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Birte Glißmann

CDU 25.09.2024 Sitzungen 20/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es eben schon gehört: Brokstedt, Mannheim, Solingen – und das sind nur die bekanntesten Taten. Die Aufzählung könnten wir nämlich leider weiterführen. Schreckliche, in gewissen Punkten ähnliche und in anderen Punkten doch sehr unterschiedliche Taten, begangen jeweils von Menschen, die unser freiheitliches, offenes und tolerantes Zusammenleben, unsere liberale Demokratie ablehnen oder sogar bekämpfen wollten, aus ganz unterschiedlichen Gründen – Islamismus, individuelle Frustration, gescheiterte Integration. Das sind allesamt Taten, die das Sicherheitsgefühl der Menschen in Deutschland und Schleswig-Holstein nachhaltig erschüttert haben: jede Tat für sich, aber eben auch die Summe der Taten zusammen. Laut ARD-DeutschlandTrend im September fühlt sich in Deutschland in der Öffentlichkeit nur noch knapp die Hälfte der Befragten sicher oder sehr sicher. 72 Prozent der Menschen wünschen sich mehr Befugnisse für die Polizei. Zugleich sehnt sich die große Mehrheit der Menschen in Deutschland nach Zusammenhalt in Zeiten, die von Unsicherheit und Negativschlagzeilen geprägt sind. Der Großteil der Gesellschaft erwartet Antworten statt Streit. Diese so dringend erwarteten Antworten gibt die Landesregierung gemeinsam ohne Streit, ohne Schaum vor dem Mund, ohne laut zu werden, um sich gegenseitig in der Positionierung zu übertreffen oder auf Unterschiede zu beharren. Diese Antworten gibt die Landesregierung mit dem Maßnahmenpaket in diesen besonderen Zeiten. Das Maßnahmenpaket ist ein starkes Zeichen der schwarzgrünen Geschlossenheit in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich die Kritik von heute oder auch gestern aufnehme, es sei peinlich, man habe erst ein Papier kopiert und dann die politisch schwierigen Punkte gestrichen, dann tut es mir fast schon leid, dass wir uns auch auf diese schwierigen, herausfordernden Punkte in der schwarz-grünen Koalition geeinigt haben – auch in Punkten, in denen wohl Teile der Opposition mitgehen oder auch nicht mitgehen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich das bei Ihnen nicht richtig verstanden habe, Frau Midyatli. Aber das können wir gern in den Beratungen noch einmal aufarbeiten. Mit dem Maßnahmenpapier werden wichtige sowohl landes- als auch bundesrechtliche Initiativen auf den Weg gebracht, die die Polizei im 21. Jahrhundert dringend für ihre Arbeit braucht. Dabei haben wir allesamt kein Erkenntnisproblem. Wir wissen, dass sich Taten in allen Deliktsbereichen vornehmlich im Internet und die Kommunikation sowieso ins Internet verlagern, dass sich Menschen zunehmend im Internet radikalisieren, dass Hass und Hetze im Netz zunehmen. (Birte Glißmann) Allerdings haben wir nach wie vor nicht die entsprechenden Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden angepasst. Das wird mit dem Maßnahmenpaket in entscheidenden Punkten nachgeholt und mit den Bundesratsinitiativen auf den Weg gebracht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einige Punkte möchte ich herausgreifen. Aktuell sind wir bei der Datenerhebung durch zwei Gerichtsentscheidungen gehemmt. Das eine sind Funkzellendaten. Das klingt erst einmal technisch, aber aus meiner Berufserfahrung als Staatsanwältin kann ich Ihnen sagen, dass ohne Funkzellendaten gerade im Bereich des besonders schweren Diebstahls nichts geht, weil es oft der einzige Anhaltspunkt ist, den Sie überhaupt haben. Hier ist es umso wichtiger, dass der Bundesjustizminister endlich ins Arbeiten kommt und einen Vorschlag vorlegt, um den Schwebezustand zu beenden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das darf eben nicht heißen, dass mit dem Vorschlag die bisherigen Befugnisse deutlich eingeschränkt werden, sondern vielmehr, dass klargestellt wird, dass die Anwendung bei gefährlicher Körperverletzung zukünftig umfassend ist. Das andere sind Verkehrsdaten. Ich betone es gern noch einmal. Quick Freeze und Co. sind schön und gut, werden aber die Probleme, die wir in dem Bereich haben, nicht lösen können – ganz einfach aus dem Grund, weil die Daten dann, wenn sie gebraucht werden, schon längst gelöscht sind. Es ist eben schon angesprochen worden: Natürlich orientieren wir uns an den Vorgaben, die die Gerichte uns in diesen Verfahren machen. