Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Liebe Kollegin Krämer! Ich weiß, wir diskutieren das Thema sehr intensiv, nicht nur heute Morgen. Ich habe dazu eine ausgesprochen klare Haltung. Da in der Sache von der Kollegin Midyatli schon sehr viel gesagt wurde, will ich einfach einmal die aus unserer Sicht bestehenden Fakten kurz zusammenfassen: Gemäß der EU-Richtlinie mit dem klangvollen Namen „Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ haben Väter nach der Geburt Anspruch auf zehn Tage bezahlten Urlaub – Punkt. Das besagt die EU-Richtlinie. Zweitens. Deutschland hat diese Regelung nicht umgesetzt, jedenfalls nicht vollständig, und deshalb hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – Punkt. Dazu kommt drittens der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP für die Zeit 2021 bis 2025. Ich zitiere: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben.“ Punkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin dafür, Koalitionsverträge umzusetzen, allerdings nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene. Ich finde, diese Regelung aus dem Koalitionsvertrag muss umgesetzt werden, und entsprechend werden wir uns auch heute zu den beiden Anträgen verhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
