Christopher Vogt
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schleswig-holsteinischen Musikschulen leisten eine extrem wichtige kulturelle Bildungsarbeit. Sie brauchen dringend eine verlässliche Perspektive, da sie sich derzeit in einer äußerst schwierigen Lage befinden. Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts – man mag dazu inhaltlich stehen, wie man will – stellt die Musikschulen vor enorme finanzielle Herausforderungen, weil zukünftig eben mit deutlich höheren Personalkosten gerechnet werden muss. Was für die Arbeitnehmerseite sicherlich eine gute Nachricht ist, bedeutet für die Musikschulen, dass deren bisherige Existenz in Schleswig-Holstein nahezu flächendeckend akut gefährdet ist, wenn die Landesregierung nicht sehr bald konsequenter handelt. Wir haben daher großes Verständnis für die Sorgen der Musikschulen im Land und all jener, die sich dort bislang engagieren. Die Demo letzten Monat hier vor der Tür war in der Tat beeindruckend und natürlich auch sehr musikalisch. Meine Damen und Herren, wir müssen schon sehen, dass sich das Land Schleswig-Holstein bisher auch im bundesweiten Vergleich nur mit sehr überschaubaren Zuschüssen an der Finanzierung der Musikschulen beteiligt hat. Das reicht sehr bald nicht mehr aus, wenn man die bisherigen Angebote erhalten möchte. Das Land wird die Trägervereine, die Kommunen und die Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote mit der neuen Herausforderung definitiv nicht alleinlassen können. Die Landesregierung hat sich beim Thema Musikschulen bisher nun leider wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Ich möchte einmal daran erinnern: Bereits im Sommer 2022 wurde im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ein Musikschulfördergesetz angekündigt, dessen Ziel es nur sein kann, die Förderung nachhaltig festzuschreiben und zu erhöhen. (Beifall FDP und SPD) Dann wurde im Frühjahr 2023 von den Koalitionsfraktionen per Landtagsbeschluss bei der Landesregierung für das Frühjahr 2024 ein Entwurf bestellt, der dann aber nicht geliefert wurde. Dieser soll nun erst im Jahr 2025 von der Landesregierung dem Landtag vorgelegt und dann beraten werden, sodass das Gesetz wohl erst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Als Begründung für diese große Verzögerung wurden uns aktuelle Entwicklungen genannt, womit jedoch offenkundig das HerrenbergUrteil gemeint ist, das allerdings bereits im Sommer 2022 gefällt wurde. So aktuell ist das also nicht. Ich verstehe, dass es um den Landeshaushalt derzeit alles andere als gut bestellt ist und dass die Auswirkungen des Urteils durchaus weitreichend und meinetwegen auch komplex sind, aber das Handeln der Landesregierung ist mir bisher einfach viel zu zögerlich. (Beifall FDP und SPD) Auch meine Sorge ist ganz einfach, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und der damit verbundenen verlässlichen höheren Förderung bereits wertvolle Strukturen kaputtgehen könnten. Es macht darum durchaus Sinn, über eine Art Überbrückungsfonds in nennenswerter Höhe nachzuden- (Christopher Vogt) ken. Deswegen hegen wir auch Sympathie für den SPD-Antrag. (Beifall FDP und SPD) Nun habe aber auch ich das Problem, dass ich um kurz vor elf Uhr meine E‑Mails gelesen und die Presseerklärung der Ministerin zu diesem Tagesordnungspunkt gelesen habe – allerdings mit Sperrfrist. Sie werden vielleicht neue Maßnahmen ankündigen, wie ich den Beiträgen meiner Vorrednerinnen entnommen habe. Frau Raudies sprach von 1 Million Euro mehr, Frau Röpcke von einer Art Moratorium mit der Deutschen Rentenversicherung. Ich finde es nicht besonders klug und sinnvoll, dass die Regierung per Pressemitteilung mit Sperrfrist kurz vor der Debatte etwas verkündet, das die Frage aufwirft, ob man nun im Plenum darüber reden darf. Das ist in meinen Augen eine Farce. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das sollten wir noch einmal miteinander besprechen. Das macht in der Form für eine Parlamentsdebatte wenig Sinn. Ich will deshalb auf die Details gar nicht eingehen. Ich fürchte aber, dass es zu spät zu wenig ist, was da gemacht wird, auch wenn es in die richtige Richtung geht. Wenn gewisse Strukturen erst einmal wegbrechen, kommen sie im Zweifelsfall nicht wieder, weil sich die Menschen, die in dem Bereich tätig waren, andere Jobs gesucht haben. Was manchmal ein bisschen vergessen wird: Auch die Volkshochschulen werden mit dem Herrenberg-Urteil noch zu kämpfen haben, weil dort ebenfalls viel auf Honorarbasis gearbeitet wird. Es werden immer wieder mal Zahlen kolportiert, nach denen sich die Personalkosten der Musikschulen in Zukunft mehr als verdoppeln werden. Wie stichhaltig dies genau ist, kann ich noch nicht abschließend beurteilen. Ich schlage deshalb vor, dass wir die beiden vorliegenden Anträge an den Ausschuss überweisen und dort sehr ernsthaft darüber beraten – auch mit den Musikschulen –, wie ein Überbrückungsfonds konkret helfen könnte und was es an weiteren Maßnahmen braucht. Übrigens ist in dem Koalitionsantrag von dem, was die Ministerin gleich ankündigen wird, gar nicht viel konkret enthalten. Es wäre jedenfalls bitter, wenn die Musikschulen in der kommenden Zeit personell ausbluten würden und Angebote streichen müssten. Wir haben bereits heute das Problem, dass der Musikunterricht in vielen Schulen wegen des Fachkräftemangels nicht in angemessener Form erteilt werden kann. Die Musikschulen dürfen jetzt nicht unter die Räder geraten. Deshalb appelliere ich an die Landesregierung, die Koalitionsfraktionen, noch einmal in sich zu gehen und den Fahrplan hin zu einem hoffentlich guten Musikschulfördergesetz deutlich zu straffen und mehr zu tun, als bisher in Aussicht gestellt wurde. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
