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Bina Braun

GRÜNE 20.06.2024 Sitzungen 20/61

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wohnungslosigkeit ist ein Schicksal, das jeden treffen kann. Es klingt zunächst vielleicht abwegig, aber wenn man sich die Geschichten von Menschen auf der Straße anhört, dann ist es das nicht. Schwere Einschnitte im Leben wie zum Beispiel eine Trennung, eine schwere Krankheit, Jobverlust oder Schulden können mitunter dazu führen, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Wenn sie dann erst einmal auf der Straße sind – auch das ist die Realität –, wird es umso schwerer, den Weg zurückzufinden. Das Leben auf der Straße macht krank. Wohnungslose sind häufiger Opfer von Straftaten. Wer sich Sorgen machen muss, wie er oder sie die Nacht übersteht, ist kaum in der Lage, langfristig Pläne zu machen, um aus dieser Situation wieder herauszukommen. Darum unternehmen wir als Land Schleswig-Holstein viel, um wohnungslosen Menschen zu helfen und um Wohnungslosigkeit zu verhindern. So ist das Land überörtlicher Träger für drei stationäre Einrichtungen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten in Kiel, Lübeck und Appen, in denen insgesamt rund 120 Plätze vorgehalten werden. Unser Förderprogramm für sozialen Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen verfolgt den HousingFirst-Ansatz. Dieser geht davon aus, dass Menschen in Not als Allererstes eine eigene Wohnung haben müssen, bevor sie sich um andere Probleme wie zum Beispiel eine Suchterkrankung kümmern können. Für dieses Programm – der Kollege Deckmann hat es schon erwähnt – haben wir Landesmittel – man kann es wirklich nicht oft genug sagen – in Höhe von 20 Millionen Euro bis 2026 bereitgestellt. Daraus wird aktuell ein Bauprojekt in Kiel mitfinanziert, das neun neue Wohneinheiten errichtet, die von HEMPELS nach dem Housing-FirstPrinzip vergeben werden. Begleitend zur Wohnraumförderung ist es sehr wichtig, dass die Menschen individuelle Unterstützung und Beratung bekommen. Aus dem Landeshaushalt fördern wir beispielsweise Beratungsstellen im Rahmen von Projektförderung mit 900.000 Euro jährlich und bezuschussen die Koordinierung der Beratungsstellen mit 38.000 Euro jährlich. Bei dieser Beratung geht es eben auch um die Veränderung von Wohnungslosigkeit; denn präventive Maßnahmen sind wichtig, damit die Menschen gar nicht erst ihre Wohnung verlieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Darum finde ich die im Antrag beschriebene Änderung des Mietrechts absolut richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ich muss an dieser Stelle noch einmal sagen; denn das ist in der Debatte vielleicht ein bisschen kurz (Bina Braun) gekommen: Der Antrag bezieht sich nicht darauf, ob wir das Mietrecht ändern oder nicht, sondern er bezieht sich darauf: Unterstützt die schwarz-grüne Landesregierung Schleswig-Holstein die Änderung dieses Rechts? Momentan können die Mieterinnen und Mieter bereits gekündigt und aus ihrer Wohnung geklagt werden, wenn sie mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand sind. Das kann schnell mal passieren, und zwar durch Jobwechsel oder eine verspätete Zahlung von Gehalt oder sozialen Leistungen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist nicht richtig! Das ist rechtlich nicht richtig!) Vor dieser drastischen Konsequenz werden sie aber dadurch geschützt, dass diese Kündigung unwirksam wird, wenn sie die Mietzahlung spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit noch nachholen. Diese sinnvolle Schutzregelung, auch Schonfristregelung, greift allerdings nach geltendem Recht nur bei der außerordentlichen Kündigung und nicht, wenn eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Für mich ist klar, dass es sich dabei um eine Rechtslücke handelt, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt war. Aber, wie schon erwähnt: Im Landtag haben wir keine Entscheidungsmacht, das Mietrecht im BGB zu ändern. Daher ist es für mich verkraftbar, dass unsere Koalitionspartner_innen von der CDU uns in diesem Punkt nicht folgen wollen.

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