Uta Röpcke
Nicht zuletzt ist dies ein Grund dafür, dass der zunächst anvisierte Zeitplan für das Musikschulfördergesetz noch einmal geändert werden musste. Ein weiterer Grund ist – auch das kam schon zur Sprache, darauf beziehen Sie sich mit Ihrem Antrag, liebe SPD – das sogenannte Herrenberg-Urteil, durch das sich die finanzielle Lage der Musikschulen noch einmal akut verschärft hat. Ihr Lösungsvorschlag, nun einen Überbrückungsfonds unverzüglich und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes – (Anhaltende Unruhe)