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass eine anlassbezogene Verkehrsdatenspeicherung unter engen Voraussetzungen möglich ist. Den Spielraum für Mindestspeicherfristen lässt der Bund bisher ungenutzt – das müssen wir endlich alle gemeinsam ändern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Erfassen von relevanten Daten ist aber nur der erste Schritt. Sie bringen uns nichts, wenn wir sie nicht analysieren, in Zusammenhang setzen, um daraus Erkenntnisse erheben zu können, um Zusammenhänge zwischen Personen, Orten und Taten zu erkennen. Im Bereich der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern nutzen wir diese Möglichkeit schon. Jetzt ist es wichtig, dass wir den nächsten Schritt gehen und die automatisierte Datenanalyse auch bei weiteren Daten nutzen. Der Blick auf den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung liegt aber nicht nur bei der Polizei. Vielmehr muss es unser Ziel sein, Gefahren und verfassungsfeindliche Bestrebungen – egal aus welcher Motivation heraus – möglichst frühzeitig zu erkennen. Deshalb braucht es weitere Eingriffsbefugnisse für den Verfassungsschutz. Drei möchte ich kurz skizzieren: Erstens ist die sogenannte Quellen-TKÜ entscheidender Punkt, also das Überwachen von Telekommunikation an der Quelle. Bisher hat unser Verfassungsschutz keine Möglichkeit dazu, verschlüsselte Nachrichten zu überwachen. Allerdings wissen wir doch, dass Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen wollen, nicht mehr den Festnetzanschluss nutzen und sich auch nicht gegenseitig Postkarten schreiben, wenn sie Netzwerke bilden, sondern sich natürlich auf verschlüsselte Kommunikation zurückziehen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir jetzt diesen Schritt gehen. Wer meint, das sei ein Schritt Richtung Überwachungsstaat, dem empfehle ich ein Blick in das Bundesgesetz und in das Landesverfassungsschutzgesetz unserer Nachbarn in Hamburg. Dort ist es nämlich schon möglich. Deshalb müssen wir es jetzt auch in Schleswig-Holstein machen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens wissen wir, dass gerade im islamistischen Spektrum gezielt junge Menschen, teilweise auch Kinder und Jugendliche, angeworben werden, um die Ideologie zu verbreiten. Darum ist es nur folgerichtig, regelmäßig die Speicherung von Daten Minderjähriger ab 14 Jahren zu ermöglichen – natürlich unter engen Voraussetzungen. Drittens müssen wir bei der Arbeit des Verfassungsschutzes stärker die technischen Möglichkeiten nutzen, die wir bereits an anderen Punkten haben und hier für größere Datenmengen technische Systeme, auch selbstlernende Systeme, einsetzen, um früher zu erkennen, wenn Menschen aus islamistischen Gründen, aus rechtsextremistischen Gründen, aus welchen Gründen auch immer, unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung bekämpfen wollen. Wir sagen ganz klar: Jeder Extremist hat hier in Schleswig-Holstein keinen Platz. Jeder Extremist muss auf unserem Bildschirm sein, und dafür setzen wir hier ein. (Birte Glißmann) Wir haben schon im letzten Jahr angefangen, uns mit den möglichen Ergebnissen der Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg zu beschäftigen. Wir alle haben auch vor dem gewarnt, was letztendlich Realität geworden ist. Zu den Ursachen und den Schlussfolgerungen gibt es ganz unterschiedliche Ansätze und Erklärungen. Wir haben es 2022 alle gemeinsam geschafft, dass die AfD ihre Plätze in diesem Hohen Hause räumen musste. Es wäre naiv zu glauben, dass das jetzt auch noch so wäre. Umso wichtiger ist es, dass wir gerade jetzt mit konkreten und sachlichen Maßnahmen und Diskussionen dem Vertrauensverlust in die demokratischen Parteien entgegenwirken, dass wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Es liegt an uns allen gemeinsam, die Sorgen der Menschen in unserem Land nicht den Feinden unserer Demokratie zu überlassen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine der Sorgen habe ich eben schon skizziert: das Gefühl der sinkenden Sicherheit im öffentlichen Raum. Eine andere ist durch den Migrationsdruck in den vergangenen Monaten, die Überlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten und die dadurch entstandene Überforderung eines Großteils der Gesellschaft entstanden. Es besteht der Eindruck, dass wir uns zu viel um diejenigen kümmern, die nicht in Deutschland werden bleiben dürfen, und dadurch zu wenig Kapazität haben