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Dr. Bernd Buchholz

FDP 18.07.2024 Sitzungen 20/64

Meine zweite Teilfrage bezieht sich noch einmal auf die Frage des Zusammenhangs zwischen dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und dem Zukunftsrat. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag datiert vom Oktober 2022, in Kraft getreten im Jahr 2023. Der Zukunftsrat ist 2023 eingesetzt worden. Im Januar 2024 hat der Zukunftsrat seine Empfehlungen benannt und gefordert, dass der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen stark zu präzisieren ist. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass sich der Zukunftsrat damit sehr deutlich insoweit erklärt hat, als dass die Schärfung des Auftrages durch den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag eben nicht oder nicht genügend erfolgt ist?

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