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Lars Harms

SSW 25.09.2024 Sitzungen 20/66

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erstaunlich, welche unterschiedlichen Schlüsse man aus einer Anhörung ziehen kann. Diplomatisch gesprochen gab es an dem vorliegenden Gesetzentwurf – ich zitiere – durchaus viel Kritik. Es gab Aufrufe zu einer Umsteuerung oder zumindest zu einer nachträglichen Schadensbegrenzung. Ich bin seit über 20 Jahren Mitglied dieses Landtags und kann Ihnen sagen, dass ich es bis zur Anhörung zu diesem Thema nicht erlebt habe, dass ein Gesetzentwurf von allen Anzuhörenden dermaßen zerrissen wurde. (Zuruf von SSW: Oha!) Das hat es in diesem Haus wirklich noch nie gegeben. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Dennoch wollen Sie diesen Gesetzentwurf so beschließen. Das ist zumindest ignorant, aber mittelfristig auch fatal, weil sich die Klageflut bereits aufbaut. Der SSW lehnt diesen Gesetzentwurf daher entschieden ab. Das Bundesmodell ist für Schleswig-Holstein das falsche Modell. Das haben wir vom SSW, aber auch andere, von Anfang an so eingeschätzt. Die Anhörungen und die vielen Klagen, die bereits anhängig sind, zeigen das ebenfalls. Als SSW haben wir stets betont, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein sollte, und die Reform nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führen dürfe. Zusätzlich haben wir uns stets für ein aussagekräftiges Transparenzregister eingesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt von alledem nichts. Stattdessen hat Schwarz-Grün das Bundesmodell noch mit ein paar ungebetenen Ergänzungen quasi verschlimmbessert und präsentiert nun ein Modell, bei dem man die wenigen Gewinner mit der Lupe suchen und sich gegen die flächendeckende Klagewelle der Verlierer wappnen muss. (Lars Harms) Nach Nordrhein-Westfalen sollen mit dem Gesetzentwurf auch in Schleswig-Holstein differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer ermöglich werden. Sprich, die Kommunen könnten künftig für Wohnund für Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Grundsteuerhebesätze festlegen. Sowohl vonseiten der Landesregierung als auch von den Kollegen der regierungstragenden Fraktionen hieß es dazu, dass die kommunalen Landesverbände diese Möglichkeit explizit gewünscht hätten. Ich erinnere an dieser Stelle gerne daran, dass ich in der Anhörung im Finanzausschuss daher an die Finanzministerin explizit die Frage gerichtet hatte, ob sich mindestens eine Kommune mit diesem Wunsch an das Ministerium gewandt habe. Die Antwort lautete: nein. Das ist wenig überraschend, denn schließlich hatten die kommunalen Landesverbände die mündliche Anhörung im Finanzausschuss medienwirksam sausen lassen. Offensichtlich mussten sie erst massiv gedrängt werden, später ein knapp einseitiges diplomatisches Schreiben zu verfassen, in dem die differenzierten Hebesätze als ein „Instrument“ bezeichnet werden, welches „grundsätzlich in Betracht“ komme. Eine ausdrückliche Begrüßung klingt eindeutig anders. Überraschend kann diese zähneknirschende Rückmeldung kaum sein. Schließlich ist allen bewusst, dass dieses Instrument verfassungsrechtlich hochproblematisch und zudem verwaltungstechnisch extrem aufwendig ist. Dazu gibt es jetzt endlich das von uns lange gewünschte Transparenzregister. Jeder und jede kann sich nun genau ausrechen, wie viel Grundsteuer er zu zahlen hat. So wäre es eigentlich auch gedacht gewesen: Transparenz, Vergleichbarkeit und Planbarkeit. Die neuen Hebesätze und Berechnungskriterien werden sehr viele Verlierer hervorbringen. Das ist inzwischen sicher. Das Wohnen wir vor allem für die Mieterinnen und Mieter teurer. Wenn auch nur eine Kommune die differenzierte Hebesatzmöglichkeit nutzt, dann ist das Transparenzregister dort vollkommen wertlos. Stattdessen steigen Verwaltungsaufwand und Unmut, und bei der Bevölkerung steigt natürlich die Intransparenz. Die Krönung dazu ist, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf die Verantwortung für dieses erwartbare Chaos, für den Unmut und für die Klagen auf kommunaler Ebene bequem auf diese Kommunen abwälzt. Es gibt keine Spur von Verantwortlichkeit oder dem Eingeständnis, dass man hier Murks niedergeschrieben hat und diesen korrigieren wird. Die kommunalen Vertreter sollen sich mit dem Ärger auseinandersetzen. Das ist unredlich. Man kann den Kommunen deshalb quasi zum Selbstschutz nur ausdrücklich davon abraten, von dem Instrument der differenzierten Hebesätze Gebrauch zu machen. Insgesamt ist die Grundsteuerreform in ein chaotisches Desaster ausgeartet, bei dem die Landesregierung wider besseres Wissen sowie massiver Bedenken und Klagen stur auf dem eigenen Gesetzentwurf beharrt hat. Mit diesem Gesetz werden wir noch richtig viel Ärger haben, und wir können nur hoffen, dass in den Kommunen von diesem Gesetz nicht Gebrauch gemacht wird, weil es Klagen Tür und Tor öffnet. Dieses Gesetz ist eine reine Katastrophe. Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb ab und freuen uns auf die nächste Grundsteuerdebatte, denn sie kommt bestimmt. (Beifall SSW und SSW)

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