Dr. Bernd Buchholz
Nein!) – Moment, hören Sie doch erst einmal zu. Ich habe gerade eben eine Rede gehalten. Der Text war: Wenn ein Mieter erstmalig die Miete schuldet. Das war das, was ich gesagt habe. Sie haben es jetzt juristisch ganz klar und richtig gedeutet, das müsse eine Miete sein. Ist es aber nicht. Das Ansinnen der SPD ist: Wenn man erstmalig nicht diese zwei Mieten oder mehr schuldig bleibt, aber durch sein Handeln zeigt, dass man tatsächlich die Miete auch wieder zurückzahlen will, dass man dann trotzdem von Obdachlosigkeit zu einem Zeitpunkt bedroht ist, selbst wenn die außerordentliche Kündigung nicht gilt, nämlich die ordentliche Kündigung gilt. Das ist der Kern des Antrags. Das ist das Problem. Ich gebe zu: Juristisch gesehen ist Ihre Formulierung richtig, semantisch ist auch meine in Ordnung. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Insofern liegen wir da gar nicht weit auseinander. Es ist erst einmal nur die Feststellung des Tatbestandes. Ein Mensch, sagen wir es so, ist zwei Monate lang seine Miete schuldig. Wenn dieser Mensch dann immer noch die Miete zahlen will und das auch deutlich macht, so finde ich, soll er, egal, ob er eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung kriegt, in seiner Wohnung bleiben dürfen. Darum geht es mir. (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Noch einmal: Wir haben relativ große Konzerne. Diese anonymen Konzerne haben automatische Verwaltungsverfahren entwickelt, die auf den individuellen Einzelfall keine Rücksicht nehmen. Ich kann also als Mieter nicht irgendwie kommen und sagen: „Ich will es doch gerne tun, nächsten Monat kriegst du das Geld!“ – Da läuft ein Automatismus ab. Dann sind die Leute raus. Da ist dann auch keine Handbreit Spielraum, und Fristen werden auf den Tag genau mit der Zustellung berechnet. Mieterinnen und Mieter müssen eben für diese großen Konzerne Rendite bringen. Gerät dieses Geschäftsmodell in Gefahr, kommt die Verwaltungsroutine zum Zuge, bei der die fristlose Kündigung und eine ordentliche Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt oft in einem Brief ausgesprochen werden. Egal, was der Mieter jetzt macht, er muss über kurz oder lang raus aus der Wohnung. Dabei spielt es weder eine Rolle, wie lange jemand seine Miete pünktlich gezahlt hat noch welche Umstände zum Mietrückstand geführt haben. So kommt es, dass langjährige Mieter quasi automatisch irgendwann aus der Wohnung fliegen. Da ist kein Dialog möglich, weil es auch bei diesen großen Gesellschaften einfach keinen Ansprechpartner vor Ort gibt. Wer zwei Monate lang seine Miete nicht oder nur zu einem geringen Teil zahlt, erhält nicht einmal eine Abmahnung, sondern eben gleich die Kündigung. Die Schuldnerberatungsstellen könnten helfen, allerdings sind sie chronisch überlaufen. Mieter können beispielsweise statt einer Zahlung auch eine Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle vorlegen, aus der hervorgeht, dass diese Mietschulden übernimmt. Das hat der Kollege Buchholz gerade schon dargestellt. Das muss man aber erst einmal wissen. Viel Zeit zur Informationsbeschaffung haben die Betroffenen oft nicht. Im Übrigen möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Vielzahl der Vermieter ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern hat. Das gilt vor allem für die vielen Privatvermieter. Man kennt sich, und man hat Verständnis für kurzfristige Notlagen. Da werden säumige Mieten kurzfristig ausgesetzt und dann eben (Lars Harms) nachgezahlt. In solchen Mietverhältnissen zählt der Mieter noch etwas, und die Vermieter sind froh, gute Mieter auch in Notsituationen halten zu können. Genau bei diesen Mietverhältnissen würde die gewünschte Regelung deshalb auch gar nicht zum Tragen kommen. Die schnacken nämlich miteinander, da stellt keiner irgendwie das Ansinnen und sagt: Ich kündige dir jetzt. Stattdessen reden die miteinander, und dann kriegen sie es auch klar. Aber es gibt eben auch die anderen, die schlechten Vermieter. Um die geht es hier. Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Es muss das oberste politische Ziel sein, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Wir sollten Verfahren finden, die die Mieter unterstützen. Darum befürworten wir den Antrag der SPD. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)
