Michel Deckmann
Zum einen muss man sich der tatsächlichen Struktur unseres Wohnungsmarkts bewusst sein. Über 50 Prozent unseres Wohnraums ist in der Hand kleiner Vermieterinnen und Vermieter. Das heißt: (Michel Deckmann) Die „großen“ Vermieter haben gar nicht die Bedeutung, die sie in großen Städten haben. Gleichzeitig ist doch das Wesentliche, was in unserem Rechtssystem vorhanden sein muss, eine gute Handhabbarkeit. Faktisch würde diese Konstruktion Tür und Tor öffnen für Gestaltungsmodelle – Stichwort Tochtergesellschaften, diverse Kleinstgesellschaft und so weiter. Ich glaube, das ist tatsächlich keine handhabbare Lösung für diese Herausforderung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich fahre mit meiner Rede fort. – Die einseitige Verschärfung des Mietrechts zulasten der Vermieterinnen und Vermieter in unserem Land ist für uns nicht hinnehmbar. Wir haben bereits heute in weiten Teilen zu Recht hohe Hürden, um gegenüber dem Mieter Kündigungen auszusprechen. So muss bei der ordentlichen Kündigung bereits heute ein berechtigtes Interesse vorliegen, welches in den meisten Fällen schwer nachweisbar ist, weshalb Kündigungsklagen häufig keinen Erfolg haben. Auch bei der außerordentlichen, fristlosen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Unverschuldet in wirtschaftlich schwierige Situationen zu kommen, ist kein Kündigungsgrund. Wenn das unverschuldet passiert, also unverschuldet Mietzahlungen ausgeblieben sind, kann man bereits heute kaum eine Kündigung aussprechen, die rechtlich standhält. Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse also noch einmal zusammen: Das Land Schleswig-Holstein befindet sich im Bereich der Verhinderung von Wohnungslosigkeit auf einem guten Weg. Diesen Weg wollen wir fortführen. Liebe SPD, Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
