Lars Harms
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die meisten Mieterinnen und Mieter versuchen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alles, um die Miete zu zahlen, denn sie wissen, dass sie bei einer Räumung auf der Straße stehen. Alternative Wohnungen, die sie sich leisten können, sind seit einigen Jahren die absolute Mangelware. Viele Mieter akzeptieren deswegen Schimmel in der Wohnung, defekte Aufzüge oder undichte Fenster, weil sie einfach keine Alternative haben. Sie wollen ihr Dach über dem Kopf nicht riskieren. Seit vielen Jahren fehlen preiswerte Wohnungen. Sozialwohnungen fallen zu Tausenden aus der Sozialbindung heraus. Wohnheimplätze für Schüler und Studenten werden viel zu wenig neu gebaut, und illegale Ferienwohnungen verdrängen Wohnraum. Wir müssen an vielen Stellen beim Thema Wohnraum besser werden. Das Angebot muss besser werden, solange so ein starker Druck auf dem Kessel ist. Viele Mieter können jetzt nicht mehr: In Flensburg beispielsweise zeigte die Erhebung im aktuellen Sozialatlas, dass die Zahl der Räumungsklagen um zehn Prozent zugenommen hat – von einem Jahr zum nächsten. Diese Entwicklung ist absolut besorgniserregend und schlägt sich sicherlich auch in den anderen Städten Schleswig-Holsteins nieder. Die Politik muss jetzt in die Gänge kommen. Wer seine Miete zahlt – wenn auch verspätet –, sollte in seiner Wohnung bleiben können. Wenn Mieter erstmalig die Miete schulden und innerhalb der Schonfrist gezahlt haben, sollten sie in ihrer Wohnung bleiben können. Das ist im Kern die Forderung des vorliegenden Antrags der SPD, der eben auf ein grundsätzliches Problem hinweist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein, ist er nicht!) Mietrückstände werden aber vor allem von großen Mietkonzernen bedauerlicherweise nach Schema F gehandhabt. Wer seine Miete schuldig bleibt, erhält automatisch seine fristlose Kündigung.