für diejenigen, die schon einen Schutzanspruch haben und deshalb nach Deutschland gekommen sind. Wir alle stehen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik. Ich glaube aber, dass wir bei dem Versuch, unserem Anspruch einer humanitären Flüchtlingspolitik in quantitativer Hinsicht gerecht zu werden, an einigen Stellen die Qualität aus dem Auge verloren haben. Dadurch haben wir einen Teil der Gesellschaft verloren. Diesen Teil der Gesellschaft müssen wir mit unserer Politik zurückgewinnen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich glaube, diese Überforderung und diesem Gefühl der Ungerechtigkeit werden wir nur begegnen können, wenn wir zu einer Begrenzung und Ordnung der Migration und insbesondere zu einer Reduzierung der irregulären Migration kommen können. Einige Maßnahmen auf Bundesebene gehen schon in die richtige Richtung. Wichtiger ist aber, dass wir nicht gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen und sagen: Jetzt bist du aber dran. Bitte übernimm du die Verantwortung. Nein, es geht darum, dass wir alle auf allen Ebenen mehr Verantwortung übernehmen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Auch im Land!) Das tut die Landesregierung – auch im Land. Über das Thema Abschiebung sprechen wir in dieser Woche noch einmal ausführlicher. Trotzdem möchte ich kurz darauf eingehen: Schnellere und konsequentere Abschiebungen gehören zu einem funktionierenden Asylsystem dazu. In diesem Punkt waren beziehungsweise sind wir aus unterschiedlichen Gründen noch nicht so weit, wie wir es gern wären. Die angekündigte Zentralisierung in Bezug auf besonders schwierige Personengruppen ist deswegen ein wichtiger und richtiger Schritt. So entlasten wir die Kommunen, erhöhen die Effektivität und bauen nicht einfach eine neue Landesbehörde auf, weil wir damit am Ende nicht die Probleme lösen, die wir in den Verfahren haben. (Zurufe FDP) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir allein mit Abschiebungen das Problem, was wir haben, nicht werden lösen können. Es ist entscheidend, wer überhaupt in unser Land kommt. Deswegen sind humanitäre Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen so wichtig. In meinen Augen ist der größte Knoten die über Jahre hinweg entstandene Überkomplexität unseres Asylsystems an sich. Das System lähmt sich in Teilen selbst. Das führt dazu, dass Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, zu lang auf einen Verfahrensabschluss warten. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Die Verwaltungsgerichte haben zwar schon gegengesteuert, aber die Gerichte können ja auch nur mit dem arbeiten, was wir ihnen an Handwerkszeug an die Hand geben. Eine solche gesetzliche Beschleunigung brauchen wir für Menschen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent – ohne natürlich dabei das individuelle Recht auf Asyl infrage zu stellen. Unser Grundgesetz sieht diese Möglichkeit vor, und es ist an der Zeit, dass wir diese Möglichkeit nutzen. (Beifall CDU und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Birte Glißmann) All diese Maßnahmen werden am Ende aber nicht ihre volle Wirkung entfalten können, wenn wir nicht endlich den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern und vereinfachen. Wie im Fall Brokstedt haben wir auch im Fall Solingen erlebt, dass der Informationsaustausch nicht funktioniert hat. Deswegen knüpft die Landesregierung richtigerweise an unsere Forderungen aus dem 10- Punkte-Papier an, zum Beispiel Daten erkennungsdienstlicher Behandlungen auch den Ausländerbehörden und dem BAMF zur Verfügung zu stellen. In diesen Punkten sind noch einige dicke Bretter zu bohren. Das ist richtig, ja. Aber ich traue der Landesregierung zu, diese zu bohren, und ich bin froh, dass die Landesregierung das so tut. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eins ist klar, Antworten, die wir heute als Lippenbekenntnisse diskutieren und formulieren, werden nicht reichen – im Gegenteil, sie sind kontraproduktiv. Einmal mehr kommt es bei diesem Maßnahmenpaket auch auf die konkrete Umsetzung an. Wir stehen an der Seite der Landesregierung, die geschriebenen Maßnahmen mit Leben zu füllen und politische Realität in Schleswig-Holstein werden zu lassen –, wie immer: gemeinsam, sachlich und in einem guten Miteinander. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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