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Christian Dirschauer

SSW 19.07.2024 Sitzungen 20/65

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den SSW habe ich mehrfach anerkannt, dass die Landesregierung intensiv am Kitathema arbeitet. Gleichzeitig haben wir es hier aber auch mit einem sehr komplexen und eben auch sehr dynamischen System zu tun, in dem Annahmen und Berechnungen durchaus von der Realität eingeholt oder auch überholt werden. Das hat nicht zuletzt die Evaluation des Kitagesetzes zu Beginn des Jahres eindrucksvoll gezeigt. Hier wurde aus meiner Sicht aber nicht nur deutlich, dass wir es mit einer ganz erheblichen Finanzierungslücke zu tun haben. Gleichzeitig wurde immer klarer, dass das Ziel der Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung stark von finanziellen Fragen überlagert und leider auch in den Hintergrund gedrängt wird. Diese Entwicklung halte 4928 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) ich persönlich für nicht ungefährlich. Das möchte ich bei aller dringenden Notwendigkeit, finanzielle Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen, ausdrücklich betonen. Wer sich in den Einrichtungen im Land umschaut oder mit einer Kindertagespflegeperson spricht, wird feststellen, dass sich die Betreuungssituation im Land seit Beginn der Reform nicht wirklich entspannt hat. Das gehört auch zur Ehrlichkeit. Die versprochenen Verbesserungen und Entlastungen bei den Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen bleiben bis heute hinter den Erwartungen zurück. Eltern müssen oder mussten sich regelmäßig fragen, ob ihre Beiträge für die Kita nicht vielleicht doch steigen. Auch die Gewinnung von Fachkräften bleibt eine Mammutaufgabe. Diese Dinge sind nicht als Vorwurf gegen die Landesregierung zu werten, aber sie zeigen, wie groß die Unsicherheiten und Herausforderungen auch heute noch sind. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel, durch das vorliegende Vorschaltgesetz zumindest ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für Kommunen und Einrichtungsträger zu gewährleisten, absolut nachvollziehbar. Die Verlängerung des Übergangszeitraums bis Ende 2030 und die Streichung der Trägeranteile zur Finanzierung der Standardqualität sind richtig. Gerade mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen zur Finanzierung ab dem 1. Januar 2025 ist der Weg über ein solches, vorgeschaltetes Gesetz sinnvoll; denn allzu viel Zeit bleibt bekanntlich nicht. Hier können wir nur gemeinsam an die Beteiligten appellieren, schnell in Gespräche zu gehen und entsprechende Finanzierungsvereinbarungen zu schließen, um die notwendige Planungssicherheit zu schaffen. Diese Dringlichkeit wurde auch in der gestrigen Anhörung von allen Seiten deutlich betont. Der berechtigte Wunsch der Träger ist genauso nachvollziehbar wie der Wunsch der Kommunen nach mehr Transparenz. Auch das gehört dazu. Mit Blick auf den weiteren Weg und das eigentliche Kita-Änderungsgesetz, das wir hier im Herbst diskutieren werden, ist aus meiner Sicht vor allem eins wichtig: Dieser Prozess und die Erarbeitung selbst müssen möglichst transparent und unter größtmöglicher Beteiligung aller Betroffenen laufen. Das ist für die Akzeptanz vor Ort und für ein Gelingen der Reform unabdingbar. Neben Unsicherheiten wie etwa in Form der Frage, was denn eigentlich passiert, wenn keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde, brauchen wir aus meiner Sicht auch weitere inhaltliche Antworten. Darüber werden wir reden, und zwar zum Beispiel über die Frage, wie wir die Qualität in den Einrichtungen verbessern wollen, oder wie wir die wertvolle pädagogische Arbeit in unseren Kitas sichern können. Denn eins scheint klar: Die Rahmenbedingungen, unter denen diese wichtigen Ziele erreicht werden müssen, bleiben an der Stelle weiterhin schwierig. – Herzlichen Dank. Schönen Sommerurlaub an Sie alle. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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