehen wir jetzt genau so zu Ende, wie wir ihn angefangen haben, damit die Kommunen für ihren Haushalt, für die Haushaltssicherheit, ab 1. Januar 2025 agieren können. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, als Unterstützung für die Kommunen sowie für die Bürgerinnen und Bürger haben wir am 9. September dieses Jahres ein Transparenzregister veröffentlicht, in dem gezeigt wird, wie hoch der jeweilige Hebesatz für eine Kommune sein müsste, um voraussichtlich die schon angesprochene Aufkommensneutralität zu erreichen. Anders als in NRW ist es in SchleswigHolstein aufgrund der kommunalen Struktur mit 1.104 Kommunen unmöglich, bis zum 1. Januar 2025 für das Transparenzregister zusätzlich noch differenzierte Hebesätze zu ermitteln und auszugeben. Das haben wir hier von Beginn an klar kommuniziert. Nur ein Hinweis: NRW, deutlich größer als Schleswig-Holstein, hat nur fast ein Drittel an Kommunen und jeweils mit deutlich größeren wirtschaftlichen Einheiten, also eine völlig andere Ausgangslage für Hochrechnungen und Schätzungen, die diesem gesamten System zugrunde liegen, als wir hier in Schleswig-Holstein. Das ist also eine deutlich größere Datengrundlage. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte es angesprochen: Unser Transparenzregister ist eng mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt. Wir haben es pünktlich vorgelegt. Es ist für unsere Städte und Gemeinden wie auch für die Bürgerinnen und Bürger eine große Hilfe. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf erhalten die Kommunen die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze einzuführen. Das war die Bitte der kommunalen Familie. Nicht mehr und nicht weniger. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
