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Ole-Christopher Plambeck

CDU 25.09.2024 Sitzungen 20/66

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Schneider, auch ich begrüße Sie von hier aus und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Ich sage dies, auch wenn wir bei diesem Thema vielleicht nicht ganz einer Meinung sind; das ist kein Geheimnis. Deswegen nehme ich es gleich vorweg: Eine Vermögensteuer wird es mit uns nicht geben! (Lebhafter Beifall CDU und FDP) Das hat auch gute Gründe. Die Vermögensteuer ist 1997 ausgesetzt worden, weil die unterschiedliche Bewertung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien, zu einer nicht gleichen und damit nicht verfassungskonformen Besteuerung geführt hat. Jetzt könnte man sagen: Mit der letzten Reform des Bewertungsgesetzes ist das Problem doch gelöst, aber ich bleibe dabei: Vor allem die Erfassung und Bewertung von Vermögen ist das zentrale Problem, denn das ist ein riesiger Aufwand. Ich sage ganz deutlich: Da war die Grundsteuerreform noch ein leichter Sommerspaziergang. Dabei ging es nur um Grundstücke. Bei der Vermögensteuer kommen noch viele weitere Vermögensgegenstände hinzu. Es geht um Vermögen wie Grundstücke, Gebäude, Wertpapiere, Bargeld, Kunstgegenstände, Viehbestände, Autos und Betriebsvermögen. Dazu müssen Verbindlichkeiten abgezogen werden, und das sind nicht immer nur Bankkredite. Das können Rentenansprüche sein, Nießbrauchrechte oder andere Verpflichtungen. Alles muss dem Grunde und der Höhe nach richtig erfasst und bewertet werden, und das ist ein enormer Aufwand – jedes Jahr!

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