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Dr. Bernd Buchholz

FDP 18.07.2024 Sitzungen 20/64

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst in der Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eines vorausschicken: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland integraler Bestandteil unserer Medienlandschaft. Er ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Medienlandschaft, und wir alle wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch als Informationsbasis in einer pluralen Demokratie. Wer die Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angreift, der sitzt nicht hier im Parlament. Das sind die Populisten, die außerhalb sitzen. Das wollen wir alle nicht. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Aber mit dem Bekenntnis zu dieser Bestandsgarantie des öffentlichen Rundfunks muss auch einhergehen, dass nicht nur über Gebühren diskutiert wird. (Beate Raudies [SPD]: Beiträge!) – Ja, Frau Kollegin Raudies, von mir aus Beiträge. Aber in Wahrheit heißt es im umgangssprachlichen Bereich doch eher Gebühren und Gebührenerhöhung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies steht vor dem Hintergrund, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im letzten Jahr, im Jahr 2023, insgesamt über 10 Milliarden Euro zur Verfügung und eingenommen hatte: 9,02 Milliarden Euro aus Beiträgen, aber der Rest besteht aus Einkünften aus Werbung, Sponsoring und sonstigen Beiträgen. Über 10 Milliarden Euro! Wir leisten uns in Deutschland damit weltweit den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die zweitgrößte Anstalt Europas sitzt in Großbritannien. Die BBC hat 5,6 Milliarden Pfund Sterling zur Verfügung. Das sind umgerechnet etwa 6,2 oder 6,3 Milliarden Euro. Das ist ein bisschen mehr als die Hälfte von dem, was in Deutschland für öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgegeben wird. Das muss dazu führen, dass wir einmal die Frage stellen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk strukturell eigentlich richtig aufgestellt ist. Wir alle wissen nach den Diskussionen über den einen oder anderen Skandal beim RBB und den einen oder anderen Skandal, der keiner war, beim NDR oder auch andere Dinge, dass es einer Strukturre- (Dr. Bernd Buchholz) form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf und dass diese Strukturreform aus sich allein heraus nicht stattfindet. Ich bin fest davon überzeugt, und nicht nur ich allein, sondern auch der Zukunftsrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den die Medienkommission eingesetzt hat und der seinen Abschlussbericht im Januar dieses Jahre vorgelegt hat, dass nur über die Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Gebührendiskussion sinnvoll stattfinden kann. Denn wer den Auftrag nicht präzisiert, der hat nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bedarfsgerecht zu finanzieren, was alles gemacht wird. Und wer einen global-galaktischen Auftrag erteilt, der muss sich dann nicht wundern, wenn alle Intendanten der ARD sagen: Ja, das machen wir alles, und das ist bitte schön auch zu finanzieren. – Das ist auch konsequent und hat in Sachsen-Anhalt zu einer Entscheidung geführt, sodass auch Reiner Haseloff, der einmal versucht hat, der Gebührenerhöhung zu widersprechen, damit keinen Erfolg hatte. Es geht also nur über die Präzisierung des Auftrags, und wenn ich das gleich in die Richtung der Koalitionsfraktionen mit Ihrem Alternativantrag sagen kann, aber auch in die Richtung des für Medien zuständigen Ministers: Diese Präzisierung ist mit dem Dritten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag nicht gelungen. Diese Eingrenzung hat nicht stattgefunden, sondern im Gegenteil, es ist ein Weiter-wiebisher. Wir glauben, dass es notwendig ist, den Auftrag klar zu präzisieren: eine klare Schwerpunktbildung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei den Themen Information, Bildung und Kultur und eine klare Begrenzung des Unterhaltungsanteils in diesem Bereich. (Beifall FDP) Gerade durch die Digitalisierung und die heute vorhandenen vielen Formen, nicht mehr linear fernzusehen, gibt es viele andere Unterhaltungsmöglichkeiten, die wahrgenommen werden. Also begrenzen wir das doch, haben wir doch die Kraft, politisch erst einmal die Begrenzung zu machen und dann die Gebührenerhöhungs- oder die Beitragserhöhungsdebatte zu führen. Meine Damen und Herren, das heißt auch, dass man über die Begrenzung des Auftrags sagen muss, wie die Zukunftskommission es gesagt hat: Es gibt so etwas wie eine Subsidiarität für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. In das, was im Privaten stattfinden kann, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht reingehen. Wenn für große internationale Sportereignisse ein Privater ein Angebot abgibt und klar erklärt, dass er im Free TV ausstrahlen wird – warum muss dann der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Millionenbeträgen mitbieten? Warum? Mir wird das nicht klar. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, zusätzlich sagen wir aber auch: Dann muss es auch eine Begrenzung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf diese Beiträge geben. – Das heißt auch: Weg mit den Werbeeinnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Wir wollen eine klare journalistische Ausrichtung, eine Stärkung der Regionalität, gern mit einem Ausbau der dritten Programme und mit einer klaren Schwerpunktsetzung auf die entsprechenden Informations‑, Bildungs- und Kulturthemen. Nach der Diskussion über so manches Gehalt wollen wir eine Begrenzung der Gehälter der Intendanten. Warum eigentlich darf ein Intendant einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mehr verdienen als die zuständige Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident? Mir erschließt sich das nicht. Wer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht, der trägt kein Erlösrisiko, wie das private Medienmanager tun. Der hat feste, fixe Einnahmen und ist nur dafür zuständig, das Programmangebot zu gestalten. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Ich glaube, wir brauchen eine intensive Diskussion im Ausschuss, und ich bitte um die Überweisung beider Anträge an den Innen- und Rechtsausschuss, weil wir nicht nur über 58 Cent Gebührenerhöhung reden müssen,

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