Lars Harms
Das ist wegweisend!) Denn ohne Zweifel: Jeder Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Schritt. Auch deswegen hatte die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr ihre Ersatzbaustoffverordnung novelliert. Seit dem 1. August 2023 gelten erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. Diese Regelungen gewährleisten einen einheitlich hohen Umweltschutzstandard, geben Herstellern sowie Verwendern Rechtssicherheit und machen so die Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben künftig noch attraktiver. So werden der Verbrauch an Primärbaustoffen reduziert und natürlichere Ressourcen und das Klima geschont. In der heutigen Beschlussvorlage stehen so wertvolle Sätze drin wie zum Beispiel: „Der Landtag begrüßt, dass schon heute Ausschreibungen diskriminierungsfrei sind.“ Na ja, die produktneutrale Ausschreibung ist ein Grundsatz der Leistungsbeschreibung, der in der § 7 VOB/A schon seit Jahrzehnten geregelt ist. Die VOB wurde schon 1926 geschaffen und wird seitdem immer weiter angepasst. Darüber hinaus wird die Landesregierung mit dem geeinten Antrag darum gebeten, sich dafür einzusetzen, den hohen Prüf‑, Nachweis‑ und Dokumentationsaufwand von Recyclingbaustoffen im Vergleich zu Primärbaustoffen zu verschlanken. Ob das sinnvoll und überhaupt möglich ist, bleibt abzuwarten, denn nach wie vor bestehen häufig erhebliche Bedenken und Vorurteile bei der Verwendung von RC-Baustoffen. Deshalb ist gerade hinsichtlich des Schadstoffgehalts eine verlässliche Überwachung notwendig, um den Einsatz dieser Materialien zu erhöhen. Um einen Qualitätsstandard zu erreichen, der den Güteanforderungen der Primärbaustoffe weitgehend entspricht, sind gütersichernde Maßnahmen von großer Bedeutung. Das setzt vor allem eine möglichst umfassende, sortenreine Erfassung der Bauabfälle bereits beim Rückbau eines Bauwerks voraus. Zusätzlich müssen wir lernen, Bauwerke so zu konstruieren, dass Baustoffe beziehungsweise Bauteile nach Ende der Lebensdauer eines Gebäudes möglichst getrennt zurückgebaut werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider muss ich noch etwas Wasser in den lange gelagerten Wein gießen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist aber ein Verbrechen!) Das Thema Asbest wird uns im Gebäudebestand einholen. Bis zum Jahr 1993 wurde Asbest aufgrund der vielen praktischen Eigenschaften als Werkstoff im Wohnungsbau eingesetzt. Aber asbesthaltige mineralische Bauabfälle scheiden für die Wiederaufbereitung aus. Umso mehr wird beim Rückbau der Bestandsgebäude aus dieser Zeit die Möglichkeit unwahrscheinlicher, dort mineralische Abfälle zu generieren, die man wiederaufbereiten kann. Beim Einsatz für die Verwendung von Recyclingbaustoffen bleibt aber festzustellen: Wir dürfen das Bauen, insbesondere im Wohnungsbau, nicht teurer machen. Wenn RC-Baustoffe durch einen zu hohen, aber notwendigen Aufwand so teuer werden, weil sie ja gewissen Qualitätsstandards entsprechen müssen, dann dürfen wir dieses Material nicht einsetzen. Alles, was bezahlbares Bauen und Wohnen verhindert, ist nicht mehr akzeptabel. (Beifall Serpil Midyatli [SPD], Sandra Redmann [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Recyclingbaustoffe sind wichtig, bezahlbares Bauen und Wohnen wichtiger. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
